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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 13/2025
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 03.06.2025

vom 03.06.2025

Neubau der Grundschule Kolitzheim

Vorstellung der Ergebnisse aus dem Workshop mit dem Büro LernLandSchaft zum Raumprogramm

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Frau Karolin Bachmann und Frau Katrin Hagen vom Büro LernLandSchaft. Das Büro hat zusammen mit der Schulleitung die pädagogische Bedarfsermittlung der Flächen zum ersten Bauabschnitt der Grundschule Kolitzheim ermittelt.

Bevor der Vorsitzende das Wort Frau Bachmann erteilt, informiert er vorsorglich darüber, dass er an diesem Workshop nicht teilgenommen hat. Er hatte lediglich die Teilnehmer begrüßt und kam zur Ergebnisvorstellung wieder hinzu.

Der Vorsitzende erteilt Frau Bachmann das Wort, die an Hand einer Power Point Präsentation die Ergebnisse präsentiert.

Die Flächenvorgabe für den 1. Bauabschnitt umfasst 1.200 – 1.300 m². Zunächst wurde aus den grundlegenden pädagogischen Bedarfen (Lernwohnungen Gesamtschau, Fachräume, Verwaltungs- und Pädagogenbereich, Gemeinschaftsbereich) erarbeitet, welche pädagogischen Bedarfe für einen funktionierenden 1. Bauabschnitt benötigt werden. Ein 1. Bauabschnitt muss für sich alleine funktionieren können.

Zunächst wurde standortunabhängig gearbeitet und festgelegt, dass in einer Lernwohnung ein vierter Klassenraum eingeplant wird, der im 1. Bauabschnitt als „Raum der Stille“ genutzt werden soll und später bei Notwendigkeit zum Klassenzimmer umfunktioniert werden kann.

So wäre es auch kein Problem bei einem etwaigen Bedarf in einem Schuljahr jeweils eine 1. – 4 Klasse unterzubringen.

Weiterhin standortunabhängig wurde das „Herz der Schule“ mit Kinderrestaurant, Lernküche, Garderobe und Aufenthaltsbereich der OGTS, Küche und Lager der OGTS erarbeitet, sowie der Verwaltungsbereich.

Frau Bachmann informiert, dass während des Workshops auch direkte Rücksprache mit dem zuständigen Architekten gehalten wurde.

Standortbezogen kam der Workshop zum Ergebnis, dass ein erster Bauabschnitt in den Gemeindeteilen Unterspiesheim und Kolitzheim nicht umgesetzt werden sollte.

Die Gründe hierfür sind, dass mehr Flächenbedarf erforderlich ist. Es kann nur eine Lernwohnung am neuen Standort untergebracht werden und der große Nachteil von weiterhin 3 Schulstandorten besteht weiter.

Die Fachräume „Werken Textil“ und „Werken technisch“ konnten bei der vorgegebenen Fläche nicht berücksichtigt werden. Auch der Bereich „Musik“ findet keine Berücksichtigung.

Am Standort Herlheim ist ein erster Bauabschnitt mit Nutzung des Bestandsgebäudes möglich. Im Bestandsgebäude können durch eine Umorganisation, ohne viele Umbaumaßnahmen, die Fachbereiche „Werken technisch“ und „Brennofen“ untergebracht werden.

Da in den Gemeindeteilen Stammheim und Zeilitzheim weitere Bestandsgebäude vorhanden sind, wurden diese Möglichkeiten ebenfalls geprüft.

Im Bestandsgebäude Stammheim ist eine Umsetzung des Raumprogramms nicht möglich.

Lediglich zwei Klassenzimmer wären im Erdgeschoss barrierefrei zu erreichen.

Im Bestandsgebäude Zeilitzheim ist neben der Grundschule auch der Kindergarten untergebracht. Da der Kindergarten weitere Flächen benötigt, könnte der Bestand Schule zu einem Kindergartenbereich umfunktioniert werden.

