Öffentlicher Teil
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Eglseer Straße 3 in Chieming
Zum Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Eglseer Straße 3 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weißkreuzäcker“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Abbruch und Wiedererrichtung der Garage auf dem Grundstück Lindenstraße 11 in Chieming
Zum Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Abbruch und Wiedererrichtung der Garage auf dem Grundstück Lindenstraße 11 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, dass der Anbau mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 18 bis 27 Grad versehen und die geplante Garage begrünt wird. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bei vorliegenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO);
Bauantrag auf Teilabbruch des bestehenden Bienenhauses mit Nutzungsänderung und Neubau eines imkerlichen Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fehling 10 in Chieming / Fehling
Zum Bauantrag auf Teilabbruch des bestehenden Bienenhauses mit Nutzungsänderung und Neubau eines imkerlichen Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fehling 10 in Chieming / Fehling wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Spendenrecht;
Genehmigung der Annahme der im Jahr 2025 eingegangenen Spenden
Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der im Jahr 2025 eingegangenen Spenden.
Antrag des Bürgervereins Chieming e.V. auf Beantragung einer Bedarfsampel im Chieminger Unterdorf bei der Unteren Verkehrsbehörde Traunstein
Der Gemeinderat nimmt den Antrag des Bürgervereins Chieming e.V. auf Beantragung einer Bedarfsampel im Chieminger Unterdorf bei der Unteren Verkehrsbehörde Traunstein zur Kenntnis und bestätigt die formelle Zulässigkeit nach Art. 18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO).