Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.384.350,- € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.768.900,- € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.854.500 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.549.900.- € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.395.300 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 30.10.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) | Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 250 v. H. |
|
| b) | Für die Grundstücke (B) | 250 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 330 v. H. |
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 06.02.2025, Az.: K.20-940-240009, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.