An Hand einer Gesamtübersicht aller aktuellen Schulstandorte und möglichen Schulstandorten ist genau erkennbar, dass der bestehende Schulstandort Herlheim mit dem Bau des ersten Bauabschnittes die größte Möglichkeit bietet und Zweizügigkeit an einem Ort besteht.

Somit wird nur noch das Schulgebäude in Stammheim benötigt. Das heißt, zukünftig können die Schulstandorte der Grundschule Kolitzheim von drei auf zwei reduziert werden.

Ein Schulstandort Unterspiesheim käme einem Schulstandort Kolitzheim gleich, wobei in Kolitzheim zusätzlich eine Turnhalle fehlen würde. Nachteil bei Beiden ist der notwendige Bestand von weiterhin 3 Schulstandorten. Somit wäre dies keine Verbesserung der Ausgangslage.

Frau Bachmann fasst das Ergebnis wie folgt zusammen:

Standortunabhängig wird im ersten Bauabschnitt verortet:

-

eine einzügige Grundschule

-

die OGTS

-

und die Verwaltung.

Die Vorteile hierzu sind:

-

Der Kindergarten kann im Bestandsgebäude der Schule Zeilitzheim erweitert werden.

-

Der Container aus Zeilitzheim könnte am neuen Standort für die OGTS genutzt werden.

Nachteile bei einem neuen Schulstandort Unterspiesheim oder Kolitzheim sind

-

weiterhin 3 Schulstandorte

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höhere Kosten wegen Mehrbedarf an zusätzlichen Räumen

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fehlende Turnhalle in Kolitzheim

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höhere Neben- und Unterhaltskosten.

Vorteile für den Schulstandort Herlheim sind

-

nur noch 2 Schulstandorte

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geringe Kosten bzgl. der Umorganisation in den zwei Bestandsgebäuden Herlheim und Stammheim.

Nach den Ausführungen von Frau Bachmann teilt der Vorsitzende mit, dass das zentrale Ergebnis der Flächenbedarfsermittlung im Workshop ist, dass der erste Bauabschnitt in Herlheim entsteht. Auch Frau Rektorin Kirchner wünscht die Schule in Herlheim anzusiedeln.

Frau Bachmann bestätigt dies und teilt noch mit, dass alle Teilnehmer des Workshops zum gleichen Ergebnis kamen.

Weiterhin informiert der Vorsitzende darüber, dass der Gemeinderat wegen des laufenden Bürgerentscheides am 06. Juli derzeit keine Entscheidungen hierzu treffen darf.

Der Vorsitzende bittet die Gremiumsmitglieder um ihre Wortmeldungen.

Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Frau Bachmann zunächst nochmals mit, welche Räumlichkeiten eine Lernwohnung beinhaltet und dass im Bestandsgebäude Herlheim lediglich umorganisiert werden muss, ohne viele Umbaumaßnahmen mit geringen Baukosten.

Frau Bachmann bestätigt nochmals, dass sich die Schulleitung und die Leitung der OGTS für den Schulstandort Herlheim ausgesprochen haben. Alle Mitwirkenden des Workshops haben sich für Herlheim entschieden.

Daraufhin richtet ein Gremiumsmitglied einen Appell an alle Gemeinderäte und an alle Vertreter und Initiatoren der Bürgerbegehren und Ratsbegehren: „Lasst uns Größe zeigen und dieses Ergebnis, zum Wohle der Eltern und vor allem der Kinder, anerkennen. Wenn alle Fachkräfte zum gleichen Ergebnis kommen, müssen wir an einem Strang ziehen und nicht Einzelpositionen vertreten.“

Der Vorsitzende erwidert hierzu, dass das Gremiumsmitglied ihm „aus dem Herzen spricht.“

Hierzu teilt ein Gemeinderat mit, dass sich die Initiatoren der Bürgerbegehren auch Gedanken gemacht haben. Heute sind es nun diese Expertenstimmen; die letzten 5 Jahre waren auch Fachkräfte mit Expertenstimmen zu gegen. Die Ausgangslage ist immer noch das Bürgerbegehren als Wille der Bürger. Die rechtliche Thematik ist zu berücksichtigen.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass er den gleichen Appell an das Gremium und die Initiatoren der Bürgerbegehren im Sinne hatte. Die Bürgerbegehren können jederzeit zurückgenommen werden.

