Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich am 07.05.2025 zu seiner 1. Sitzung 2025 getroffen. Die Prüfung der Belege des Jahres 2024 erfolgte ohne Einwendungen. Offene Fragen wurden am 07.05.2025 im Nachhinein per Mail von der Kassenverwaltung gegenüber den Prüfern abschließend beantwortet.
Der Kassenverwalterin wird eine übersichtliche und geordnete Buchführung bescheinigt.
Der Vorsitzende Herr Jonas Redweik bestätigt die Angaben. Die Feststellung der Jahresrechnung kann somit erfolgen.#
Der Bericht des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird zur Kenntnis genommen.
Der Haushalt 2024 schloss mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 44.805,80 €. Die größten Ausgaben entstanden durch die Abwasserabgabe mit 17.283,41 €, die Ausbringung des Klärschlamms mit 32.236,05 €, für Phosphatfällmittel etc. 43.508,50 €, dem Stromverbrauch mit 95.767,40 € und der Erstattung der Personalgestellung und der. Verwaltungskosten an die Gemeinde Kolitzheim mit 130.201,08 €.
Im Investitionshaushalt sind für die Installation der Dachflächen-PV-Anlage Kosten in Höhe von 78.210,02 € angefallen.
Eine Wertpapieranlage über 150.000 € wurde zur Auszahlung fällig, 30.000 € wurden auf den Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall angelegt. Der Rücklage konnten 116.595,78 € zugeführt werden.
Der Stand der Rücklagen beläuft sich zum 31.12.2024 bei den Wertpapieren auf 450.000 € und bei dem Bausparvertrag auf 188.093,12 €, das Tagesgeldkonto weist 181.573,20 € und das Girokonto 6.441,20 € aus.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 443.861,16 € und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 194.805,80 € ab.
Die Jahresrechnung wird für das Haushaltsjahr 2024 im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 443.681,16 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 194.805,80 € festgestellt.
Zur Entscheidung über die Entlastung übergibt der Vorsitzende die Sitzungsleitung an den stellv. Vorsitzenden Herrn 1. Bürgermeister Jürgen Schwab.
Die Entlastung der Jahresrechnung 2024 wird mit den festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
Die Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbands, die Gemeinde Kolitzheim und die Gemeinde Sulzheim haben den Haushaltsplanentwurf 2026 vor der Beschlussfassung, erhalten. Ein Auszug aus dem Haushaltsplan-Entwurf (Haushaltssatzung, Vorbericht und Einzelpläne) wurde vorab an die Verbandsräte versandt/übergeben (am 25.11.2025).
Der Vorbericht und der Einzelplan werden im Detail besprochen. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt nach den tatsächlich von den Gemeinden zugeleiteten Abwassermengen 2024.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts werden anhand der Einzelpläne erläutert.
Die Haushaltssatzung zeigt ein Gesamtvolumen des Haushaltsplanes für 2026 in Höhe von 676.700 €. Dies setzt sich zusammen aus dem Verwaltungshaushalt mit 476.700 € und dem Vermögenshaushalt mit 200.000 €. Für das Jahr 2026 sind keine Kreditaufnahmen durch den Abwasserzweckverband vorgesehen, der Zweckverband finanziert sich ausschließlich über Umlagen der Mitgliedsgemeinden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 50.000 €, festgesetzt.
Der Vorsitzende schlägt vor, dem Haushaltsplanentwurf 2026, einschließlich Finanzplan sowie der Haushaltssatzung 2026 zuzustimmen.
Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf werden nicht erhoben. Die Verbandsversammlung stimmt dem Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 476.700,00 €, dem Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 200.000,00 €, sowie der Haushaltssatzung 2026 zu.
Weiterhin stimmt die Verbandsversammlung dem Investitionsprogramm und dem Finanzplan 2025 – 2029 zu.
HHJ 2025
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 481.000 €
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 180.000 €
HHJ 2026
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 476.700 €
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 200.000 €
HHJ 2027
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 418.900 €
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 150.000 €
HHJ 2028
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 440.400 €
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 40.000 €
HHJ 2029
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 432.900 €
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 40.000 €
In der Verbandsversammlung am 11.03.2024 (Protokoll lfd. Nr. 6) wurde beschlossen, eine Freifeld-PV-Anlage mit einer Größe von bis zu 130 kWp zu errichten. Die Baugenehmigung hierfür wurde mit Bescheid vom 28.07.2025 erteilt. Das Landratsamt Schweinfurt hat in diesem Zusammenhang eine Verpflichtungserklärung des Abwasserzweckverbandes für den Rückbau aller Anlagen innerhalb von 3 Monaten nach Aufgabe der Nutzung gefordert. Auf die in der Baugenehmigung festgesetzte Sicherheitsleistung in Höhe von 6.400 € zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung des Rückbaus wird gemäß telefonischer Rücksprache bei Frau Wilm, Landratsamt Schweinfurt am 08.12.2025 beim Abwasserzweckverband Kolitzheim-Sulzheim verzichtet.
Die ÜZ Mainfranken hat mit Schreiben vom 08.12.2025 die Netzanschlusszusage für eine Anlagenleistung von 99 kWp befristet bis 30.06.2026 verlängert.
Die Verbandsversammlung beschließt, die Freifeld-Photovoltaikanlage mit einer Größe von 99 kWp und einem Speicher von optional 50 kWh oder 30 kWh mit der Option einer Erweiterungsmöglichkeit zu den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 130.000 € netto im Januar 2026 auszuschreiben.
Der Verbandsvorsitzende teilt mit, dass bereits eine gemeinsame Besprechung der 3 beteiligten Gemeinden in Sulzheim stattgefunden hat. Herr Ferdinand Kässner vom Wasserwirtschaftsamt informiert, dass nun auch die Förderbescheide des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen für die Gemeinden Sulzheim und Dingolshausen vorliegen. Er erklärt, dass die Gemeinde Sulzheim mit ca. 700.000 € eine Förderung von ca. 50 % erhält. Diese ist höher als bei der Gemeinde Dingolshausen, weil sie auf der Grundlage der Einwohnerwerte ermittelt wird und der gemeinsame Verbund mit Dingolshausen damals aufgelöst wurde, sodass Bischwind nun die alleinige Berechnungsgrundlage darstellt.
Von der Gemeinde Dingolshausen ist am 19.12.2025 eine Infoveranstaltung zur Veröffentlichung der Kosten geplant. Nach Klärung der Grundlagen zwischen den Gemeinde Sulzheim und Dingolshausen können die weiteren Schritte zum Beitritt veranlasst werden.
Die Einkaufswerte von Bischwind und Vögnitz wurden bereits nach aktuellem Stand ermittelt.
Eine Änderung der Verbandssatzung bezüglich der Gebietserweiterung, Erhöhung der Verbandsräte für das Verbandsmitglied Sulzheim und dem Hinweis auf die geplante Zweckvereinbarung zum Anschluss des Gemeindeteils Bischwind ist für die nächste Verbandsversammlung geplant.
Der Vorsitzende erteilt das Wort dem Klärwärter Herrn Stefan Hellert.
Herr Hellert erklärt folgende Vorkommnisse und Reparaturen im Laufe des Jahres 2025:
18. – 19.02.:
Turnusgemäße Wartung durch die Firma Huber mit dem Hinweis, dass im Jahr 2026 nun die große Wartung der Schlammpresse ansteht.
29.03.:
Elektronik (SPS) der Phosphatfällanlage ausgefallen. Das ursprüngliche Fabrikat ist nicht mehr verfügbar, sodass es jetzt durch eine Anlage der Firma Siemens ausgetauscht wurde.
02.04.:
Der Trübwasserabzug konnte nach 2 Jahren Handbetrieb nun wieder in Betrieb genommen werden.
21.05.:
Großer Stromausfall wegen einem Brand im Umspannwerk Brünnstadt. Zur Vorbeugung von Überlastungen wurden alle Aggregate und Maschinen heruntergefahren, sodass es beim Wiederanlaufen nicht zu Problemen mit den Sicherungen kommt.
15./17.07.:
Der defekte FU für die Dosierpumpe der Schlammpresse wurde ausgetauscht.
18.07.:
Fehlerbehebung der Phosphatfällung durch Umparametrierung der SPS, sodass der Regelbetrieb wieder anlaufen konnte.
19.07.:
Ausfall der gesamten Schlammbehandlung. Ersatzgerät für das defekte Batterieladegerät, das die Steuerspannung herstellt, wurde eingebaut.
01.10.:
Neueinrichtung des Fernzugriffes durch die Firma Siemens.
29.10.:
Netzteil des Prozessleitrechners defekt. Aufgrund der 9 Jahre alten Technik ist kein Ersatz verfügbar, deshalb provisorischer Einbau einer anderen alten Anlage einer Nachbargemeinde. Hierfür ist eine Neuanschaffung notwendig, weil der Rechner nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Für 2026 sind folgende Maßnahmen geplant:
| - | Große Wartung der Schlammpresse |
| - | Turnusgemäße Reinigung der Belüfterplatten (alle 2 Jahre) |
| - | Austausch des Leitsystemrechners |
| - | Austausch des veralteten Druckers |
| - | Generalüberholung der 3 Egger Pumpen im Verbandspumpwerk Herlheim. Die Pumpen sind seit 9 Jahren störungsfrei mit jeweils 30.000 Betriebsstunden gelaufen. |
Im Jahr 2025 wurden 671 to Klärschlamm landwirtschaftlich ausgebracht. Im Frühjahr 2026 sind weitere 450 – 500 to geplant. Die Menge ist noch abhängig vom Ergebnis der Bodenprobe. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass das Hindernis der roten Gebiete aktuell aufgrund eines Formfehlers aufgehoben wurde.
Der Verbandsvorsitzende übergibt das Wort an Herrn Ferdinand Kässner vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, der sich als Nachfolger von Herrn Keller kurz vorstellt.
Die Anfrage aus dem Gremium, ob es die Kläranlage schafft, wenn die Gemeindeteile Vögnitz und Bischwind mit angeschlossen werden kann bejaht werden. Aktuell kommen beim Verbandspumpwerk in Herlheim 19 l vom Pumpwerk Alitzheim an. Die Aufteilung in den vorherigen Pumpwerken muss zwischen der Gemeinde Sulzheim und Dingolshausen entsprechend geregelt werden. Die Wassermenge, die der Kläranlage zugeführt wird, kann über das Leitsystem gesteuert werden. Die Kläranlage hat sehr gute Ablaufwerte und läuft insgesamt hervorragend. Lediglich der Fremdwasseranteil der Gemeinde Kolitzheim ist sehr hoch, was sich bei Sulzheim mit einem EW-Anteil von ca. 30 % an der Kläranlage, jedoch einem tatsächlichen Abwasserverhältnis von nur 20 % widerspiegelt.
Aus dem Gremium wird angefragt, wie die Gemeinde Sulzheim mit dem Problem der privat angeschlossenen Drainagen umgeht, um einen Zulauf zur Kläranlage zu verhindern.
Aus dem Gremium wird um Stellungnahme gebeten, ob das Wasserwirtschaftsamt der Gemeinde Dingolshausen tatsächlich eine Ertüchtigung der Teichkläranlage empfohlen hat.
Herr Kässner erklärt, dass aufgrund der Förderung die wirtschaftlichste Variante zu ermitteln ist und deshalb auch diese Möglichkeit geprüft werden muss. Nachdem unterschiedliche Anforderungsstufen je nach Größe und Vorfluter in Betracht kommen, ist auch die Ertüchtigung eine prüfbare Variante. In Kolitzheim wurde diese Variante damals unter anderem wegen der Klärschlammproblematik verworfen.
Aus dem Gremium wird angefragt, ob es anstatt der Generalüberholung der 3 Pumpen auch Tauschpumpen gäbe, weil hier die Garantiezeit möglicherweise variiert.
Die Klärwärter holen Angebote zu Tauschpumpen zum Vergleich ein.