Der Haushalt 2025 konnte in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts mit482.991,50 € und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 207.079,68 € abgeschlossen werden. Dies ergibt einen Gesamthaushalt in Höhe von 690.071,18 €.
Die Einnahmen setzen sich zusammen aus:
| der Vergütung für die Stromeinspeisung | 2.866,22 € |
| aus der Betriebskostenumlage Kolitzh. 359.516 € und Sulzh. 116.484 € | 476.000,00 € |
| und den Zinseinnahmen | 4.125,28 € |
| Die wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushalts erfolgten für: | |
| Unterhalt der Anlage (Pumpeninspektion, Abwasseranalysen, Rundküvetten, | |
| Anlagenüberwachung WWA und Reparatur Leitrechner) | 25.203,94 € |
| Beschaffung von Arbeitsgeräten (Akku-Astschere; Akku-Bohrschrauber; Sägeketten, | |
| Spannungsprüfer; Abisolierzange und Kabelentmanteler | 1.834,61 € |
| Reparatur und Wartung von Maschinen (Filtercontainer Herlheim; Waschpresse, | |
| Sandwaschanlage, Schneckenpresse) | 11.231,69 € |
| Bewirtschaftung (Wassergebühren, Müllgebühren, Containerleerung) | 8.063,45 € |
| Betriebsaufwand | 74.358,64 € |
| Chemiekalien 26.021,57 €, Klärschlammbeprobung 9.200,49 € und | |
| Klärschlammentsorgung 39.136,58 € | |
| Stromkosten | 62.354,20 € |
| Kläranlage 37.303,40 €; Pumpwerk Herlheim 23.963,95 €; | |
| Servicepauschale Trafostation 1.086,85 € | |
| Versicherungen | 11.766,15 € |
| Abwasserabgabe | 17.823,41 € |
| Personalgestellung und Verwaltungskostenbeitrag | 206.666,72 € |
| Zuführung an den Vermögenshaushalt | 57.079,68 € |
Im Investitionshaushalt sind die Ausgaben für die neue Klimaanlage in Höhe von 4.252,77 € angefallen. Der Feuchtebestimmer wurde für 1.443,18 € neu beschafft und für die Installation und Einrichtung der Ferneinwahl für das Betriebsleitsystem fielen Kosten in Höhe von 10.105,50 € an. Da die Kläranlage ein öffentliches Gebäude ist, das dem Gemeinwohl dient, ist die Dach-PV-Anlage umsatzsteuerfrei. Die Rückerstattung betrug 12.423,14 €. Die Planungskosten für die Freiflächensolaranlage betrugen 2.618,00 €
Eine Wertpapieranlage über 150.000 € wurde zur Auszahlung fällig. Auf dem Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall wurden 30.000 € eingezahlt. Der Rücklage konnten 170.762,92 € zugeführt werden. Der Rücklagenstand beläuft sich zum 31.12.2025 auf insgesamt 876.871,34 €. Er setzt sich zusammen aus den Wertpapieren mit 300.000 €, dem Bausparvertrag mit 218.297,21 €, dem Tagegeldkonto mit 347.473,169 € und dem Girokonto mit 11.100,94 €.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Albrecht Dazer, gibt einen kurzen Bericht über die am 13.03.2026 stattgefundene örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2025. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gab die Empfehlung, beim Einkauf der Chemiekalien im Abstand von 2 Jahren Vergleichsangebote einzuholen.
Die Klärwärter holen bereits alle 2 Jahre 2 Angebote für den Einkauf der Chemikalien ein, da die Mittel jedoch nicht alle vergleichbar sind, ist ein direkter Vergleich nicht möglich. Bei einem der Mittel benötigt man eine höhere Menge, um die gleichen Ergebnisse zu erzielen, deshalb gleicht sich der höhere finanzielle Aufwand bei dem aktuell eingesetzten Mittel wieder aus.