Rechtlich müssen die Vorbereitungen für den 06. Juli weiterlaufen.

Das Abstimmungsverzeichnis muss 35 Tage vorher abgeschlossen sein. Der Druck der Stimmzettel läuft ab morgen an. Sie werden nächste Woche versandt.

Trotzdem kann der Gemeinderat und die Initiatoren ihre Begehren jederzeit, auch kurz vorher, stoppen.

Aus dem Gremium wird auf die Problematik hingewiesen, wie es weitergehen sollte, falls sich die Bürgerschaft für die teuerste Lösung in Kolitzheim und dazu noch ohne Turnhalle, entscheiden würde.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die gesamte Thematik in einer „Endlosschleife“ befindet. Auf jede Entscheidung des Gemeinderates wird möglicherweise wieder ein Bürgerbegehren kommen.

Aus dem Gremium wird nochmals eindringlich für den Bau in Herlheim appelliert:

„Die Gemeinderäte haben die Informationen zur Haushaltslage. Alle Fachleute haben ihre Meinungen geäußert. Die Gemeinderäte, als Vertreter der Gemeindeteile, möchten sich doch neutral verhalten, über ihren Schatten springen und dem gemachten Vorschlag folgen.

Für die Kinder soll das Beste entschieden werden. Als Realisten müssen wir das vorhandene Geld dorthin fließen lassen, wo es den größten Nutzen hat. Bitte schließt euch dem Vorschlag zum Wohle der Kinder an.“

Der Vorsitzende weist auf die letzte Mitteilung des Landratsamtes Schweinfurt hin. Der Haushalt 2025 ist immer noch nicht genehmigt. Das Landratsamt fordert die Gemeinde auf weitere Ausgaben zu stoppen und Einnahmen zu generieren.

Inzwischen gibt es einen kleinen Lichtblick: Die Regierung plant das auslaufende Gesetz für den Ganztag bis 2029 zu erweitern. Die Höhe der Mittel bzw. der Quote sind jedoch noch nicht bekannt. Eine Finanzierung erhält die Gemeinde aber nur für die rechtsansprucherfüllenden Plätze, d. h. für gebuchte Plätze bis 16 Uhr.

Auf eine Anfrage aus dem Gremium teilt Frau Bachmann mit, dass die eingeplanten Räumlichkeiten der Schule weitestgehend förderfähig sind.

Der Vorsitzende teilt mit, dass mit dem Bau des zweiten Bauabschnittes nicht in 5 Jahren zu rechnen ist. Voraussichtlich kann dieser erst in 10 – 20 Jahren erfolgen.

Auf die Mitteilung aus dem Gremium, zu den Kosten die Herr Architekt Paptistella in einer Gemeinderatssitzung zu Umbaumaßnahmen von bestehenden Schulgebäuden errechnet hatte, teilt der Vorsitzende mit, dass es sich an den Bestandsgebäuden um keine baulichen Veränderungen oder Sanierungen handelt. Es soll organisatorisch umgeplant werden und nur kleinere Umbauten getätigt werden.

Nach weiteren Fragen, auch zum Kindergarten Zeilitzheim, die der Vorsitzende und auch Herr Gemeinderat Jonas Redweik als Elternbeirat des Kindergartens beantworten, kommt der Vorsitzende nochmals zurück auf den Anfangs gemachten Appell des Gemeinderatsmitgliedes.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die nächste Sitzung des Gemeinderates noch vor dem Bürgerentscheid, am 24. Juni stattfindet. Er schlägt vor, mit den Initiatoren der Bürgerbegehren das Gespräch zu suchen und abzuklären, ob sie den vorgeschlagenen „Weg mitgehen“ werden und die Bürgerbegehren zurücknehmen. Somit könnte in der Sitzung am 24. Juni ein entsprechender Beschluss gefasst werden und der Bürgerentscheid am 06. Juli könnte gecancelt werden.

