Öffentlicher Teil
Bauleitplanung; 51. Änderung des Bebauungsplanes Egerer zur Ausweisung eines Baugrundstücks an der Poststraße in Egerer
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Eingabeplan zum Neubau eines Mehrfamilienhauses vom 12.03.2025 auf dem Grundstück Flurnummer 955 der Gemarkung Chieming an der Poststraße in Egerer. In Ergänzung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses des Gemeinderates in seiner Sitzung vom 18.02.2025 sind die erforderlichen Festsetzungen zur Umsetzung der geplanten Quergiebel in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO);
Bauantrag auf An- und Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses zum Einbau einer zweiten Wohneinheit sowie die Errichtung einer Doppelgarage und eines Carports auf dem Grundstück Mühlenweg 6a in Chieming
Beschluss:
Zum Bauantrag auf An- und Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhaues zum Einbau einer zweiten Wohneinheit sowie die Errichtung einer Doppelgarage und eines Carports auf dem Grundstück Mühlenweg 6a in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühlenweg“ hinsichtlich der Dachform, Dachneigung und des Vordachüberstandes wird zugestimmt.
Straßen- und Wegerecht; Widmung der Straße Am Geißbichl zur öffentlichen Gemeindestraße
Beschluss:
Die Straße „Am Geißbichl“, bestehend aus der Fl.Nrn. 37/15 und 57/5 der Gemarkung Hart, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Betroffene Flurnummern: 37/15 und 57/5 der Gemarkung Hart Anfangspunkt: Einmündungsbereich Knesinger Straße / Am Geißbichl Endpunkt: Westliche Grenze der Fl.Nr. 57/5, Gemarkung Hart (Ende Straße) Länge: 0,083 km