Seit dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Sie schafft erstmals eindeutige technische Vorgaben für Anschluss, Leistung und Sicherheit und soll damit mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger bringen.
„Die neuen Regeln erhöhen die Sicherheit und sorgen für klare Rahmenbedingungen”, sagt Bettina Mühlbauer, Energieexpertin der Chiemgau GmbH. „Wer jetzt ein Balkonkraftwerk installiert, kann sich besser orientieren und künftig unkompliziert Solarstrom nutzen.“
Anschluss über die Haushaltssteckdose erlaubt
Stecker-Solargeräte dürfen nun offiziell über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden - vorausgesetzt geeignete Schutzvorrichtungen, wie zum Beispiel Schuko-Stecker mit Schutzumhüllungen oder Trennschalter sind vorhanden. Der Einsatz von Mehrfachsteckdosen ist weiterhin nicht erlaubt.
Klare Vorgaben zur maximalen Leistung
Die neue Norm legt auch die zulässigen Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke fest:
Höhere Anforderungen an die mechanische Sicherheit
Hersteller müssen künftig klar angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind. Zudem müssen diese den örtlichen Bedingungen wie Wind- und Schneelasten standhalten.
Registrierung und rechtliche Rahmenbedingungen
Stecker-Solargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Bei Mietwohnungen ist es weiterhin wichtig, dass der Eigentümer der Installation an der Fassade oder Balkonbrüstung zustimmt. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Wichtig bleibt ebenfalls eine fachgerechte Befestigung, damit die Anlage sicher hält und niemanden gefährdet.
Aktuell sind wieder Termine zur kostenlosten und neutralen Energieberatung verfügbar. Infos und Anmeldung zur Energieberatung in der Region gibt es unter Telefon 0861 988231-89 oder per E-Mail an energieberatung@chiemgau.bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die Beratungstermine im Landkreis Traunstein (nur nach Terminvereinbarung):