Grundsteuerreform und Zurechnungsfortschreibungen (bei Änderung der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks oder Gebäudes, z. B. durch Verkauf)
Das Finanzamt Traunstein teilt mit:
| • | Eigentümerwechsel zum 01.01.2026 werden bis auf weiteres aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden können |
| • | die Erledigung der noch ausstehenden Zurechnungen zum 01.01.2023, 01.01.2024 und 01.01.2025 wird noch mehrere Monate in Anspruch nehmen |
| • | die Erledigung von Einsprüchen entsprechend § 29 a Abgabenordnung liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich des Zentralfinanzamtes Grundsteuer Zwiesel/Viechtach |
Zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht für das Finanzamt durch die Notwendigkeit von Schätzungen aufgrund nicht abgegebener Grundsteuererklärungen.
Das Finanzamt Traunstein weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erledigung des Arbeitsaufwands der Grundsteuerreform für das Finanzamt Traunstein als Grundlagenfinanzamt mit der gegebenen personellen Situation nicht zu schaffen ist und weitere Zeit in Anspruch nehmen wird und bittet um Geduld und Verständnis.
Anzeigepflicht von Veränderungen in der Bemessungsgrundlage
Es ist wichtig und verpflichtend für alle Bürgerinnen und Bürger, dass die Finanzämter über Änderungen der Bemessungsgrundlage informiert werden. Da vielen Steuerpflichtigen diese Anzeigepflicht nicht bewusst ist, finden Sie den Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern mit den wichtigsten Informationen rund um die Grundsteuer zum Download auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“.
Dieser liegt außerdem im Rathaus für Sie zur Mitnahme aus.
Das Finanzamt Traunstein und die Gemeinde Chieming bedanken sich für Ihre Mithilfe.