Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Karl-Heinz Kolb von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt und erteilt ihm das Wort.
Nach seiner persönlichen Vorstellung stellt Herr Kolb an Hand einer Power-Point-Präsentation das Niedermoorprojekt vor.
Grundsätzlich ergeben sich durch eine Niedermoor-Renaturierung positive Effekte. Dies konnten Naturschutzbehörden bereits z. B. im Sinntal bei Eckarts, Gemeinde 97799 Zeitlofs nachweisen.
Positive Effekte sind:
| - | Verbesserung der CO2-Speicherung |
| - | Bessere Wasserrückhaltung in der Fläche |
| - | Wiederherstellung verlorengegangener, seltener Biotope (z. B. Kalkflachmoore) und Vegetationseinheiten (z. B. Pfeifengraswiesen) |
| - | Förderung seltener Arten der Fauna und Flora (z. B. Salzbunge, Brenndolde - stehen beide bereits auf der „Roten Liste“) |
| - | Förderung des Lebensraums Pfeifengraswiese |
Zu früheren Zeiten war das Gebiet „Unkenbachaue“ ein intaktes Niedermoor. Ziel ist es diesen Moorkörper zu renaturieren. Konkret geht es um die nördliche Fläche „An der Möör“.
Dieser Teil des Moores stellt ein sehr gutes Beweidungsgelände dar. Eine Großvieheinheit (GV) beträgt 0,3 - 06 GV/ha. Geeignete Weidetiere sind Exmoor-Ponys und Wasserbüffel, da diese Weidetiere mit Flächennässung zurecht kommen. Da das Gewässer einbezogen werden soll, wird ein Stück des Waldbereiches ebenfalls einbezogen, damit die Tiere bei einem Hochwasser im Trockenen stehen können. Stärkere Trittschäden bleiben aus. Für das Winterhalbjahr wäre eine Winterweide zu suchen.
Da der Biber den Unkenbach jetzt schon einstaut und dadurch die Wiesen bereits vernässen, kann nicht bzw. nur teilweise gemäht werden. Das Einsetzen von Weidetieren stellt für die Fläche eine erhebliche Verbesserung dar.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Herr Kolb mit, dass die Fläche ca. 15 ha umfasst und dann ca. 5 Ponys und ca. 8 Wasserbüffel eingesetzt werden sollen.
Herr Kolb gibt einen Überblick darüber, welche Behörden bzw. Beteiligte im Vorfeld einzubeziehen sind, bis ein solches Projekt starten kann:
| 1. | Gemeinde Kolitzheim |
| 2. | Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen |
| 3. | Wasserrecht am Landratsamt Schweinfurt |
| 4. | Fischereifachbehörde Bezirk Unterfranken |
| 5. | Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Schweinfurt |
| 6. | Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken, Würzburg |
| 7. | zuständiger Jagdpächter |
| 8. | der Landwirtschaftsmeister des Möörhofes |
| 9. | Veterinäramt am Landratsamt Schweinfurt |
| 10. | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schweinfurt |
| 11. | Forstrevier Gerolzhofen |
| 12. | Suche nach geeignetem Beweider/in |
| (Einen Interessenten gibt es derzeit.) |
| 13. | Suche nach geeigneten Fördermitteln |
| z. B. Bayerischer Naturschutzfond |
Herr Kolb weist darauf hin, dass die Pflanze „Salzbunge“ einzigartig in Bayern im Landkreis Schweinfurt noch vorhanden ist. Sie steht auf der „Roten Liste“ und ist vom Aussterben bedroht. Im Bereich des ehemaligen „Oberspiesheimer Moors“ ist diese Pflanze zu finden.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Kolb für seine sehr interessante Präsentation und teilt ihm mit, dass heute hierzu kein Beschluss gefasst werden kann, da das Thema dem Gemeinderat zunächst nur vorgestellt werden sollte.
Anschließend beantwortet Herr Kolb noch Fragen der Gremiumsmitglieder.
Auf die Bitte aus dem Gremium um Vorlage konkreter Kosten zur späteren Beschlussfassung, teilt Herr Kolb mit, dass der Gemeinde Kolitzheim hierzu keine Kosten entstehen. Die Gemeinde müsste lediglich die erforderliche Fläche zur Verfügung stellen. Ein Zaun und die Tiere selbst werden über Fördermittel finanziert.
Auf die Frage, inwieweit Nachbargrundstücke durch die Renaturierung beeinflusst werden, teilt Herr Kolb mit, dass das Einsetzen von Weidetieren grundsätzlich eine Verbesserung des gesamten Geländes darstellt, da durch den Biber bzw. mehrere Biber bereits die Wiesen vernässen und das Wasser angestaut wird.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass solche Kleinode in unserer Natur, insbesondere Moore sehr wichtig und unbedingt erhaltenswert sind (CO2 Speicher). In diesem Bereich kann man auf Grund der hohen Feuchtigkeit sowieso nicht mähen.
Eine weitere Meinungsäußerung aus dem Gremium ist, dass dieses Vorhaben 3 Jagdgebiete und 3 Gemeindegrenzen betrifft. Außerdem kann eine Einzäunung im Hinblick auf Rehwild nicht befürwortet werden.
Hierzu teilt Herr Kolb seine 30jährige Erfahrung auch als Jäger mit. Wilddurchlässe werden bedacht und der Zaun muss auch wolfsicher gemacht werden.
Herr 3. Bürgermeister Berthold Pfaff begrüßt dieses Projekt. Am unteren Main gibt es bereits solche Vorhaben; diese werden gut angenommen und sind positiv für die Entwicklung der Natur. Die Natur wird hierdurch gestärkt, da die Weidetiere z.B. auch das stärkere Gras fressen, welches andere Gräser und Pflanzen verdrängt.
Aus dem Gremium kommt noch die Bitte die Landwirtschaft einzubinden. Kleine Veränderungen in Unterspiesheim haben auch Auswirkungen auf Oberspiesheim.
Herr Kolb verweist auf die Behördenliste. Die Behörden und Beteiligten werden, bei positiver
Beschlussfassung durch den Gemeinderat, eingebunden.
Weiterhin wird aus dem Gremium mitgeteilt, dass die Gemeinde kostenlos etwas Gutes für die Natur leisten kann. Das sollte unterstützt werden.
Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Kolb für seine gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen und verabschiedet ihn.
Haushalt 2025
Der Vorsitzende erteilt Frau Martinelli das Wort, die zunächst darüber informiert, dass der vom Gemeinderat beschlossene Haushalt in der Sitzung am 25.03.2025 (Protokoll lfd. Nr. 39) vom Landratsamt Schweinfurt nicht genehmigt wurde, da die freie Finanzspanne in 2028 nicht für ausreichend erscheint.
Dem Gemeinderat wurde der geänderte Haushaltsplan für 2025 vorab übersandt. Die Kämmerin Frau Jutta Martinelli stellt das geänderte Gesamtvolumen des Haushalts 2025 und der Finanzplanjahre bis 2028, mit den notwendigen Kreditaufnahmen den bisherigen Planungen gegenüber:
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
| Mio. € | Mio. € | Mio. | € Mio. € |
| VW-HH bisher | 14,79 | 15,00 | 15,18 | 15,38 |
| VW-HH neu | 14,83 | 15,12 | 15,31 | 15,51 |
| VM-HH bisher | 6,37 | 9,00 | 9,75 | 7,35 |
| VM-HH neu | 5,87 | 5,23 | 8,41 | 8,29 |
| Überschuss VW-HH bisher | 0,43 | 0,55 | 0,35 | 0,27 |
| Überschuss VW-HH neu | 0,54 | 0,58 | 0,57 | 0,48 |
| Kreditaufnahmen bisher | 1,6 | 2,1 | 3,9 | 3,7 |
| Kreditaufnahmen neu | 1,0 | 1,2 | 2,9 | 1,4 |
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerbeteiligung, der Gewerbesteuereinnahmen und der Kreisumlage bleiben im Vergleich zur Haushaltsplanung vom 25.03.2025 unverändert.
Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt haben sich aufgrund der EEG-Beteiligungszahlungen aus den Solarparks erhöht. Die Kreditaufnahmen konnten zum Teil aufgrund dieser Einnahmen verringert werden. Die Zinszahlungen konnten durch die geringeren Kreditaufnahmen nach unten korrigiert werden. Es ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von 542.100 €, diese wird sich in den nächsten Jahren aufgrund weiterer Kreditaufnahmen und der dadurch entstehenden Zinszahlungen jedoch nicht weiter verbessern.
Die Planansätze für den Neubau der Grundschule und für den Investitionszuschuss „Neubau Mittelschule in Gerolzhofen“ wurden aufgrund des Planungsstandes verringert und in spätere Jahre verschoben. Für den 2. Abschnitt der Breitbandversorgung liegen mittlerweile Angebote vor, diese fallen günstiger aus als angenommen. Zudem ist nach jetzigem Stand die vorzeitige Entnahme einer Rücklage zur Tilgung des bestehenden Kredites im Jahr 2028 möglich. Die notwendigen Kreditaufnahmen verringern sich im Planungszeitraum von 11,3 Mio. € auf 6,5 Mio. €.
Aus dem Gremium wird zum vorzeitigen Verkauf der Anleihe in 2028 mitgeteilt, dass dies nur mit hohem Verlust getätigt werden kann. Dieser beträgt 10% und kann daher in keinster Weise befürwortet werden. Bei der Anlage handelt es sich um kein marktgängiges Papier, das nicht einfach verkauft werden kann. Eine Kündigung des Papiers kann sogar nur von der Bank getätigt werden. Die Planungen mit den Mitteln sind zu hinterfragen, da 2 Mio. € angesetzt sind, der Wert jedoch nur 1,8 Mio. € beträgt. Der heutige Kurswert beträgt 90,42 %. Es wird mit rechnerischem Verlust kalkuliert.
Frau Martinelli teilt dazu mit, dass es sich um eine Haushaltsplanung handelt und der Verkauf der Anlage nur getätigt wird, wenn dieser unbedingt notwendig ist. Ein Verkauf wird auch nur durch Gemeinderatsbeschluss getätigt. Im Haushaltsplan muss sie zum jetzigen Zeitpunkt für 2028 2 Mio. € ansetzen. Keiner kann sagen wie sich das Papier in den nächsten 3 Jahren entwickeln wird.
Das Gemeinderatsmitglied ist nach wie vor der Meinung, dass dies fachlich richtig sein kann mit dem Verkauf des Wertpapiers zu planen, die Verlustgefahr aber definitiv gegeben ist. Es wird um die Aufnahme eines Hinweises gebeten: „Ein vorzeitiger Verkauf der Anleihe wird sehr wahrscheinlich mit Verlust getätigt werden.“
Frau Martinelli sagt zu, diesen Hinweis aufzunehmen.
Weiterhin wird aus dem Gremium auf die im Haushalt geplanten Großprojekte in 2027 hingewiesen, die doch parallel von der Verwaltung nicht zu schaffen sind.
Herr Geschäftsleiter Marcel Ritz teilt hierzu mit, dass dies im Gemeinderat mehrfach diskutiert und vom Gemeinderat so entschieden wurde.
Nach weiteren Wortmeldungen von Gremiumsmitgliedern wird von einem Gemeinderatsmitglied ein Antrag nach der Geschäftsordnung auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung gestellt.
Der Gemeinderat beschließt die Debatte einzustellen und eine sofortige Abstimmung im Gremium durchzuführen.
Verwaltungshaushalt
Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf werden nicht erhoben.
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 14.832.200,00 € zu.
Vermögenshaushalt mit Investitionsprogramm und Finanzplan
Der Gemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Einnahmen und Ausgaben mit 5.874.250 €, dem Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen von 1.000.000 €, dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 9.202.000 €, dem dargestellten Investitionsprogramm 2025 - 2028 und dem Finanzplan 2024 - 2028, der sich wie folgt darstellt, zu.
| HHJ 2024 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.499.700 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.080.550 € |
| HHJ 2025 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.832.200 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.874.250 € |
| HHJ 2026 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.120.000 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.235.750 € |
| HHJ 2027 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.311.100 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.410.700 € |
| HHJ 2028 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.516.100 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.297.700 € |
Stellenplan
Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf des Stellenplans werden nicht erhoben. Der Gemeinderat stimmt dem Stellenplan 2025 für Beamte und tariflich Beschäftigte zu.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2025 wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung 2025 zu.
Sie ist Bestandteil des Protokolls.