Auf Grund des § 9 der Verbandssatzung und des Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt:
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und |
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| Ausgaben mit | 1.287.000 € |
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und |
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| Ausgaben mit | 449.500 € |
ab.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000.- € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
II. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 04.03.2024, GZ 3.20-941/230005 den geprüft.
III. Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG iVm Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Veröffentlichung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Siedenberg 1 öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf.