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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harter Gruppe Siedenberg 1 83339 Chieming

Siedenberg 1, 83339 Chieming

Landkreis Traunstein

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 9 der Verbandssatzung und des Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 1.255.000 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 590.000 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 100.000.- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000.- € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Siedenberg, den 29.03.2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe
Graf, 1. Verbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 21.03.2023, GZ 2.22-941/220007 den Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 100.000.- € genehmigt.

III.

Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG iVm Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Veröffentlichung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Siedenberg 1 öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf.