Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen Parkplatz am Feuerwehrgebäude in Unterspiesheim.
Aufstellung der Verkehrszeichen Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen Z 1026-33 (Einsatzfahrzeuge frei) an den Zufahrten zur Parkfläche am Feuerwehrhaus.
Die Gemeinde Kolitzheim erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende
ANORDNUNG:
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| Gemarkung Unterspiesheim |
| 1. | An den beiden Zufahrten zum Parkplatz am Feuerwehrhaus in Unterspiesheim ist jeweils das Verkehrszeichen Z 250 mit dem Zusatzzeichen Z 1026-33 anzubringen. |
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| Der Standort der Schilder ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen. |
| 2. | Die Parkflächen am Feuerwehrhaus Unterspiesheim sind keine öffentlichen Parkflächen. |
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| Der Standort der Schilder ist vorab mit der Feuerwehr Unterspiesheim abzusprechen. |
| 2. | Die angeordnete Beschilderung ist von der Gemeinde Kolitzheim als Träger der Straßenbaulast im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion durchzuführen. Die Straßenbaulastträger sind gem. § 45 Abs. 5 StVO zur Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen verpflichtet. |
| 3. | Diese Anordnung tritt am Tage der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft. |
Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen am Parkplatz am Feuerwehrgebäude in Kolitzheim.
Aufstellung der Verkehrszeichen Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatz- zeichen Z 1026-33 (Einsatzfahrzeuge frei) an der Zufahrt zur Parkfläche der Feuerwehr.
Die Gemeinde Kolitzheim erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende
ANORDNUNG:
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| Gemarkung Kolitzheim |
| 1. | An der Zufahrt zum Parkplatz der Feuerwehr am Feuerwehrhaus in Kolitzheim ist das Verkehrszeichen Z 250 mit dem Zusatzzeichen Z 1026-33 anzubringen. |
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| Der Standort des Schildes ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen. |
| 2. | Die gekennzeichnete Parkfläche am Feuerwehrhaus Kolitzheim ist keine öffentliche Parkfläche. Der Standort des Schildes ist vorab mit der Feuerwehr Kolitzheim abzusprechen. |
| 2. | Die angeordnete Beschilderung ist von der Gemeinde Kolitzheim als Träger der Straßenbaulast im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion durchzuführen. Die Straßenbaulastträger sind gem. § 45 Abs. 5 StVO zur Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen verpflichtet. |
| 3. | Diese Anordnung tritt am Tage der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft. |
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| Die Anordnung vom 18.04.2012 wird hiermit aufgehoben. |
Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen in Lindach
Anbringung des Verkehrszeichen Z 205
Die Gemeinde Kolitzheim erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende
ANORDNUNG:
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| Gemarkung Lindach |
| I. | Die Ausfahrt aus der Straße „Am Kreuzpfad“ im neuen Baugebiet Lindach auf die Straße „Mainblick“ wird mit dem Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ beschildert. |
| II. | Die angeordnete Beschilderung ist von der Gemeinde Kolitzheim als Träger der Straßenbaulast im Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion durchzuführen. Die Straßenbaulastträger sind gem. § 45 Abs. 5 StVO zur Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen verpflichtet. |
| III. | Diese Anordnung tritt am Tage der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft. |