Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 14/2026
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis zur Sicherheit auf gemeindlichen Spielplätzen

Auf den gemeindlichen Spielplätzen wurden wiederholt zurückgelassene Spielutensilien und andere Gegenstände festgestellt, die eine erhöhte Verletzungsgefahr darstellen können.

Die Spielplatznorm DIN EN 1176 schreibt unter anderem vor, dass die Fallzonen frei von festen Gegenständen zu halten sind.

Zurückgelassene Spielsachen können die Schutzwirkung dieser Bereiche beeinträchtigen und stellen ein erhöhtes Verletzungsrisiko für spielende Kinder dar.

Wir bitten daher alle Besucherinnen und Besucher, mitgebrachte Spielsachen und sonstige Gegenstände nach der Benutzung wieder mitzunehmen, sowie insbesondere die Fallzonen und Sandflächen im Bereich der Spielgeräte stets freizuhalten.

Bei Nichtbeachtung ist die Gemeinde aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet, zurückgelassene Gegenstände vom Spielgelände zu entfernen.

Zurückgelassene Spielutensilien können bis zu drei Monate aufbewahrt werden.

Nach Ablauf dieser Frist werden nicht abgeholte Gegenstände durch die Gemeinde entsorgt.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Gemeinsam tragen wir dazu bei, die Sicherheit auf unseren Spielplätzen zu gewährleisten.