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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 16/2024
Amtliche Nachrichten
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Die Gemeinde Kolitzheim verkauft Bauplätze in Herlheim, Kolitzheim, Lindach und Unterspiesheim

Baugebiet „Am Kolitzheimer Weg 2“, Bauabschnitt II, Verkaufsabschnitt III in Herlheim

Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort 4 gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Am Kolitzheimer Weg 2“ mit den Fl.Nrn. 876/7, 876/8, 876/9 und 876/10 in Herlheim zum Erwerb an.

Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Herlheim beträgt 54 €/m².

Zusätzlich zum Kaufpreis werden Erschließungskosten von ca. 62 €/m² berechnet.

Baugebiet „Am Auweg“, Bauabschnitt I, Verkaufsabschnitt II in Kolitzheim

Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort 4 gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Am Auweg“ mit den Fl.Nrn. 846/6 (Einfam.haus), 845/5 (Einfam.haus), 848/12 (Doppelhaushälfte) und 848/13 (Doppelhaushälfte) in Kolitzheim zum Erwerb an.

Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Kolitzheim beträgt 60 €/m².

Zusätzlich zum Kaufpreis werden Erschließungskosten zwischen 75 - 91 €/m² berechnet (ca. 91 €/m² nur bei Eckbauplatz Fl.Nr. 846/6).

Baugebiet „Mainblick Süd“, Verkaufsabschnitt II in Lindach

Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort 4 gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Mainblick Süd“ mit den Fl.Nrn. 716/1, 716/2, 709/2 und 712/2 in Lindach zum Erwerb an.

Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Lindach beträgt 98 €/m².

Zusätzlich zum Kaufpreis werden Erschließungskosten von ca. 71 €/m² berechnet.

Baugebiet „Oberer Ried“, Bauabschnitt III, Verkaufsabschnitt III in Unterspiesheim

Die Gemeinde Kolitzheim bietet ab sofort 6 gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Oberer Ried“ mit den Fl.Nrn. 614/16, 614/19, 613/1, 613/3, 613/4 und 613/6 in Unterspiesheim zum Erwerb an.

Der Kaufpreis für die Grundstücksfläche in Unterspiesheim beträgt 80 €/m².

Zusätzlich zum Kaufpreis werden Erschließungskosten von ca. 68 €/m² berechnet; bei den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 613/3 und 613/6 sind die Erschließungskosten (hier ca. 83 €/m²) höher. Der Unterschied in der Höhe der Erschließungskosten hängt mit der Bebaubarkeit gemäß des Bebauungsplanes Oberer Ried zusammen.

Für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 613/3 und 613/6 ist hier die Bebauung mit einer Geschossigkeit von (II)+D (zwingend zweigeschossige Bauweise) vorgesehen, während bei den anderen Grundstücken E+D (erdgeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss) festgesetzt ist.

Die angebotenen Bauplätze sind im Lageplan (siehe Mittelteil des Amtsblattes) farblich gekennzeichnet und mit Flächenangaben versehen.

Den Kaufantrag und Kriterienkatalog sowie alle anderen Vordrucke und Informationen für die Kaufantragstellung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde www.kolitzheim.de, unter der Rubrik: Rathaus & Bürger - Bauen & Wohnen - Bauplätze.

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

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Es werden nur schriftliche Kaufanträge mit Unterschrift/en des/der zukünftigen Eigentümer/s berücksichtigt. Die Eintragung von Vormerkungen ist nicht möglich.

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Der Kaufantrag bezieht sich allgemein auf ein Grundstück entweder in Herlheim oder in Kolitzheim oder in Lindach oder in Unterspiesheim, nicht auf einen bestimmten Bauplatz und auf ein Baugebiet.

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Von jeder sich bewerbenden Person ist zusätzlich zum Kaufantrag der Kriterienkatalog als Anlage wahrheitsgemäß auszufüllen und abzugeben. Auf der Basis eines Punktesystems wird in der Folge ein Ranking erstellt (Höchstzahlverfahren).

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Nach dieser Rangfolge erhalten die Bewerber schließlich den Zugriff auf die Baugrundstücke. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los über die Reihenfolge.

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Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt für die oben genannten Baugebiete getrennt.

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Pro Person oder Eigentümergemeinschaft ist lediglich die Abgabe eines Kaufantrages für einen Bauplatz zulässig. Bei gemeinschaftlichem Kaufantrag (z.B. Ehegatten) müssen alle Beteiligten den Kriterienkatalog ausfüllen. Maßgeblich ist dann die höchste Einzelpunktzahl des Kriterienkatalogs.

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Aus Gründen der Chancengleichheit wird das Grundstück auch nur an diejenige/n Person/en veräußert, welche auf dem Kaufantrag eingetragen ist/sind. Diese muss/müssen in der Folge auch als Bauherr/en auftreten.

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Die Kaufanträge mit Kriterienkatalog/en können bis einschließlich 20.05.2024 bei der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der Umschlag ist deutlich mit „Bauplatzerwerb Herlheim“ bzw. „Bauplatzerwerb Kolitzheim“ u.s.w. zu kennzeichnen. Die Umschläge werden von der Gemeinde erst nach Fristablauf geöffnet.

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Die Reihenfolge des Eingangs der Kaufanträge innerhalb der oben genannten Frist ist für die Zuteilung der Bauplätze unerheblich.

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Unvollständige und nach Fristablauf eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

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Nach Fristablauf bitten wir zunächst von Anfragen hinsichtlich der Bauplatzvergabe abzusehen. Die Gemeinde wird die Bewerber nach Eingang und Behandlung im Gemeinderat über den weiteren Verfahrensablauf informieren.

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Die endgültige Zuteilung der Bauplätze erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.

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Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt die Baugebotsfrist (innerhalb von drei Jahren nach der notariellen Beurkundung muss mindestens der Rohbau des Wohngebäudes errichtet sein).

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Eine Haftung der Gemeinde für Aufwendungen der/des Antragsteller/s ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird.

Kolitzheim, 19.04.2024
Gemeinde Kolitzheim
Horst Herbert
1. Bürgermeister