Konsequenzen aus dem Bürgerentscheid "Standort Grundschule"
Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass der Abstimmungsausschuss abschließend am 27.03.2023 getagt hat. Das Ergebnis der Abstimmung wurde amtlich festgestellt.
Hierzu erteilt er Herrn Abstimmungsleiter und Geschäftsleiter Marcel Ritz das Wort.
| 1. | Zahl der Stimmberechtigten: — 4.670 |
| 2. | Zahl der Personen, die abgestimmt haben: — 2.820 |
| 3. | Zahl insgesamt abgegebenen Stimmen: |
| 3.1 | beim 1. Bürgerentscheid |
| (Bürgerbegehren - Standort der Grundschule in Unterspiesheim) | |
| Gültige Ja-Stimmen: — 1.846 | |
| Gültige Nein-Stimmen: — 840 | |
| Gültige Stimmen insgesamt: — 2.686 | |
| Ungültige Stimmen insgesamt: — 134 | |
| 3.2 | beim 2. Bürgerentscheid |
| (Ratsbegehren - Standort der Grundschule in Herlheim) | |
| Gültige Ja-Stimmen: — 972 | |
| Gültige Nein-Stimmen: — 1.616 | |
| Gültige Stimmen insgesamt: — 2.588 | |
| Ungültige Stimmen insgesamt: — 232 |
An Hand eines Schaubildes mit Säulendiagrammen zeigt Herr Ritz, dass das Abstimmungsquorum, das bei 934 Stimmen lag, von beiden Bürgerentscheiden erfüllt ist.
Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 60,39%.
Folgendes Ergebnis liegt vor:
Der Bürgerentscheid 1 ist mehrheitlich im Sinne von Ja entschieden und hat das Abstimmungsquorum erreicht; gilt daher als angenommen und war somit erfolgreich.
Der Bürgerentscheid 2 hat das Abstimmungsquorum erreicht, wurde aber nicht mehrheitlich im Sinne von Ja entschieden und gilt daher als abgelehnt und ist somit nicht erfolgreich.
Da eine eindeutige Entscheidung vorliegt und der Bürgerentscheid 1, Standort Unterspiesheim erfolgreich war, ist der Stichentscheid bedeutungslos.
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022 (Protokoll lfd. Nr. 136) durch das Ergebnis des Bürgerentscheides 1 geändert wird. Am Ergebnis ist der Gemeinderat ein Jahr gebunden. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sein denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
Die Planungen können nun weiterverfolgt werden.
Das Schadstoffgutachten für die ehemalige Hauptschule in Unterspiesheim liegt jetzt vor. Die Untersuchungsergebnisse sind im normalen Rahmen. Die Schadstoffbelastungen die vermutet wurden liegen auch vor, wie z.B. Asbest, Teer, Styropor, PCB. Die Schadstoffe sind nicht außergewöhnlich. Beim Rückbau müssen Materialseparationen und ergänzende Untersuchungen durchgeführt werden. Die Abbruchkosten werden auf 450.000,-- bis 500.000,-- € eingeschätzt. Ein entsprechendes Angebot zur Ausschreibung wird nun eingeholt.
Das Planungsbüro Paptistella ist bereits über den Standort Unterspiesheim informiert.
Die VGV-Verfahren für die Fachplanungen Elektro, Statik sowie Heizung, Sanitär und Lüftung wurden fortgeführt. Die Bietergespräche hierzu sind terminiert. Für die Fachplanung Heizung, Sanitär und Lüftung ist leider kein Angebot eingegangen. In der nächsten Sitzung des Gemeinderates können zumindest die Fachplanungen für Elektro und für Statik vergeben werden.
Im Gemeinderat wird hierzu, nach Anfrage durch den Vorsitzenden, das Wort nicht gewünscht.
Vorstellung der Erschließungsplanung für die Baugebietserweiterung Zeilitzheim
Der Vorsitzende begrüßt nochmals Herrn Markus Schraub vom Ing.-Büro fmp, Schweinfurt und erteilt ihm das Wort.
