Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming die Ortsabrundungssatzung für den Gemeindeteil „Knesing“ zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.04.2025 beschlossen die Ortsabrundungssatzung für den Bereich der Grundstücke Kainradinger Straße 7 und 9 in Knesing zu ändern um eine Nachverdichtung zu ermöglichen und die Zulässigkeitsbestimmungen zur Begrenzung der seitlichen Wandhöhe und die Spielräume bei der überbaubaren Grundstücksfläche anzupassen.
Der Geltungsbereich der Satzungsänderung umfasst die beiden Grundstücke 410/1 und 410/2 der Gemarkung Hart und ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:
Der Planentwurf mit Begründung hat die Planungsgruppe Strasser aus Traunstein erstellt. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung mit Begründung vom 18.03.2025 wird in der Zeit
vom 12.04. bis einschließlich 16.05.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde www.chieming.de unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung bzw. im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ è Gemeindename: Chieming è laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
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