Siedenberg 1, 83339 Chieming
Auf Grund des § 9 der Verbandssatzung und des Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.255.000 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 590.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 100.000.- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000.- € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
| II. | Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 21.03.2023, GZ 2.22-941/220007 den Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 100.000.- € genehmigt. |
| III. | Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG iVm Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Veröffentlichung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Siedenberg 1 öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf. |