Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Hart - Gewerbegebiet und Mischgebiet West“ aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und die Bürger bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 37 (Teilfläche) und 57 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Hart einen Bebauungsplan zur Ausweisung eines Misch- und Gewerbegebietes aufzustellen
Lageplan:
Den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht hat das Ing.-Büro ING Traunreut GmbH aus Traunreut erstellt. Die Öffentlichkeit wird an der Planung frühzeitig beteiligt.
Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.04.2023, sowie der schalltechnischen Untersuchung vom 13.03.2023 liegt in der Zeit
vom 08.05. bis einschließlich 09.06.2023
im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Bauverwaltung, Zimmer 0.9 öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.chieming.de veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung einsehbar.