Baugebiet „Am Kolitzheimer Weg 2“ in Herlheim, BA II, 4. Verkaufsabschnitt und
Baugebiet „Am Schweinfurter Tor II“ in Zeilitzheim, 1. Verkaufsabschnitt
Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort jeweils 3 gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Am Kolitzheimer Weg 2“ in Herlheim und im Baugebiet „Am Schweinfurter Tor II“ in Zeilitzheim zum Erwerb an.
Die angebotenen Bauplätze sind in den Lageplänen (siehe Mittelteil des Amtsblattes) grün gekennzeichnet und mit Flächenangaben versehen.
Den Kaufantrag und Kriterienkatalog sowie alle anderen Vordrucke und Informationen für die Kaufantragstellung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde www.kolitzheim.de, unter der Rubrik: Bauen und Wohnen - Bauplätze.
| Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen: | |
| - | Es werden nur schriftliche Kaufanträge mit Unterschrift/en des/der zukünftigen Eigentümer/s berücksichtigt. Die Eintragung von Vormerkungen ist nicht möglich. |
| - | Von jeder sich bewerbenden Person ist zusätzlich zum Kaufantrag der Kriterienkatalog (siehe Mittelteil des Amtsblattes) als Anlage wahrheitsgemäß auszufüllen und abzugeben. Auf der Basis eines Punktesystems wird in der Folge ein Ranking erstellt (Höchstzahlverfahren). |
| - | Der Kaufantrag bezieht sich allgemein auf ein angebotenes Grundstück im Baugebiet, nicht auf einen bestimmten Bauplatz. |
| - | Nach dieser Rangfolge erhalten die Bewerber schließlich den Zugriff auf die Baugrundstücke. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Reihenfolge. |
| - | Pro Person oder Eigentümergemeinschaft ist lediglich die Abgabe eines Kaufantrages für einen Bauplatz zulässig. Bei gemeinschaftlichem Kaufantrag (z.B. Ehegatten) müssen alle Beteiligten den Kriterienkatalog ausfüllen. Maßgeblich ist dann die höchste Einzelpunktzahl des Kriterienkatalogs. |
| - | Aus Gründen der Chancengleichheit wird das Grundstück auch nur an diejenige/n Person/en veräußert, welche auf dem Kaufantrag eingetragen ist/sind. Diese muss/müssen in der Folge auch als Bauherr/en auftreten. |
| - | Die Kaufanträge mit Kriterienkatalog/en müssen der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, spätestens bis Montag, den 14.07.2025 um 8 Uhr in verschlossenem Umschlag zugegangen sein. Der Umschlag ist deutlich mit „Bauplatzerwerb Herlheim“ oder „Bauplatzerwerb Zeilitzheim“ zu kennzeichnen. Die Umschläge werden von der Gemeinde erst nach Fristablauf geöffnet. |
| - | Die Reihenfolge des Eingangs der Kaufanträge innerhalb der o.g. Frist ist für die Zuteilung der Bauplätze unerheblich. |
| - | Unvollständige und nach Fristablauf eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. |
| - | Die Gemeinde wird nach Fristablauf alle Bewerber über den weiteren Verfahrensablauf informieren, sobald die Auswertung der Kaufanträge mit Kriterienkatalogen erfolgt ist. |
| - | Kosten |
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| Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Herlheim beträgt 54 €/m². |
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| Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Zeilitzheim beträgt 90 €/m². Zusätzlich zum Kaufpreis werden in Herlheim Erschließungskosten von ca. 61 €/m² und in Zeilitzheim Erschließungskosten von ca. 107 €/m² berechnet. |
| - | Die endgültige Zuteilung der Bauplätze erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. |
| - | Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt die Baugebotsfrist (innerhalb von 3 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss mindestens der Rohbau des Wohngebäudes errichtet sein). |
| - | Eine Haftung der Gemeinde für Aufwendungen der/des Antragsteller/s ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird. |
| - | Die tatsächliche notarielle Beurkundung zum Verkauf der Bauplätze in Zeilitzheim kann erst nach abgeschlossener Eintragung der Grundstücke im Grundbuch erfolgen. Aktuell laufen noch die Verfahren zur Vereinigung und Verschmelzung der angebotenen Grundstücke. |