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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 16/2025
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Kolitzheim

I.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kolitzheim

Landkreis Schweinfurt

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kolitzheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf  —  1.000.000 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf —  9.202.500 € festgesetzt.

§ 4

entfällt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  — 1.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Kolitzheim, 28.07.2025
gez.
Herbert, Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 06.11.2024

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

220 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  330 v.H.

II.

Das Landratsamt Schweinfurt hat mit Schreiben vom 25.07.2025 Az. 30 – 941/2/1 – 150 den Haushalt 2025 rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.

III.

Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.

IV.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Kolitzheim, Zimmer Nr. 4 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Kolitzheim, 28. Juli 2025
gez.
Herbert, 1. Bürgermeister