Im vorhergehenden Artikel zum Landespflegegeld wurde fälschlicherweise ein Betrag von 1.000 Euro genannt. Seit dem 01.01.2026 wurde das Landespflegegeld jedoch herabgesetzt und beträgt nun 500 Euro jährlich.
Im Mai 2018 hat die Bayerische Staatsregierung ein umfangreiches Pflegepaket beschlossen. In diesem Paket ist auch die Beantragung und Auszahlung des Landespflegegeldes enthalten. Menschen, die in den Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurden und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben jährlich Anspruch auf 500 Euro. Damit sollen pflegebedürftige Menschen Wertschätzung sowie finanzielle Unterstützung erhalten – schnell und unbürokratisch.
Der Antrag umfasst lediglich eine Seite. Sie können ihn auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Pflege unter www.lfp.bayern.de/landespflegegeld herunterladen und ausfüllen. Sobald das Landespflegegeld bewilligt wurde, muss für das nächste Jahr kein neuer Antrag gestellt werden: Der Erstantrag gilt für die folgenden Jahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird. Sie erhalten den Antrag weiterhin im Quartiersmanagement.
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