Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Frau Vanessa Müller vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Sulzbach-Rosenberg und schlägt vor in der heutigen Sitzung des Gemeinderates keine Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung zu fassen, da die vollständigen Unterlagen erst gestern den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen, damit noch ausreichend Zeit bleibt sich mit dem Sachverhalt zu befassen.
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Vorstellung der Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dies wurde im Amtsblatt Nr. 7 vom 17.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Anlass dafür war der Antrag der Firma Energiekontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 02.05.2022, mit dem Ziel der Realisierung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtgröße der bebauten Fläche beträgt ca. 7,3 ha, Grün- und Ausgleichsfläche ca. 0,8
ha. Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 1567 in der Gemarkung Herlheim.
Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg hat nun die Planungsunterlagen samt Anlagen für die o.g. Bauleitplanverfahren im Vorentwurfsstadium ausgearbeitet.
Sie werden von der Verantwortlichen des Büros Neidl + Neidl, Frau Vanessa Müller an Hand einer Power Point Präsentation erläutert und Fragen im Gremium beantwortet.
24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Gernach" in der Gemarkung Gernach Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Vanessa Müller vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Sulzbach-Rosenberg noch anwesend. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wird in der heutigen Sitzung des Gemeinderates keine Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung gefasst, da die vollständigen Unterlagen erst gestern den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen, damit noch ausreichend Zeit bleibt sich mit dem Sachverhalt zu befassen.
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Vorstellung der Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach" sowie die 24. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dies wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 24.03.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Anlass dafür war der Antrag der Firma Energiekontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 21.02.2022, mit dem Ziel der Realisierung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtgröße der bebauten Fläche beträgt ca. 17,3 ha, Grün- und Ausgleichsfläche ca. 1,67 ha. Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach" sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 623, 625 (Teilfläche von ca. 0,8 ha), 646, 649, 650, 651 und 652 in der Gemarkung Gernach.
Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg hat nun die Planungsunterlagen samt Anlagen für die o.g. Bauleitplanverfahren im Vorentwurfsstadium ausgearbeitet.
Sie werden von der Verantwortlichen des Büros Neidl + Neidl, Frau Vanessa Müller an Hand einer Power Point Präsentation erläutert und Fragen im Gremium beantwortet.
25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" in der Gemarkung Herlheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Vanessa Müller vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Sulzbach-Rosenberg noch anwesend. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wird in der heutigen Sitzung des Gemeinderates keine Beschlussfassung zur Billigung und Auslegung gefasst, da die vollständigen Unterlagen erst gestern den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen, damit noch ausreichend Zeit bleibt sich mit dem Sachverhalt zu befassen.
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Vorstellung der Planung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" sowie die 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Dies wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 24.03.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Anlass dafür war der Antrag der Firma Energiekontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 21.02.2023, mit dem Ziel der Realisierung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtgröße der bebauten Fläche beträgt ca. 10 ha, Grün- und Ausgleichsfläche ca. 1 ha.
Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 1668 in der Gemarkung Herlheim.
Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg hat nun die Planungsunterlagen samt Anlagen für die o.g. Bauleitplanverfahren im Vorentwurfsstadium ausgearbeitet.
Sie werden von der Verantwortlichen des Büros Neidl + Neidl, Frau Vanessa Müller an Hand einer Power Point Präsentation erläutert und Fragen im Gremium beantwortet.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die Bodenqualitäten der zu benötigten Flurstücke aller drei Verfahren mitgeteilt werden sollen.
Der Vorsitzende verweist auf die digital zugesandten Unterlagen, die dann von den Gremiumsmitgliedern bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates eingesehen werden sollen.
Weiterhin wird aus dem Gremium eine grundlegende Stellungnahme verlesen, die unter anderem besagt, dass das Gemeinderatsmitglied sich nicht verpflichtet fühlt, trotz des Grundsatzbeschlusses „Begrenzung auf 5% der landwirtschaftlichen Nutzfläche“ diesen Verfahren zuzustimmen, da die Ausschöpfung des prozentualen Flächenanteils nicht zeitnah stattfinden muss. Auch andere Gemeinden und Städte sollten ihren Anteil an der Energiewende beitragen. Die Gemeinde Kolitzheim hat hierzu schon sehr viel geleistet. Die landwirtschaftlichen Flächen sollten der Nahrungsmittelproduktion dienen. Für das Gemeinderatsmitglied kann dies nicht die Lösung der Energiewende sein.
Der Vorsitzende teilt Frau Müller mit, dass sie sich bei neuvorliegenden Informationen, was den Artenschutz betrifft, bitte mit ihm in Verbindung setzen soll und verabschiedet sie mit dem Dank für ihre gemachten Ausführungen.
Festlegung der zum Verkauf anzubietenden Bauplätze
Bekanntgabe der Bauplätze in den Baugebieten Herlheim und Kolitzheim Der Vorsitzende erteilt Herrn Geschäftsleiter Marcel Ritz das Wort, der der Öffentlichkeit mitteilt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2024 folgende Bauplatzverkäufe in den Baugebieten Herlheim und Kolitzheim beschlossen hat:
Baugebiet Herlheim
Es werden die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 876/7, 876/8, 876/9 und 876/10 zum Kauf angeboten.
Baugebiet Kolitzheim
Es werden die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 846/6, 845/5, 848/12 und 848/13 zum Kauf angeboten.
Zum Start der Vergaberunde erfolgt die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage und im Amtsblatt am 19.04.2024.
Die Abgabefrist der Kaufanträge mit Kriterienkatalog ist bis zum 20.05.2024 möglich.
Auslosung von Bauplätzen in Lindach und Unterspiesheim
Der Vorsitzende erteilt Herrn Geschäftsleiter Marcel Ritz das Wort, der der Öffentlichkeit mitteilt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Anzahl der zu verkaufenden Bauplatzgrundstücke in den Baugebieten Lindach und Unterspiesheim wie folgt beschlossen hat:
Baugebiet Lindach
Es werden insgesamt 4 Grundstücke zum Kauf angeboten.
Die Fl.Nrn. 716/1 und 716/2 sind bereits gesetzte Grundstücke aus der letzten Vergaberunde; 2 weitere Bauplätze sind aus den noch 6 freien Bauplatzgrundstücken auszulosen.
Baugebiet Unterspiesheim
Es werden insgesamt 6 Grundstücke zum Kauf angeboten.
Die Fl.Nr. 614/16 ist bereits ein gesetztes Grundstück aus der letzten Vergaberunde; 5 weitere Bauplätze sind aus den noch 15 freien Bauplatzgrundstücken auszulosen.
Zum Start der Vergaberunde erfolgt die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage und im Amtsblatt am 19.04.2024.
Die Abgabefrist der Kaufanträge mit Kriterienkatalog ist bis zum 20.05.2024 möglich.
Anschließend erfolgt die Auslosung:
Die 2 Bauplatzgrundstücke des Baugebietes Lindach werden von Herrn Gemeinderat Dieter Dietz gelost. Die Lose ergaben folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 709/2 und Fl.Nr. 712/2.
Die 5 Bauplatzgrundstücke des Baugebietes Unterspiesheim werden ebenfalls von Herrn Gemeinderat Dieter Dietz gelost.
Die Lose ergaben folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 613/6,
Fl.Nr. 613/3,
Fl.Nr. 613/4,
Fl.Nr. 613/1 und
Fl.Nr. 614/19.
Die Bekanntmachung kann somit auf der Homepage und im Amtsblatt am 19.04.2024 erfolgen.