Bei den Stromrechnungen entstehen durch die Berechnung des Lastgang hohe Kosten. Der Lastgang wird zum einen berechnet, wenn der Verbrauch über 100.000 Kwh liegt (dies ist beim Pumpwerk der Fall) oder wenn die Netzebene auf Mittelspannung liegt, wie bei der Kläranlage. Eine Änderung ist aus diesen Gründen nicht möglich.
Es gab zwei geringfügige Abweichungen gegenüber den Haushaltsansätzen in Höhe von 1.231,69 € bei der Instandhaltung der Maschinen und in Höhe von 21,10 € bei den Beiträgen zum BKPV.
Die Abweichungen waren erforderlich und sind nachvollziehbar.
Der Kassenverwaltung wird eine geordnete Buchführung bescheinigt. Es wird die Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung beantragt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Feststellung der Jahresrechnung 2025
Die Jahresrechnung wird für das Haushaltsjahr 2025 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 482.991,50 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 207.079,68 € festgestellt.
Entlastung der Jahresrechnung 2025
Die Entlastung der Jahresrechnung 2025 wird mit den festgestellten Ergebnissen gemäß Art.
102 Abs. 4 GO erteilt.
Anschluss der Gemeindeteile Vögnitz und Bischwind an die Kläranlage Zeilitzheim
5. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim-Sulzheim
Die Verbandsversammlung hat am 29.11.2021 (Protokoll lfd. Nr. 6) beschlossen, dem Anschluss der Gemeindeteile Vögnitz und Bischwind an die Verbandskläranlage grundsätzlich zuzustimmen und somit die Abwässer aus dem Zweckverband „Oberer Unkenbach“ aufzunehmen, weil es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Nachdem die Gemeinde Dingolshausen kein Verbandsmitglied ist, müssen Regelungen über den Anschluss in einer Zweckvereinbarung getroffen werden.
Nachdem nun letzte Woche die Abstimmungen mit den Gemeinden Sulzheim und Dingolshausen stattgefunden haben und diese den Anschluss für die Gemeindeteile Vögnitz und Bischwind wünschen, ist auch die Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim – Sulzheim für die Aufnahme erforderlich.
Die Verbandsversammlung ist für die Beschlussfassung zur Änderung der Verbandssatzung gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 8 der Verbandssatzung vom 29.04.2010 in der Fassung vom 30.11.2021 zuständig.
Der Entwurf für die 5. Änderung der Satzung wurde allen Verbandsräten mit der Sitzungseinladung vorab ausgehändigt.
Folgende Änderungen werden durch den Anschluss von Vögnitz und Bischwind veranlasst:
- § 3 Abs. 1:
Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes wird um den Gemeindeteil Vögnitz erweitert.
- § 3 Abs. 2:
Der Anschluss des Gemeindeteils Bischwind der Gemeinde Dingolshausen wird im Rahmen einer Zweckvereinbarung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 7, 8 und 9 KommZG geregelt, wonach der Abwasserzweckverband Kolitzheim-Sulzheim dem jeweiligen gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Dingolshausen das Recht einräumt, an den Verbandsversammlungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
- § 6 Satz 2 Nr. 2:
Die Gemeinde Sulzheim hat durch die Aufnahme von Vögnitz anstatt bisher 3 dann 4 Verbandsräte in der Verbandsversammlung zu stellen. Der neue Verbandsrat mit Stellvertreter soll dem Abwasserzweckverband spätestens nach der konstituierenden Sitzung mitgeteilt werden.
Die Verbandsversammlung beschließt die Satzungsänderungen zu den Vormerkungen, zu § 3 und § 6 Satz 2 Nr. 2 der Verbandssatzung wie vorgetragen.
