Anpassung der Kindergartengebühren mit 5. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen
Der Vorsitzende erteilt Herrn Kämmerer Werner Knoblach das Wort.
Wegen erheblich gestiegener Kosten im Energiebereich und beim Personal sind die bisher festgesetzten Gebühren vom 01.09.2021 nicht mehr kostendeckend und müssen daher angepasst werden.
Das Land Bayern gewährt seit April 2019 für alle Kindergartenkinder einen monatlichen Staatszuschuss von 100 €. Seit Januar 2020 kann dies auch für die Krippenkinder von den Eltern direkt beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ beantragt werden, sofern die Eltern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Beschlussvorlage und den Anpassungsvorschlag der Elterngebühren haben alle Mitglieder des Gemeinderates mit der heutigen Sitzungseinladung erhalten. Darin sind Gebührenerhöhungen von 10 % für Regelkinder und 15 % für Kleinkinder vorgesehen. Die stärkere Gebührenerhöhung für Kleinkinder ist durch den vorgeschriebenen doppelten Personalaufwand begründet.
Die Elternbeiräte wurden bereits Anfang Februar 2023 von den Kindergartenleitungen über die vorgesehenen Gebührenanpassungen informiert. Von den Elternbeiräten ist jeweils eine Stellungnahme dazu eingegangen. Herr Knoblach liest beide Stellungnahmen vor.
Der Vorsitzende bittet die Gremiumsmitglieder um ihre Diskussionsbeiträge.
Aus dem Gremium wird Verständnis für die Elternbeiräte beider gemeindlichen Kindergärten gezeigt, die eine niedrigere Beitragserhöhung vorgeschlagen haben. Sinn des monatlichen Staatszuschusses in Höhe von 100,-- € ist es, die Kinder und ihre Eltern finanziell zu unterstützen, was mit einer Beitragserhöhung nicht mehr in diesem Umfang gegeben ist.
Auf die Anfrage aus dem Gremium, ob die Kindergartengebühren der gemeindlichen Kindergärten von der Gemeinde zusätzlich bezuschusst werden können, teilt der Vorsitzende mit, dass dann alle Kindergärten, auch die der Caritas einen Zuschuss erhalten müssten.
Die Gebührenanpassung wurde wegen Corona bereits um ein Jahr verschoben. Daher sind die gemeindlichen Gebühren derzeit sogar niedriger als die der Caritas.
Auf den Vorschlag aus dem Gremium, ob eine 2-stufige Erhöhung in 2023 und 2024 möglich ist, teilt der Vorsitzende mit, dass die derzeitigen Tarifverhandlungen mit Forderungen von ca. 10 % noch nicht abgeschlossen sind und in die Kalkulation für 2024 einfließen müssen.
Für 2024 muss wahrscheinlich mit einer weiteren Erhöhung gerechnet werden.
Die Kindergartengebühren wurden letztmalig in 2021 kalkuliert. Eine Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt ist notwendig. Bei den Kindergärten handelt es sich um kostendeckende Einrichtungen. Das Kommunalabgabengesetzt (KAG) schreibt entsprechende Gebührenerhöhungen vor.
Nach Diskussion stimmt der Gemeinderat der vorgeschlagenen Gebührenanpassung ab 01.09.2023 mit der nötigen 5. Änderungssatzung zu.
Beteiligung an der kommunalen Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"
Der Vorsitzende informiert über das Positionspapier der kommunalen Initiative für stadtverträglicheren Verkehr vom 06.07.2021, was den Gemeinderatsmitgliedern am 01.03.2023 per E-Mail zugesandt wurde.
Initiiert wurde dies von Vertretern von 7 Städten, meist Bürgermeister. Bisher haben sich ca. 500 Kommunen dieser Initiative angeschlossen.
Gefordert wird, dass das Straßenverkehrsrecht die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts neu regelt. Die Kommunen haben bisher nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden.
Grundsätzlich soll dann innerorts Tempo 30 gelten. Im Umkehrschluss gibt es aber auch Straßen, je nach örtlichen Gegebenheiten, die andere Geschwindigkeiten zulassen.
Der Vorsitzende liest anschließend die Erklärung, gemäß Positionspapier vor:
„Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister/innen und Stadtbauräte/innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.“
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass sich die Gemeinde Kolitzheim an der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beteiligt.
Aufgabenübertragung des Standesamtsbezirks Kolitzheim an die Verwaltungsgemeinschaft Volkach
Der Vorsitzende informiert die Öffentlichkeit zum Vorhaben der Aufgabenübertragung des Standesamtsbezirks Kolitzheim. Der Gemeinderat hat hierzu in einer nicht öffentlichen Sitzung bereits beraten.