Nach weiteren Wortmeldungen und Beantwortung von Fragen wird aus dem Gremium ein Antrag nach der Geschäftsordnung auf Ende der Debatte gestellt, um Frau Bachmann und ihre Kollegin Frau Hagen zu verabschieden.

Der Vorsitzende bedankt sich für ihr Kommen und die gemachten Ausführungen.

Bürgerentscheide zur Grundschule

Bevor der Vorsitzende Herrn Geschäftsleiter Marcel Ritz das Wort erteilt, meldet sich Herr 3. Bürgermeister Berthold Pfaff zu Wort und fragt an, wer denn die Kosten für die Erschließung, für eine Linksabbiegespur und für einen Wendehammer trägt, sollte -die Entscheidung nach dem Bürgerentscheid- die Schule in Kolitzheim gebaut werden? Er überschlägt diese Kosten auf 500.000 -- € bis 750.000,-- €.

Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass die Initiatoren hierzu in ihrer Begründung keine Erklärung abgegeben haben.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass 6 Mio. €, die derzeit im Haushalt eingeplant sind (4 Mio. € Eigenmittel und 2 Mio. € Förderung) nicht mal für eine Minimallösung in Kolitzheim ausreichen würden.

Der Appell des Gemeinderatsmitgliedes im vorhergehenden Tagesordnungspunkt erscheint die vernünftigste Lösung.

Aus dem Gremium wird mit Blick auf den Haushalt darauf hingewiesen, dass selbst noch die 6 Mio. € aus dem Haushalt genommen werden könnten, da noch keine Genehmigung durch das Landratsamt vorliegt.

Auf den weiteren Hinweis aus dem Gremium, dass die Tagesordnung des Gemeinderates auf Grund eines unvollständigen Antrages erweitert wurde, teilt der Vorsitzende mit, dass der Antrag auf Änderung der Tagesordnung von Frau Gemeinderätin Renate Moller in ihrer Funktion als Gemeinderätin gestellt wurde, nicht in ihrer Funktion als Initiatorin des

Bürgerbegehrens „Standort Kolitzheim“.

Frau Gemeinderätin Renate Moller ist als Vertreterin dieses Bürgerbegehrens nun persönlich beteiligt und kann daher an den Abstimmungen nicht teilnehmen.

Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auf Durchführung eines weiteren Bürgerentscheides "Beginn des Baus einer zentralen Grundschule mit Ganztagsbetreuung in der Großgemeinde zentral in Kolitzheim" (Art. 18a Abs. 1, 8 Gemeindeordnung)

Der Gemeinderat stellt die Zahl der zulässig geleisteten gültigen Unterschriften mit „508“ fest (Art. 18 a Abs. 5 Satz 2 GO). Das gesetzlich vorgeschriebene Unterschriftenquorum ist somit erreicht.

In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass das Schulwesen und die kommunale Bauleitplanung einer Kommune als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann.

Der Gemeinderat stellt damit die Zulässigkeit des am 02.06.2025 eingereichten Bürgerbegehrens zur Frage „Sind Sie dafür, dass der Bau einer zentralen Grundschule mit Ganztagsbetreuung in der Großgemeinde zentral in Kolitzheim begonnen wird?“ fest (Art. 18 a Abs. 8 Satz 1 GO).

Die Entscheidung des Gemeinderates ist den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens schriftlich bekannt zu geben.

Beschluss über die Erweiterung der Stichfrage

Finden an einem Tag mehrere Bürgerentscheide statt, hat der Gemeinderat eine Stichfrage für den Fall zu beschließen, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden (Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 GO). Es gilt dann diejenige Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausspricht.

