Übersichtslageplan mit Bauflächen (Herleshof 1 und 2) und Flächen für Ausgleichs- bzw. CEF-Maßnahmen (= continuous ecological functionality-measures)
Detaillageplan „Herleshof 1“
Detaillageplan „Herleshof 2“
Flächen für CEF-Maßnahmen (CEF2: für Ortolan)
der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Herleshof“
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat am 11.01.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ beschlossen. Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit zwei Teilflächen im Bereich zwischen Kolitzheim, Herlheim und Zeilitzheim (s. nachfolgenden Übersichtslageplan).
Der Geltungsbereich ist zweigeteilt und wie folgt umgrenzt:
| Teilfläche Nord „Herleshof 1“: | |
| Im Norden: | durch Teile der Flur-Nrn. 4035 und 4035/1, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Osten: | durch die Flur-Nrn. 1794, 1796 und 1797 (Wirtschaftsweg), Gemarkung Herlheim, und durch Teile der Flur-Nr. 4035/1, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Süden: | durch die Flur-Nr. 1794, Gemarkung Herlheim, und die Flur-Nr. 4039/2, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Westen: | durch Teile der Flur-Nrn. 4035 und 4039, Gemarkung Zeilitzheim |
Der Geltungsbereich der nördlichen Teilfläche „Herleshof 1“ umfasst Teile der Flur-Nrn. 4035, 4035/1 und 4039, Gemarkung Zeilitzheim, mit einer Fläche von 26,2735 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).
| Teilfläche Süd „Herleshof 2“: | |
| Im Norden: | durch die Flur-Nr. 4135/5 und durch Teile der Flur-Nrn. 4133/4, 4134, 4135, und 4141, Gemarkung Kolitzheim, und die Flur-Nr. 4043/2, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Osten: | durch die Flur-Nr. 1781/1, Gemarkung Herlheim, und durch die Flur-Nr. 1383, Gemarkung Zeilitzheim |
| Im Süden: | durch die Flur-Nrn. 1381 und 1405, Gemarkung Zeilitzheim, und durch Teile der Flur-Nrn. 4133/4, 4134, 4134/1, 4140, 4141, 4142 und 4144, Gemarkung Kolitzheim |
Der Geltungsbereich der südlichen Teilfläche „Herleshof 2“ umfasst die Flur-Nr. 4043/1, Gemarkung Zeilitzheim, und die Flur-Nrn. 4135/1, 4143 und Teile der Flur-Nrn. 4133/4, 4134, 4134/1, 4135, 4140, 4141, 4142 und 4144, Gemarkung Kolitzheim mit einer Fläche von 32,0819 ha (s. nachfolgenden Detaillageplan).
Zusätzlich sind der Bauleitplanung als externe Ausgleichsflächen für naturschutzfachliche Maßnahmen bzw. artenschutzrechtliche Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) folgende Flurstücke zugeordnet:
Flur-Nrn. 4133 (Teilfl.) und 4170 (Teilfl.), Gemarkung Kolitzheim, für Ausgleich und CEF1 (s. nachfolgenden Lageplan)
Ausgleichsflächen und Flächen für CEF-Maßnahmen (CEF1: für Feldlerche und Wachtel)
Flur-Nrn. 4133/4 Teilfl.), 4134 (Teilfl.), 4135 (Teilfl.) und 4141 (Teilfl.), Gemarkung Kolitzheim, für CEF2 (s. nachfolgenden Lageplan)
Der Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Gemeinderat nach Änderung am 18.04.2023 gebilligt worden.
Zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ in der Fassung vom 18.04.2023 einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
08.05.2023 - 09.06.2023
während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Fr von 08.00 - 12.00 Uhr, Mo 13.00 - 17.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, 1. Stock, Zimmer Nr. 14, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im o. g. Zeitraum zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ - „Bauleitplanverfahren“ zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kolitzheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| • | Das Blendgutachten der Firma SolPEG GmbH zur Beurteilung möglicher Sonnenreflexionen von der geplanten Photovoltaikanlage als Anhang 1 zur Begründung |
| • | Der Umweltbericht zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna/biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter als Anhang 2 zur Begründung. |
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| In diesem Umweltbericht sind die Anlage 1 Bestandsplan, Anlage 2 Bewertungsplan, Anlage 3.1 Maßnahmenplan inkl. Ausgleichsbilanzierung Herleshof 1, Anlage 3.2 Maßnahmenplan inkl. Ausgleichsbilanzierung Herleshof 2, Anlage 4.1 Kurzbericht Brutvogelkartierung und Anlage 4.2 Bericht zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) enthalten. |
| Des Weiteren liegen vor: | ||
| • | Stellungnahmen zu | |
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| - | Immissionsschutz (Blendwirkung) |
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| - | Naturschutz (Flächenverbrauch, Landschaftsbild, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen) |
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| - | Denkmalschutz (Bodendenkmal) |
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| - | Kampfmittelräumung |
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| - | Gewässerschutz |
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| - | Bodenschutz |
| Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt: | |
| • | Stellungnahme Landratsamt Schweinfurt vom 17.06.2022: |
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| Reduzierung Flächenverbrauch; Beachtung möglicher Blendwirkung; Auswirkung auf das Landschaftsbild; Beachtung Artenschutz (z. B. Feldhamster); Kompensationsfaktor verringerbar wenn Ausgleichsmaßnahmen über Standardniveau |
| • | Stellungnahme Regierung von Unterfranken vom 02.06.2022: |
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| Landschaftsbild (geringe landschaftliche Eigenart, geringe Erholungswirksamkeit, vorbelastet von Freileitungen und Kreisstraßen); Beachtung Artenschutz (Feldhamster); Beachtung Flächenverbrauch für Landwirtschaft; Denkmalschutz (Bodendenkmal) |
| • | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen vom 05.07.2022: |
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| Beachtung Kampfmittelräumung (Blindgänger, Munitionsfunde, wegen Nähe zu Schweinfurt und ehemaligem Feldflugplatz); Gewässerschutz (Beachtung des Gewässerentwicklungskonzepts der Gemeinde) |
| • | Stellungnahme Bayerischer Bauernverband Unterfranken vom 02. und 17.06.2022: |
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| Flächenverbrauch |
| • | Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.05.2022: |
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| Flächenverbrauch; Vermeidung Bodenkontamination durch Schwermetalle |
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.