Herr Schraub teilt zunächst mit, dass die Erschließungsplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen ist und sich noch in der Planungsphase befindet. Die Grundlage ist der rechtskräftige Bebauungsplan des Büros arc.grün. Ein Baugrundgutachten zur Untersuchung des Untergrunds im Baugebiet ist bereits vorhanden. Im Ergebnis befindet sich dort gemischter Baugrund mit sandig-lehmigen Boden (sandige Löslehme).
An Hand des Beamers erläutert Herr Schraub den Lageplan zum Straßenbau. Die bestehende Dr.-Valentin-Müller-Straße wird um ca. 185 m bis zu einem geplanten Wendehammer verlängert. Es besteht somit eine mögliche Osterweiterung. Der dortige Wirtschaftsweg ist noch in Betrieb und muss auch -entgegen der bisherigen Annahmezukünftig in Betrieb bleiben. Aus diesem Grunde wurde der Gehweg verkürzt und die Ränder für landwirtschaftliche Fahrzeuge verstärkt. Die Asphaltfläche müsste bei einer späteren Erweiterung für die notwendige Erschließung wieder entfernt werden. Einseitig entsteht ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m in Betonpflaster, auf der anderen Seite der Straße ein Mehrzweckstreifen mit einer Breite von 2 m in wasserdurchlässigen Betontrennpflaster. Die Straße hat eine Breite von 4,50 m und wird asphaltiert. Der Gehwegaufbau wird verstärkt und ist somit befahrbar. Gerade in Neubaugebieten hat sich dies bewährt, da LKW’s erfahrungsgemäß über die Gehwege fahren bei Anlieferung der verschiedenen Baumaterialien. Zur Straßenentwässerung führt Herr Schraub weiter aus, dass das Gefälle von Westen in Richtung Ortschaft verläuft. Aus diesem Grunde wurden die Baumscheiben im Mehrzweckstreifen festgelegt, damit das Regenwasser zuerst in die Baumscheiben läuft und falls diese das Wasser nicht mehr aufnehmen, durch einen Notüberlauf in den Straßeneinlauf und somit in den Regenwasserkanal fließt.
Der Vorsitzende erwähnt hierzu, dass es wichtig ist den Straßenkoffer zu entwässern, was Herr Schraub bestätigt.
Der Vorsitzende spricht weiter den früheren Vorschlag eines Gemeinderatsmitgliedes an, als Alternative zum Straßenasphalt eine Pflasterung vorzunehmen um eine zusätzliche Wasserversickerung zu erreichen. Hierzu teilt Herr Schraub mit, dass im Fahrbahnbereich die Verlegung von versickerungsfähigem Pflaster nicht möglich ist. Die LKW‘ s würden die Fugen der Betontrennpflaster verschieben, so dass eine Versickerung ausgeschlossen ist.
Durch punktuelle Belastungen beim Abladen von Baumaterialien wird das Pflaster oft beschädigt. Außerdem würden die Kosten um ein Vielfaches steigen.
Zur Erschließung des Kanals führt Herr Schraub aus, dass für das Schmutzwasser ein Kanal mit einem Durchmesser von 25 cm ausreichend ist. Der Regenwasserkanal wurde mit einer 60 cm Leitung im Durchmesser höher dimensioniert, da dieser Kanal das Oberflächenwasser und das Dachflächenwasser aufnehmen muss. Das Regenwasser fließt vom Regenwasserkanal in ein Regenrückhaltebecken. Durch ein Drosselbauwerk mit einer mechanischen Drossel (Schlauchdrossel) wird das Wasser gedrosselt zum Struntgraben abgeführt. An Hand eines weiteren Lageplans zur Wasserableitung zeigt Herr Schraub den genauen geplanten Verlauf der Leitungen.
