Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hart“ zu ändern und Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hart“ für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 37/9 der Gemarkung Hart, Hillecker Straße 3 beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch geändert.
Der Planentwurf wurde ausgearbeitet von der Planungsgruppe Strasser GmbH, Traunstein. Der Änderungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit
vom 11.03. bis einschließlich 12.04.2024
im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, öffentlich aus.
Der Planentwurf mit Begründung ist auch im Internet unter www.chieming.de einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter
https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.