für die Wahl
des Gemeinderates sowie
der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
in der Gemeinde Chieming, Landkreis Traunstein
am Sonntag, 08. März 2026
| 1. | Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet am | |
| Montag, 16. März 2026 um 19.00 Uhr im Rathaus Chieming, Trauzimmer, Erdgeschoss Zimmer 0.4, Hauptstraße 20, 83339 Chieming statt. | |
| Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. | |
| Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht. | |
| 2. | Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl. | |
| Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch | |
| 2.1 | Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde www.chieming.de sowie |
| 2.2 | durch Aushang am Rathaus Chieming, Hauptstraße 20, 83339 Chieming |
| gegenüber der Öffentlichkeit verkündet. | |
| Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GlKrWG, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Chieming die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 2.2 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend. | |