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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Chieming

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.955.550,- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.216.300,- €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.981.400 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000.- festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.492.500€ festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.

Chieming, den 09.02.2026
Gemeinde Chieming
Reichelt
1. Bürgermeister

Nachrichtliche Angaben:

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 30.10.2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

250 v. H.

b)

Für die Grundstücke (B)

250 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  330 v. H.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 06.02.2026, Az.: 5.20-940-250006, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.