Zweckvereinbarung zwischen dem AZV Kolitzheim-Sulzheim und der Gemeinde Dingolshausen über die Reinigung der Abwässer aus dem Gemeindeteil Bischwind
Die Verbandsversammlung hat am 29.11.2021 (Protokoll lfd. Nr. 6) beschlossen, dem Anschluss der Gemeindeteile Vögnitz und Bischwind an die Verbandskläranlage grundsätzlich zuzustimmen und somit die Abwässer aus dem Zweckverband „Oberer Unkenbach“ aufzunehmen, weil es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Nachdem die Gemeinde Dingolshausen kein Verbandsmitglied ist, müssen Regelungen über den Anschluss in einer Zweckvereinbarung getroffen werden.
Nachdem die Gemeinde Dingolshausen den Anschluss für den Gemeindeteil Bischwind wünscht, ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband und der Gemeinde Dingolshausen über die Reinigung der Abwässer aus dem Gemeindeteil Bischwind für die Aufnahme erforderlich.
Der Entwurf der Zweckvereinbarung wurde mit E-Mail vom 27.03.2026 an die Gemeinde Dingolshausen, sowie an das Landratsamt Schweinfurt zur rechtsaufsichtlichen Prüfung gesandt.
Gemäß E-Mail der VG Gerolzhofen vom 20.04.2026 hat der Gemeinderat Dingolshausen dem Entwurf dieser Zweckvereinbarung mit 2 Ergänzungen, die vorgestellt und in den Entwurf eingearbeitet wurden, bereits mit Beschluss vom 13.04.2026 zugestimmt. Vom Landratsamt Schweinfurt haben wir bisher keine Rückmeldung erhalten.
Die Verbandsversammlung ist für die Beschlussfassung zum Abschluss der
Zweckvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 8 der Verbandssatzung vom 29.04.2010 in der Fassung vom 30.11.2021 zuständig.
Der Entwurf für die Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Kolitzheim-Sulzheim und der Gemeinde Dingolshausen über die Reinigung der Abwässer aus dem Gemeindeteil Bischwind wurde allen Verbandsräten mit der Sitzungseinladung vorab ausgehändigt.
In dieser Zweckvereinbarung werden Regelungen zur Übergabestelle, zu Einwohnerwerten, zur Abwasserbeschaffenheit und -menge, zur Haftung, zur Kostenbeteiligung und Investitionskostenumlage, zu den Betriebskosten für die Kläranlage, des Pumpwerks Herlheim und des Zuleitungskanals, zum Beteiligungsrecht, zur Laufzeit und Kündigung, zur Rechtswirksamkeit von Bestimmungen und zum Inkrafttreten getroffen.
Die Kosten können erst zum Zeitpunkt des Anschlusses berechnet werden, weil hierfür die aktuellen Abschreibungen und die bis dahin angefallenen zusätzlichen Investitionskosten berücksichtigt werden müssen. Eine Abrechnung muss aufgrund der Förderung für die Gemeinde Sulzheim bis 2028 erfolgen. Aktuell kommt es wegen einer notwendigen artenschutzrechtlichen Prüfung an der Anlage in Bischwind zu zeitlichen Verzögerungen.
Die Verbandsversammlung beschließt die Zweckvereinbarung zwischen dem
Abwasserzweckverband Kolitzheim-Sulzheim und der Gemeinde Dingolshausen über die Reinigung der Abwässer aus dem Gemeindeteil Bischwind wie vorgetragen.
Bericht der Klärwärter
Der Verbandsvorsitzende übergibt das Wort an den Klärwärter Herrn Jürgen Rettner.
