A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ in der Gemarkung Herlheim
B) 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, für das Gebiet westlich des Ortsbereichs im Gemeindeteil Gernach einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern.
Anlass dafür ist der Antrag der EnergieKontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 21.02.2023 mit dem Ziel der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 623, 625 (Teilfläche), 646, 649, 650, 651 und 652 der Gemarkung Gernach. Die Gesamtgröße beträgt ca. 17,3 ha. Voraussetzung für die Realisierung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Außerdem ist das Plangebiet im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wurde vom Gemeinderat am 28.02.2023 beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Gernach umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 623, 625 (Teilfläche), 646, 649, 650, 651 und 652 der Gemarkung Gernach. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplans, unmaßstäblich verkleinert.
Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.