Das Amt für Jugend und Familie am Landratsamt Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die sich als Jugendschöffen engagieren wollen. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter und Berufsrichterinnen an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sind bis Mittwoch, 29. März 2023, möglich. Das Bewerbungsformular und Informationen zu den Voraussetzungen, die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen, gibt es unter www.landkreis-schweinfurt.de/jugendschoeffen2023. Zudem steht das Amt für Jugend und Familie für weitere Fragen gerne zur Verfügung unter Telefon 09721/ 55 - 403.
Zu Ihrer Kenntnis, für weitere Informationen und zur weiteren Verwendung hänge ich Ihnen nochmal die Medieninformation zum Thema an, die das Landratsamt am 9. Februar 2023 hierzu verschickt hat.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und bedanke mich bereits jetzt ganz herzlich für Ihre Unterstützung.