Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim-Sulzheim hat in Ihrer Sitzung am 20.04.2026 die 5. Änderung der Verbandssatzung beschlossen. Die Satzungsänderung wurde am 21.04.2026 ausgefertigt und am 11.06.2026 im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt bekanntgemacht. Nachfolgend wird die Satzungsänderung in ihrem vollen Wortlaut veröffentlicht.
Der Abwasserzweckverband Kolitzheim-Sulzheim erlässt nach Art. 22 Abs. 2 und Art. 44 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung vom 20.06.1994 (GVBl S. 555), 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 24.Juli 2023 (GVBl. S. 385,586) geändert worden ist i. V. m. § 10 Abs. 2 Nr. 8 der Satzung des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim - Sulzheim folgende Satzung zur 5. Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim - Sulzheim:
Die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Kolitzheim-Sulzheim vom 29.04.2010 (Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 18 vom 05.05.2010), zuletzt geändert mit Satzung vom 30.11.2021 (Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 21 vom 14.02.22) wird wie folgt geändert:
Die „Vorbemerkung“ der Verbandssatzung erhält folgende Fassung:
Die Gemeinden Kolitzheim und Sulzheim bilden zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung der Abwasserreinigung einschließlich der Klärschlammentsorgung einen Zweckverband.
Verbandszweck ist der Bau und Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage in der Gemarkung Zeilitzheim mit einer Ausbaugröße von ca. 7.200 Einwohnerwerten. Der Verband wird als sog. Innenverband geführt. Die Satzungshoheit nach Art. 23 und 24 GO sowie Art. 2, 5, 8 und 9 KAG obliegt ausschließlich den Mitgliedsgemeinden.
§ 3 der Verbandssatzung erhält folgende Fassung:
(1) Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Gemeindeteile Gernach, Herlheim, Kolitzheim, Oberspiesheim, Unterspiesheim und Zeilitzheim der Gemeinde Kolitzheim sowie der Gemeindeteile Alitzheim, Mönchstockheim, Sulzheim und Vögnitz der Gemeinde Sulzheim. (2) Geplant ist außerdem der Anschluss des Gemeindeteils Bischwind der Gemeinde Dingolshausen im Rahmen einer Zweckvereinbarung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 7, 8 und 9 KommZG.
§ 6 Satz 2 Nr. 2 der Verbandssatzung erhält folgende Fassung:
2. das Verbandsmitglied Sulzheim 4.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt in Kraft.