der Gemeinde Kolitzheim
Landkreis Schweinfurt
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kolitzheim folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.832.200 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.874.250 € |
| ab. | |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf — 1.000.000 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf — 9.202.500 € festgesetzt.
entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 1.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß der Hebesatzsatzung vom 06.11.2024
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 220 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer — 330 v.H. | ||
Das Landratsamt Schweinfurt hat mit Schreiben vom 25.07.2025 Az. 30 – 941/2/1 – 150 den Haushalt 2025 rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Kolitzheim, Zimmer Nr. 4 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.