Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.955.550,- € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.216.300,- € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.981.400 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000.- € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.492.500€ festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtliche Angaben:
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 30.10.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 250 v. H. |
|
| b) | Für die Grundstücke (B) | 250 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 330 v. H. | ||
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 06.02.2026, Az.: 5.20-940-250006, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.