Die Wasserleitungen werden in DN 150 und in DN 100 ausgeführt. Oberflurhydranten werden entsprechend vorgesehen. Die Planung der Straßenbeleuchtung hat die ÜZ Mainfranken übernommen. Auch die Verlegung des Glasfasers läuft über die ÜZ und ist für die Gemeinde kostenfrei.
Aus dem Gremium wird hierzu mitgeteilt, dass die letzte Straßenleuchte nach dem Wendehammer nicht benötigt wird.
Herr Schraub weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kostenschätzung noch aus dem Vorentwurf stammt und sich auf ca. 970.000,00 € beläuft. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Straßenbau — 316.830,00 €
Abwasseranlage — 329.850,00 €
Wasserversorgung — 40.400,00 €
Beleuchtung — 10.800,00 €
Kostenschätzung netto — 697.880,00 €
Kostenschätzung brutto — 830.477,20 €
+ ca. 17% Baunebenkosten — 141.522,80 €
Kostenschätzung gesamt — 972.000,00 €.
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An Hand der Kostenschätzung zeigt Herr Schraub noch die Mehrkosten von ca. 60,-- €/m² für Pflaster gegenüber Asphalt. Insgesamt würde dies ca. 70.000,-- € ausmachen.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass nach dem Wendehammer der Übergang zum Wirtschaftsweg bodeneben sein sollte, damit dieser Feldweg auch Wasser aufnehmen kann.
Die Asphaltierung des Feldweges im Bereich des Wendehammers ist nicht erforderlich. Dies kann so übernommen werden teilt Herr Schraub mit und ergänzt noch, dass im Norden eine weitere Entwässerungsmulde vorgesehen ist.
Aus dem Gremium wird noch darum gebeten Leerrohre für die Ortsrufanlage zu berücksichtigen.
Auf Anfrage des Vorsitzenden zum Zeitplan teilt Herr Schraub mit, dass er zunächst die Planungen anpassen wird und dann den Erschließungsplanentwurf mit Kostenberechnung dem Gremium nochmals vorlegt. Die Ausschreibung kann dann im Juni erfolgen und der Baubeginn im September diesen Jahres.
Nachdem keine weiteren Fragen sind, stellt der Vorsitzende zusammenfassend fest, dass im Gremium gewünscht wird den Feldweg nicht zu überbauen und der Übergang vom Wendehammer bodeneben weiterlaufen soll.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Herrn Schraub zur Kenntnis und stimmt den vorgestellten Planungen zu. Das Ing.-Büro fmp, Schweinfurt kann die weiteren Planungen und Arbeiten vornehmen.
Anschließend verabschiedet der Vorsitzende Herrn Schraub und bedankt sich für die gemachten Ausführungen.
Haushalt 2023
Der Vorsitzende erteilt Herrn Kämmerer Knoblach das Wort.
Dem Gemeinderat wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung der Haushaltsplan 2023 übersandt. Den Haushaltsplanentwurf hat der Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2022 und am 06.03.2023 ausführlich vorberaten.
Herr Knoblach stellt das geplante Gesamtvolumen des Haushalts 2023 und der Finanzplanjahre bis 2026, mit den dazu nötigen Kreditaufnahmen, wie folgt dar:
|
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| VW-HH in Mio. € | 13,3 | 14,1 | 14,5 | 14,7 |
| VM-HH in Mio. € | 12,8 | 10,3 | 6,3 | 9,5 |
| Überschuss VW-HH | 0,2 | 1,3 | 1,0 | 1,3 |
| Kreditaufnahmen | 8,0 | 4,0 | 3,0 | 2,5 |
Schlüsselzuweisungen erhält die Gemeinde 1,124 Mio. € (Vorjahr 1,375 Mio. €). Die zu leistende Kreisumlage beträgt 3,0 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €). Die Gewerbesteuereinnahmen sind mit 2,0 Mio. € angesetzt (im Vorjahr wurden 1,9 Mio. € eingenommen). Bei der Einkommensteuerbeteiligung werden 3,9 Mio. €, 0,2 Mio. € mehr als im Vorjahr, erwartet. Es ergibt sich ein Überschuss von nur noch 0,2 Mio. € beim Verwaltungshaushalt, in 2022 wurden ca. 2,0 Mio. € erreicht.
