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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 12/2026
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Kolitzheim

I.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kolitzheim

Landkreis Schweinfurt

für das Haushaltsjahr

2026

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kolitzheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.348.800 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.934.100 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

8.617.000 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B) 220 v.H.

 

Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Kolitzheim, 22.05.2026
gez.
Scheller
1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Schweinfurt hat mit Schreiben vom 21.05.2026 Az. 30 – 941/2/1 – 150 den Haushalt 2026 rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.

IV.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Kolitzheim, Zimmer Nr. 4 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Kolitzheim, 22. Mai 2026
gez.
Scheller
1. Bürgermeister