Herr Rettner erklärt folgende Vorkommnisse und Reparaturen seit der letzten Verbandsversammlung am 08.12.2025:
| 10.12.25 | Rührwerk defekt, gezogen, demontiert, ins Werk geschickt |
| 03.03.26 | Wartung Fa. Huber, große Wartung Schneckenpresse |
| 11.03.26 | Austausch ANISE Sonde. Die Sonde steuert gesamte Anlage. Vorratshaltung aufgrund Verfallsdatum nicht möglich. Lieferung erfolgt jedoch innerhalb einer Woche. |
| 16.03.26 | Wartung der 4 KSB-Pumpen |
| 18.03.26 | Einbau Rührwerk nach Reparatur |
| 24.03.26 | Ausbau der Egger-Pumpen im Verbandspumpwerk Herlheim, |
|
| Generalüberholung der ersten Egger-Pumpe. Sie wurde eingeschickt und auf Neuzustand zurückgesetzt, sodass sie wieder 10 Jahre Lebensdauer hat. |
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| Diese Variante ist kostengünstiger als der erforderliche regelmäßige Kundendienst in diesem Zeitraum. Diese Vorgehensweise ist im Laufe des Jahres 2026 für alle 3 Pumpen geplant. |
Hoher Verbrauch an Fällmittel wegen niedriger Temperaturen und Schneeschmelze im Winter. Nur 3 - 4 Grad in Belebungsbecken, Einstellung der biologischen Tätigkeit.
Durchschnittliche Ablaufwerte im Jahr 2025
| Parameter | Ablaufwert | Grenzwert |
| CSB | 14 | 30 |
| BSB | 4 | 10 |
| NH4 | 0,76 | 4 |
| NO3 | 1,41 |
|
| No2 | 0,1 |
|
| Nges | 2,2 | 12 |
| P | 0,46 | 1 |
Insgesamt sehr gute Ablaufwerte, weit unter den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten.
Schlammindex von 82, sehr gutes Absetzverhalten.
Fremdwasseranteil von 41,7% ist weiterhin ein Problem, vor allem in den Gemeindeteilen Kolitzheim und Oberspiesheim. Die Anlage erreicht deshalb mit der Wassermenge im Winterhalbjahr ihre Grenzen, wobei hinsichtlich der Schmutzwerte weitere Kapazitäten vorhanden sind.
| Angeschlossene Einwohner | 6.350 EW |
| Mittlere Auslastung | 5.686 EW |
Im Frühjahr 2026 wurden 280 to Klärschlamm landwirtschaftlich ausgebracht. Durch die neue Regelung darf der entwässerte Klärschlamm nur auf Felder ausgebracht werden, in die er eingearbeitet werden kann. Deshalb scheiden die Getreidefelder aus und es kommen nur die Felder mit Mais, Zuckerrüben und Sonnenblumen, die noch nicht bebaut sind, in Betracht. Ansonsten müsste eine bodennahe Ausbringung mit Schleppschläuchen erfolgen, was jedoch eine doppelte Beprobung zur Folge hätte.
Geplante Maßnahmen für 2026:
| - | Generalüberholung der Egger-Pumpen |
| - | Ausbau, Säuberung, Inspektion Belüfterplatten mit großem Kran im Mai |
| - | Austausch des Leitsystemrechners |
| - | Errichtung Freifeld-Photovoltaikanlage |
Herr Jürgen Rettner bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim-Sulzheim. Auch der stellvertretende Verbandsvorsitzende Herr Jürgen Schwab bedankt sich bei den Klärwärtern für die geleistete Arbeit und gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
Aus dem Gremium wird angefragt, ob die Klärwärter eine Möglichkeit der Fremdwasserreduzierung in Oberspiesheim und Kolitzheim sehen.
Eine Option wäre der Bau einer zusätzlichen Kanalleitung, was aber mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Außerdem ist damit eine Grundwasserabsenkung verbunden, was aus wasserwirtschaftlicher Sicht sehr problematisch ist.
Aus dem Gremium wird angefragt, ob die Möglichkeit besteht, dass das Geruchsproblem in Alitzheim durch die zusätzlichen Anschlüsse und Maßnahmen in den Gemeinden Sulzheim und Dingolshausen behoben wird.
Hier hat der Anschluss von Bischwind und Vögnitz möglicherweise bereits positive Auswirkungen.
Auf Anfrage aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass der Wartungsaufwand für den Biofilter-Container am Pumpwerk sehr gering ist. Die Firma Störk führt die regelmäßigen Wartungen durch, ansonsten wird nur alle 4 Wochen eine Kontrolle des Wasserverbrauchs durch die Klärwärter durchgeführt.