Die Stichfrage ist um den Standort Kolitzheim zu erweitern.

Der Gemeinderat beschließt die folgende Erweiterung der Stichfrage:

„Werden die bei Bürgerentscheid 1, Bürgerentscheid 2 und Bürgerentscheid 3 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet:

Welcher Bürgerentscheid soll dann gelten?

Der Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren Unterspiesheim) oder der Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren) oder Bürgerentscheid 3 (Bürgerbegehren Kolitzheim).“

Verschiebung des Termins zur Durchführung der Bürgerentscheide zum Thema Grundschule

Der Vorsitzende schlägt vor am Termin zur Durchführung der Bürgerentscheide festzuhalten, da zum Einen die Vorbereitungen getroffen sind und zum Anderen bei einer Verschiebung weitere 4 Wochen verloren gehen.

Der Gemeinderat beschließt am Termin 06. Juli zur Durchführung der Bürgerentscheide festzuhalten.

Unabhängig vom Termin wird der Vorsitzende beauftragt auf die Initiatoren der Bürgerbegehren zuzugehen und ein Gespräch zum Verzicht der Bürgerentscheide und somit Rücknahme der Bürgerbegehren und des Ratsbegehrens zu erwirken. Die Bürgerentscheide sollten baldmöglichst aufgehoben werden, nach Möglichkeit noch in der laufenden Woche, damit nicht noch mehr Kosten hierfür entstehen.

Anschließend kann der Beschluss für den Bau des ersten Bauabschnitts am bestehenden Schulstandort in Herlheim gefasst werden.

Der Gemeinderat stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Vorstellung der temporären Erweiterung an der Offenen Ganztagsschule in Zeilitzheim

Der Vorsitzende erteilt Frau Nicole Schranz das Wort.

An Hand von Skizzen stellt Frau Schranz eine kleine und eine große Variante für die Container-Erweiterung vor. Das Konzept wurde von ihr in Zusammenarbeit mit der OGTS-Leitung erarbeitet. Aktuell besuchen 66 Schüler, zu verschiedenen Zeiten, die OGTS. Ab dem neuen Schuljahr werden 72 Plätze benötigt.

Die groben Kostenschätzungen belaufen sich bei der kleinen Variante auf 186.951,81 € brutto und bei der großen Variante auf 207.773,16 € brutto. Da der Eigentümer des Nachbargrundstückes mit einer Containererweiterung einverstanden ist, entfällt die Errichtung einer teuren Brandwand.

Von den Gremiumsmitgliedern wird festgestellt, dass die Container-Erweiterung eine sehr teure Lösung darstellt.

Auch zu gebrauchten Containern hat Frau Schranz mit einer Firma Kontakt aufgenommen.

Hierzu kam jedoch noch keine Rückantwort. Aufgrund des begrenzten Platzes auf dem Grundstück wird es schwierig ein passendes gebrauchtes Modell zu finden.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Rechtsanspruch für einen OGTS-Platz ab dem Schuljahr 2026/2027 für die Erstklässler und nur für die Kinder, die in der Langzeitgruppe bis 16 Uhr angemeldet sind, besteht.

Die Finanzierung ist schwierig, da die meisten Kinder in der Kurzzeitgruppe, bis 14 Uhr angemeldet sind, wofür die Förderung sehr gering ist. Rechtsansprucherfüllend sind nur die 16 Uhr-Gruppen.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass es sich bei der Finanzierung der Kurzzeitgruppe dann um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt.

Einige Gemeinderäte sind der Meinung, dass die 14 Uhr-Gruppe trotzdem, zum Wohle der Kinder und auch um die Bedingungen für das Personal zu verbessern, finanziert werden sollte.

Für die hohen Kosten „Fundament“ und für die Planungskosten (große Variante), zusammen ca. 80.000,-- €, kann vom Gemeinderat kein Verständnis gezeigt werden.

Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Frau Schranz mit, dass Kinder aus allen Grundschulklassen die OGTS besuchen.

Der Gemeinderat ist der Meinung das Thema weiter zu vertiefen.

Wichtig hierfür ist zu wissen, wie viele Kinder an welchem Tag die Kurzzeitgruppe und die Langzeitgruppe der OGTS besuchen. Wann sind die Spitzenzeiten?

Baugebiet „Am Schweinfurter Tor II“ in Zeilitzheim

Festlegung der Anzahl und Auslosung der auszuschreibenden Bauplätze

Der Vorsitzende erteilt Frau Geschäftsleiterin Annette Beuerlein das Wort, die an Hand des Beamers einen Lageplan mit dem derzeitigen Stand der Grundstückseintragungen im Grundbuch für das Baugebiet „Am Schweinfurter Tor II“ in Zeilitzheim zeigt. Die Grundstücke sind noch zerlegt. Die Vorbereitungen zum Verkaufsstart können getroffen werden. Der tatsächliche Verkauf wird jedoch erst vollzogen, wenn die Grundstücke vereinigt und im Grundbuch mit einer Flurnummer eingetragen sind.

Insgesamt umfasst das Baugebiet 10 Bauplätze, wovon 8 im Eigentum der Gemeinde Kolitzheim stehen. Es handelt sich um 2 Bauplätze für Einzel- oder Doppelhäuser und 5 Bauplätze für Einzel-, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit jeweils bis zu 2 Wohnungen je Haus sowie um 1 Mehrfamilien-Bauplatz für bis zu 6 Wohnungen je Einzelhaus und bis zu 3 Wohnungen je Doppel- oder Reihenhaus.

Üblicherweise wurde bei den letzten Bauplatz-Vermarktungen im Gremium ausgelost, welche Bauplätze in die Vermarktung gehen. Davor wurde festgelegt, wie viele Bauplätze angeboten werden sollen. Dies waren bisher ca. 1/3 der gemeindlichen Bauplätze (d. h. 2-3 Bauplätze).

Es wird daher vorgeschlagen zunächst 3 Bauplätze (2 normale und 1 Mehrfamilienhausbauplatz) oder 3 normale Bauplätze (1 für Einzel- und Doppelhäuser und 2 für zusätzlich auch Reihenhäuser) zum Kauf anzubieten.

Die Bekanntmachung kann im nächsten Amtsblatt am 20.06.2025 (Pfingstferien) und/oder 04.07.2025 und auf der Homepage erfolgen. Die Bewerbungsfrist beträgt 3 Wochen. Die Vergabe kann dann in der Sitzung am 29.07.2025 erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt einen Bauplatz für ein Mehrfamilienhaus derzeit nicht anzubieten. Es sollen 3 normale Bauplätze ausgelost werden.

Frau Nicole Schranz aus der Verwaltung lost die Bauplätze mit den Fl.Nrn. 460/3, 460/4 und 461/3.

Der Gemeinderat beschließt diese Bauplätze zum Verkauf auszuschreiben.

Die Bekanntmachung soll im Amtsblatt am 20.06.2025 und am 04.07.2025, sowie auf der Homepage mit einer Bewerbungsfrist von 3 Wochen erfolgen.

Festlegung der Vergabekriterien

Der Vorsitzende erteilt Frau Geschäftsleiterin Annette Beuerlein das Wort, die an Hand des Beamers die Vergabekriterien mit Stand 14.03.2022 nochmals zeigt. Die Kriterien wurden zum Verkauf für die letzten Bauplätze in Kolitzheim, für den 2. Verkaufsabschnitt in Unterspiesheim und in Lindach ebenfalls angewandt.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabekriterien mit Stand 14.03.2022 zum Bauplatzerwerb im Baugebiet Zeilitzheim „Am Schweinfurter Tor II“ anzuwenden.