I.
der Gemeinde Kolitzheim
Landkreis Schweinfurt
für das Haushaltsjahr
2026
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kolitzheim folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.348.800 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.934.100 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
8.617.000 €
festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) 220 v.H. |
|
| Gewerbesteuer 330 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 €
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Schweinfurt hat mit Schreiben vom 21.05.2026 Az. 30 – 941/2/1 – 150 den Haushalt 2026 rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.
IV.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Kolitzheim, Zimmer Nr. 4 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.