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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Chieming für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Chieming folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

13.506.150 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.725.800 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.159.000,- festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.

2. Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.251.000,- € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Chieming, den 23.02.2024
Gemeinde Chieming
Reichelt
1. Bürgermeister

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 22.02.2024, Az.: 3.20-941-230005, die beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.