Übersichtslageplan Änderungsbereiche (= schraffierte Flächen)
Detaillageplan „Herleshof 1“
Detaillageplan „Herleshof 2“
der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat am 11.01.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ sowie die dazu erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit zwei Teilflächen im Bereich zwischen Kolitzheim, Herlheim und Zeilitzheim. Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dafür bisherige Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche (mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“) sowie in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (= Ausgleichsfläche) geändert (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).
Der Änderungsbereich umfasst die beiden Teilflächen des Baugebietes (Herleshof 1 und Herleshof 2) sowie die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality-measures). Die Bereiche sind wie folgt umgrenzt:
| Teilfläche Nord „Herleshof 1“: | |
| Im Norden: | durch Teile der Flur-Nrn. 4035 und 4035/1, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Osten: | durch die Flur-Nrn. 1794, 1796 und 1797 (Wirtschaftsweg), Gemarkung Herlheim, und durch Teile der Flur-Nr. 4035/1, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Süden: | durch die Flur-Nr. 1794, Gemarkung Herlheim, und die Flur-Nr. 4039/2, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Westen: | durch Teile der Flur-Nrn. 4035 und 4039, Gemarkung Zeilitzheim |
Der Geltungsbereich der nördlichen Teilfläche „Herleshof 1“ umfasst Teile der Flur-Nrn. 4035, 4035/1 und 4039, Gemarkung Zeilitzheim, mit einer Fläche von 26,2735 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).
| Teilfläche Süd „Herleshof 2“: | |
| Im Norden: | durch die Flur-Nr. 4135/5 und durch Teile der Flur-Nrn. 4133/4, 4134, 4135, und 4141, Gemarkung Kolitzheim, und die Flur-Nr. 4043/2, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Osten: | durch die Flur-Nr. 1781/1, Gemarkung Herlheim, und durch die Flur-Nr. 1383, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Süden: | durch die Flur-Nrn. 1381 und 1405, Gemarkung Zeilitzheim, und durch Teile der Flur-Nrn. 4133/4, 4134, 4134/1, 4140, 4141, 4142 und 4144, Gemarkung Kolitzheim |
Der Geltungsbereich der südlichen Teilfläche „Herleshof 2“ umfasst die Flur-Nr. 4043/1, Gemarkung Zeilitzheim und die Flur-Nrn. 4135/1, 4143 und Teile der Flur-Nrn. 4133/4, 4134, 4134/1, 4135, 4140, 4141, 4142 und 4144, Gemarkung Kolitzheim mit einer Fläche von 32,0819 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).
Zusätzlich wird die bisherige Nutzung Fläche für die Landwirtschaft bei den nachfolgend aufgeführten Flur-Nummern in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft geändert:
Flur-Nrn. 4133 (Teilfl.) und 4170 (Teilfl.), Gemarkung Kolitzheim, für Ausgleich und CEF1 (s. nachfolgenden Lageplan)
Flur-Nrn. 4133/4 Teilfl.), 4134 (Teilfl.), 4135 (Teilfl.) und 4141 (Teilfl.), Gemarkung Kolitzheim, für CEF2 (s. nachfolgenden Lageplan)
Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat nach Änderung am 18.04.2023 gebilligt worden.
Zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 18.04.2023 einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
08.05.2023 - 09.06.2023
während der allgemeinen Dienststunden (Mo - Fr von 08.00 - 12.00 Uhr, Mo 13.00 - 17.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, 1. Stock, Zimmer Nr. 14, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im o. g. Zeitraum zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ - „Bauleitplanverfahren“ zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kolitzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ist ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| • | der Umweltbericht zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna/biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter als Anhang zur Begründung. |
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| In diesem Umweltbericht sind die Anlage 1 Bestandsplan, Anlage 2 Bewertungsplan, Anlage 3.1 Maßnahmenplan inkl. Ausgleichsbilanzierung Herleshof 1, Anlage 3.2 Maßnahmenplan inkl. Ausgleichsbilanzierung Herleshof 2, Anlage 4.1 Kurzbericht Brutvogelkartierung und Anlage 4.2 Bericht zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) enthalten. |
| Des Weiteren liegen vor: | ||
| • | Stellungnahmen zu | |
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| - | Immissionsschutz (Blendwirkung) |
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| - | Naturschutz (Flächenverbrauch, Landschaftsbild, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen) |
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| - | Denkmalschutz (Bodendenkmal) |
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| - | Bodenschutz |
| Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt: | |
| • | Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt vom 17.06.2022: |
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| Reduzierung Flächenverbrauch; Beachtung möglicher Blendwirkung; Auswirkung auf das Landschaftsbild; Beachtung Artenschutz (z. B. Feldhamster); Kompensationsfaktor verringerbar wenn Ausgleichsmaßnahmen über Standardniveau |
| • | Stellungnahme Regierung von Unterfranken vom 02.06.2022: |
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| Landschaftsbild (geringe landschaftliche Eigenart, geringe Erholungswirksamkeit, vorbelastet von Freileitungen und Kreisstraßen); Beachtung Artenschutz (Feldhamster); Flächenverbrauch; Denkmalschutz (Bodendenkmal) |
| • | Stellungnahme Bayerischer Bauernverband Unterfranken vom 02. und 17.06.2022: |
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| Flächenverbrauch |
| • | Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.05.2022: |
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| Flächenverbrauch; Vermeidung Bodenkontamination durch Schwermetalle |
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.