Titel Logo
Chieminger Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Der 1. Bürgermeister veröffentlicht die vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2026 gefassten Beschlüsse:

Öffentlicher Teil

Bauleitplanung; Änderung des Bebauungsplanes Arlaching für den Bereich der Grundstücke Am Anger 6 und 8 in Arlaching zur Errichtung einer Ferienappartementanlage; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Antragsunterlagen vom 08.12.2025 zur Errichtung einer Ferienappartementanlage auf den Grundstücken Flurnummern 742/40 und 742/41 der Gemarkung Ising, Am Anger 6 und 8 in Arlaching und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen:

-

Die Nutzung als Zweitwohnung ist auszuschließen

-

Die Ortsstraße Am Anger ist im Bereich des Vorhabens auf 5,50 m zu verbreitern. Der hierfür erforderliche Straßengrund ist an die Gemeinde zum Preis von 15 €/m² zu veräußern.

 

Die Erforderlichkeit einer weiteren Aufweitung von der Einfahrt zur Staatsstraße bis zum Grundstück des Vorhabens ist im weiteren Verfahren durch Verkehrsgutachten und Beteiligung der zuständigen Behörden zu prüfen.

-

Bezüglich der bestehenden Trinkwasserhauptleitung im Bereich des Vorhabens ist ggf. eine Sondervereinbarung mit dem Zweckverband zur Harter Gruppe, Siedenberg abzuschließen

-

Sämtliche Kosten im Zuge der Bauleitplanung z.B. Kosten für die Aufstellung Bebauungsplan, Lärmgutachten, Verkehrsuntersuchung, artenschutzrechtliche Untersuchungen,etc. sind vom Antragsteller zu übernehmen Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag auf Neubau eines Bungalows mit Garage und einem Stellplatz auf dem Grundstück Manholdinger Straße 6 in Chieming / Hart

Beschluss:

Zum Bauantrag auf Neubau eines Bungalows mit Garage und einem Stellplatz auf dem Grundstück Manholdinger Straße 6 in Chieming / Hart wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hart“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt. Soweit zusätzliche Hausanschlüsse für den Schmutzwasserkanal, sowie für die Wasserversorgung benötigt werden sind entsprechende Sondervereinbarungen mit der Gemeinde bzw. mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe zur Kostenübernahme abzuschließen.

Antrag des Bürgervereins Chieming e.V. auf Beantragung einer Bedarfsampel im Chieminger Unterdorf bei der Unteren Verkehrsbehörde Traunstein

Beschluss:

1.

Der Antrag des Bürgervereins Chieming e.V. auf Einrichtung einer Bedarfsampel im Bereich der Hauptstraße wird grundsätzlich befürwortet.

2.

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, bei der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Traunstein die Einrichtung einer mobilen Bedarfsampel im Bereich der Hauptstraße und der Grabenstätter Straße entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2096 in Chieming für die Dauer von einem Jahr als Probebetrieb zu beantragen.

3.

Der Probebetrieb der mobilen Bedarfsampel ist durch eine verkehrsgutachterliche Untersuchung fachlich zu begleiten. Das Verkehrsgutachten hat insbesondere

 

-

geeignete Standorte und Querungsschwerpunkte für die Bedarfsampel zu prüfen und vorzuschlagen,

 

-

Zeitpunkt und Dauer des Probebetriebs sowie dessen konkrete Ausgestaltung zu bewerten und

 

-

die verkehrlichen Auswirkungen und die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit während des Probebetriebs zu dokumentieren und auszuwerten.

4.

Die Gemeinde Chieming beteiligt sich an den Kosten für Erwerb, Installation, Unterhalt der mobilen Bedarfsampel sowie für die verkehrsgutachterliche Begleitung des Probebetriebs.