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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 13/2026
Amtliche Nachrichten
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Neue Bodenrichtwerte für Grundstückspreise zum Stichtag 01.01.2026

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt alle zwei Jahre jeweils zu Beginn eines geradzahligen Kalenderjahres (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB und § 12 BayGaV). Der Gutachterausschuss des Landkreises Schweinfurt hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 in seiner Sitzung am 27.04.2026 neu festgelegt.

Der Bodenrichtwert (BRW) ist der durchschnittliche Lagewert in Euro/m² des Bodens für die Mehrheit der Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone und bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines „repräsentativen“ (fiktiven) Bodenrichtwert-grundstückes (vgl. § 13 ImmoWertV21). In die Ermittlung der BRW flossen die tatsächlichen Grundstücksverkäufe der Jahre 2024 und 2025 ein.

Die Bodenrichtwerte wurden für die Nutzungsarten Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Gewerbeflächen sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland, Grünland und Wald) ermittelt. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen wurden mangels Kaufpreise keine Richtwerte ausgewiesen. Für die Ermittlung der BRW wird grundsätzlich der unkontaminierte und lastenfreie Zustand vorausgesetzt. BRW werden vorrangig im Vergleichswertverfahren anhand geeigneter Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Die BRW haben keine bindende Wirkung. Es können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden. Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten weisen den Wert aus, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Die Richtwerte für die Grundstücke werden gemäß § 199 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Bayerischen Gutachterausschuss-verordnung (BayGaV) vom 05.04.2005 (GVBl. S. 88, BayRS 2130-2-B), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246) geändert worden ist, ab dem 22.06.2026 für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, Zimmer R 1.14 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Mo von 8.00 Uhr - 14.00 Uhr, Di - Fr von 08.00 - 12.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Die Veröffentlichung mitsamt der Richtwertkarten und Erläuterungen sind zusätzlich im Internet unter https://www.kolitzheim.de/rathaus-buerger/bauen--wohnen/bodenrichtwerte/index.html zu finden.

Bei berechtigtem Interesse ist es auch möglich außerhalb dieses Auslegungszeitraums von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Nähere Informationen finden Sie unter https://www.hassberge.de/dienstleistungen/gutachterausschuss/bodenrichtwerte.html

Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass mit Beschluss der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 und der Umstellung auf zonale Bodenrichtwerte nur noch die Richtwertkarte Gültigkeit besitzt. Die Richtwertkarte ist für jedermann über das Geoportal Bayern (http://www.bodenrichtwerte.bayern.de) einsehbar.