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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.384.350,- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.768.900,- €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.854.500 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.549.900.- festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.395.300 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Chieming, den 07.02.2025
Gemeinde Chieming
Reichelt
1. Bürgermeister
Nachrichtliche Angaben:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 30.10.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

250 v. H.

b)

Für die Grundstücke (B)

250 v. H.

2.

Gewerbesteuer

330 v. H.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 06.02.2025, Az.: K.20-940-240009, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.