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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 14/2026
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung

über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kolitzheim

und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Sondergebiet Photovoltaik Gernach“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2026, lfd. Nr. 46.1, beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 28.02.2023, lfd. Nr. 29.1 zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kolitzheim sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ im Parallelverfahren, aufzuheben und die Bauleitplanverfahren einzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Gernach umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 623, 625 (Teilfläche), 646, 649, 650, 651 und 652 der Gemarkung Gernach.

Im laufenden Bauleitplanverfahren wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie der Entwurfsstand in der Sitzung des Gemeinderates am 11.02.2025 durch das Planungsbüro Neidl + Neidl GmbH aus Sulzbach-Rosenberg vorgestellt. Anschließend wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 26.03.2025 durchgeführt. Eine weitergehende Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Fassung des Feststellungs- und Satzungsbeschlusses erfolgten im Benehmen mit dem Vorhabenträger nicht.

Hintergrund der Einstellung der Verfahren ist, dass das Solarparkprojekt vom Vorhabenträger aufgrund verschiedener negativer Entwicklungen nicht weiterverfolgt wird. Der Vorhabenträger erhebt keine Einwände gegen die Aufhebung des zugrundeliegenden Aufstellungsbeschlusses.

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Kolitzheim, den 24.06.2026
GEMEINDE KOLITZHEIM
gez. Daniel Scheller

Erster Bürgermeister