Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.12.2023 folgende Widmungen gemäß Art. 6 und Umstufung gemäß Art. 7 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG – BayRS 91-1-B) beschlossen:
Die neu gebaute Straße „Mohnweg“ im Gemeindeteil Unterspiesheim (Fl. Nr. 615/3) wird von der Einmündung in die Gemeindestraße „Lachenbrunnweg“ Fl. Nr. 614/9 bis zur Einmündung in die Gemeindestraße „Oberer Ried“ Fl. Nr. 618/11 und von der östlichen Grenze des Grundstücks Fl. Nr. 614/19 bis zur Einmündung in die Gemeindestraße „Unterer Ried“ Fl. Nr. 616, auf einer Länge von 352 Metern zur Ortsstraße „Mohnweg“ gewidmet.
Die neu gebaute Straße „Oberer Ried“ im Gemeindeteil Unterspiesheim (Fl. Nr. 618/11) wird von der Einmündung in die Gemeindestraße „Lachenbrunnweg“ Fl. Nr. 633/1 bis zur Einmündung in die Gemeindestraße „Unterer Ried“ Fl. Nr. 616, auf einer Länge von 111 Metern zur Ortsstraße „Oberer Ried“ gewidmet.
Die neu gebaute Straße „Amselstraße“ im Gemeindeteil Kolitzheim (Fl. Nr. 932 Teilfläche) wird von der westlichen Grenze des Grundstücks Fl. Nr. 935/6 bis zur nordwestlichen Grenze des Grundstücks Fl. Nr. 935/4, auf einer Länge von 33 Metern zur Ortsstraße „Amselstraße“ gewidmet.
Der bestehende Feldweg Fl. Nr. 932 (Teilfläche) im Gemeindeteil Kolitzheim wird von der westlichen Grenze des Grundstücks Fl. Nr. 935 bis zur Einmündung in den „Kastanienweg“ (Fl. Nr. 923), auf einer Länge von 55 Metern zur Ortsstraße „Amselstraße“ aufgestuft.
Widmungsbeschränkungen bestehen nicht.
Träger der Straßenbaulast ist jeweils die Gemeinde Kolitzheim.
Die Widmung wird gem. Art. 41 Abs. 4 S. 3, Art. 43 Abs.1 BayVwVfG zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.
Die Verwaltungsakte können in der Gemeindeverwaltung Kolitzheim, Rathausstr. 1, 97509 Kolitzheim, 1. Stock, Zimmer Nr. 14 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Gemeinde Kolitzheim
Kolitzheim, 20.12.2023
Herbert, 1.Bürgermeister