Die beiden eigenen Standesbeamten der Gemeinde Kolitzheim gehen Ende 2023 bzw. Sommer 2024 in den Ruhestand. Ausnahmegenehmigungen für Quereinsteiger mit Berufserfahrung im Bürgerbüro oder Beschäftigte mit Beschäftigtenlehrgang I bzw. Verwaltungsausbildung, wie seinerzeit an die bisherigen Standesbeamten erteilt, werden von der Standesamtsaufsicht am Landratsamt Schweinfurt nicht mehr hingenommen.
Knackpunkt ist ferner auch die Leitung des Standesamtsbezirks, welche grundsätzlich nur Beamte der dritten Qualifikationsebene bzw. ausnahmsweise Beschäftigte mit Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt) sowie aktiver und regelmäßiger Mitarbeit im Personenstandswesen wahrnehmen dürfen.
Die Zahl der Beurkundungen hält sich im Rahmen; alle paar Jahre einmal eine Hausgeburt, ca. 25 Eheschließungen und etwa genauso viele Sterbefälle fallen durchschnittlich pro Jahr an. Wobei die Sterbefälle meist von den Bestattungsunternehmen angezeigt werden. Das Friedhofsamt bleibt weiterhin erhalten. Auch die Eheschließungen können in Kolitzheim durch den ersten Bürgermeister durchgeführt werden.
Außerdem erfordert die Bearbeitung der Fälle, die zunehmend komplexer werden, ein stetig aktuell zu haltendes Fachwissen.
Man unterscheidet bei der Übertragung auf andere Standesamtsbezirke eine sog. „kleine“ und „große“ Übertragung:
Bei der „kleinen“ Übertragung erfolgt keine Abgabe der eigenen Zuständigkeit und damit auch keine Erweiterung der Zuständigkeit des annehmenden Standesamts. Vielmehr handelt es sich um eine Organleihe, bei dem der Standesbeamte nur ausgeliehen wird. Er hat dann eine Doppelstellung inne und wird in den verschiedenen Standesamtsbezirken tätig. Die Register müssen weiterhin getrennt geführt werden, die Bezeichnungen der Standesämter bleiben erhalten.
Bei der „großen“ Übertragung wird die Aufgabe komplett übertragen und es kommt damit zur Abgabe der Zuständigkeit. Nach Zusammenschluss kann das Standesamt jedoch nicht mehr wieder aufgeteilt, da alle Register ebenfalls zusammengeführt werden. Die Eheschließungen an sich können allerdings weiterhin durch den ersten Bürgermeister in Kolitzheimer Rathaus abgehalten werden.
Die Gemeinde Kolitzheim hat die Stadt Schweinfurt und das Standesamt Schweinfurter Mainbogen in Sennfeld sowie die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) Volkach aufgefordert, Stellung zu den Überlegungen der Gemeinde -die Aufgaben des Standesamtes vollständig (sog. „große Übertragung“) an eine andere Kommune zu übertragen- zu nehmen.
Die Standesämter in Schweinfurt und Sennfeld haben abgesagt.
Die VGem Volkach hat in der Gemeinschaftsversammlung am 16.02.2023 einstimmig beschlossen, die standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Kolitzheim grundsätzlich zu übernehmen und schlagen unverbindlich folgende Regelungen vor:
Die Übernahme der Aufgaben im Rahmen der „großen“ Übertragung soll geplant ab 01.01.2024 erfolgen, was vertraglich zusammen mit den Einzelheiten fixiert wird. Dabei übernimmt die Standesamtsleitung der VGem Volkach zusätzlich die standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Kolitzheim und wird für diese zusätzlichen Aufgaben zur Unterstützung mit einer weiteren Halbtagsstelle entlastet. Dies entspricht auch den Stellenumfang nach den Empfehlungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes im Geschäftsbericht 2016.
Die Gemeinde Kolitzheim erstattet der VGem Volkach dafür die Kosten für die Halbtagsstelle eines Mitarbeiters.
Die Aufsichtsbehörden an den Landratsämtern Schweinfurt und Kitzingen sowie die oberste Standesamtsaufsicht an der Regierung von Mittelfranken sind ebenfalls mit einer Übertragung der Aufgaben an die VGem Volkach einverstanden.
Der Vorsitzende informiert, dass es für die Übertragung der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderats bedarf.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Kolitzheim künftig die Aufgaben des Standesamts im Rahmen der „großen“ Übertragung an die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) Volkach nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) überträgt und beauftragt den ersten Bürgermeister entsprechend mit dem Abschluss der interkommunalen Vereinbarung nach den wesentlichen, im Schreiben vom 21.02.2023 der VGem Volkach, dargelegten Regelungen.