Wegen sehr umfangreicher Investitionen in 2023 und den Folgejahren, wie vor allem Baugebietserschließungen in Gernach und Zeilitzheim, Neubau der Grundschule, Dorfplatzsanierung in Stammheim, Ersatzbau für Dorfgemeinschaftshaus in Herlheim, Mischwasserbehandlung in Kolitzheim, Gigabit-Breitbandausbau mit sehr umfangreichen gemeindlichen Infrastrukturerneuerungen und Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, werden die noch vorhandenen Rücklagen aufgebraucht. Zur weiteren Finanzierung sind in 2023 bis 2026 Kreditaufnahmen von insgesamt 17,5 Mio. € nötig.
Verwaltungshaushalt
Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf werden nicht erhoben. Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 13.304.080,-- € zu.
Vermögenshaushalt mit Investitionsprogramm und Finanzplan
Der Gemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Einnahmen und Ausgaben mit 12.754.400,-- €, den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen von 8.000.000,-- €, dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 4.550.000,-- €, dem dargestellten Investitionsprogramm 2023 - 2026 und dem Finanzplan 2022 - 2026 zu.
Stellenplan
Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf des Stellenplans werden nicht erhoben. Der Gemeinderat stimmt dem Stellenplan 2023 für Beamte und tariflich Beschäftigte zu.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2023 wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung 2023 zu.
Der Vorsitzende dankt Herrn Knoblach für die letztmalige Bearbeitung des Haushalts 2023
und für seine gemachten Ausführungen hierzu.
Bekanntgabe des Berichts über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2021
Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2021 und der Kasse vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband liegt vor und wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Bericht beinhaltet ein gutes Ergebnis für unsere Verwaltung. Die Textziffern und Feststellungen werden nun von der Verwaltung bearbeitet.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Parkplatz Feuerwehrhaus Unterspiesheim
Der Parkplatz am Feuerwehrhaus in Unterspiesheim ist kein öffentlicher Parkplatz. Um zu verhindern, dass die Parkplätze von Unberechtigten benutzt werden sind an den Zufahrten zur Parkfläche die Verkehrszeichen Z 250 mit Zusatzzeichen Z 1026-33 anzubringen.
Die Beschilderung wird vom Bauhof Kolitzheim in Absprache mit der Feuerwehr Unterspiesheim aufgestellt.
Der Gemeinderat stimmt der Beschilderung -wie vorgetragen- zu.
Parkplatz Feuerwehrhaus Kolitzheim
Die Parkplätze für die Feuerwehr am Feuerwehrhaus in Kolitzheim sind keine öffentlichen Parkplätze. Um zu verhindern, dass die Parkplätze von Unberechtigten benutzt werden, soll an der Zufahrt zu dieser Parkfläche das Verkehrszeichen Z 250 mit Zusatzzeichen Z 1026-33 aufgestellt werden. Die Beschilderung wird vom Bauhof Kolitzheim in Absprache mit der Feuerwehr Kolitzheim aufgestellt.
Der Gemeinderat stimmt der Beschilderung -wie vorgetragen- zu.
Ausfahrt Baugebiet "Mainblick Süd" Lindach
Im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Mainblick Süd“ in Lindach wurde die Straße „Am Kreuzpfad“ neu erschlossen. Für die Ausfahrt aus der Straße „Am Kreuzpfad“ auf die Straße „Mainblick“ muss das Verkehrszeichen Z 205 angebracht werden, da die Straße „Mainblick“ die vorfahrtsberechtigte Straße ist. Die Beschilderung wird vom Bauhof Kolitzheim in Absprache mit der Polizeiinspektion Gerolzhofen angebracht.
Der Gemeinderat stimmt der Beschilderung -wie vorgetragen- zu.