Antrag auf Entlassung vom Amt der Zweiten Bürgermeisterin durch Frau Katharina Graf
Die Niederlegung bzw. Rücktritt vom Ehrenamt der Zweiten Bürgermeisterin Katharina Graf mit Schreiben vom 31.03.2023 stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung (vgl. Art. 16 KWBG i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG) aus dem Amt dar, über welchem der Gemeinderat feststellend zu entscheiden hat.
Das Amt als Gemeinderätin möchte Frau Katharina Graf weiterhin wahrnehmen, was nach dem Grundsatz des differenzierten Rücktrittersuchens möglich ist.
Feststellung
Der Gemeinderat stellt die Entlassung von Frau Katharina Graf mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenamt als Zweite Bürgermeisterin fest.
Anschließend teilt der Vorsitzende sein Bedauern über die Amtsniederlegung mit, ist aber froh, dass Frau Katharina Graf als Gemeinderätin weiter ehrenamtlich zur Verfügung steht.
Er bedankt sich bei ihr für einen freundschaftlichen und konstruktiven Austausch.
Frau Gemeinderätin Katharina Graf bedankt sich ebenfalls beim Vorsitzenden und beim Gemeinderat, sowie bei den Mitarbeitern im Hause für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.
Wahl der weiteren Bürgermeister
Mit der Feststellung der Entlassung endet das Beamtenverhältnis der zweiten Bürgermeisterin Katharina Graf während der Wahlzeit des Gemeinderats, sodass für den Rest der Wahlzeit innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl stattfindet (Art. 35 Abs. 3 GO).
Bevor der Vorsitzende das Wort Herrn Geschäftsleiter Marcel Ritz erteilt, schlägt er für das Amt des zweiten Bürgermeisters Herrn derzeit 3. Bürgermeister Gerd Endres und für das Amt des dritten Bürgermeisters Herrn Gemeinderat Berthold Pfaff vor.
Herr Ritz führt aus, dass zunächst die Bildung eines Wahlausschusses erforderlich ist. Vor Durchführung der Wahl der weiteren Bürgermeister wird mit Einverständnis des Gemeinderats folgender Wahlausschuss gebildet:
Beuerlein Annette, stellv. Geschäftsleiterin
Koch Sonja, Schriftführerin
Ritz Marcel, Geschäftsleiter
Der Gemeinderat ist mit der Bildung des Wahlausschusses -wie vorgetragen- einverstanden.
Wahl der 2. Bürgermeisterin bzw. des 2. Bürgermeisters:
Wie bereits mitgeteilt schlägt der Vorsitzende als zweiten Bürgermeister, den bisher amtierenden dritten Bürgermeister, Herrn Gerd Endres und gleichzeitig als neuen dritten Bürgermeister Herrn Berthold Pfaff vor.
Er bittet um weitere Wahlvorschläge.
Aus dem Gremium wird als dritte Bürgermeisterin Frau Johanna Wieland vorgeschlagen und von einem weiteren Gremiumsmitglied Frau Johanna Wieland als zweite Bürgermeisterin.
Auf Anfrage durch den Vorsitzenden, ob Frau Wieland das Amt annehmen würde, antwortet sie mit „Ja“.
Nachdem keine weiteren Vorschläge aus dem Gremium mitgeteilt werden, schließt der Vorsitzende die Vorschlagsliste ab und die Stimmzettel werden verteilt.
Die schriftliche und geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
Es wurden 19 gültige Stimmen abgegeben.
Davon entfallen 11 Stimmen auf Herrn Gerd Endres und 8 Stimmen auf Frau Johanna Wieland.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Herr Gerd Endres zum 2. Bürgermeister gewählt ist und gratuliert ihm herzlich. Auf Befragen nimmt Herr Endres die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen.
Wahl der 3. Bürgermeisterin bzw. des 3. Bürgermeisters:
Da der amtierende dritte Bürgermeister Herr Gerd Endres zum neuen zweiten Bürgermeister gewählt wurde, ist er mit dieser Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit aus dem anderen Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn kraft Gesetzes entlassen (§ 22 Abs. 3 BeamtStG i.V.m. Art. 15 KWBG). Es ist sodann auch hier eine Neuwahl des dritten Bürgermeisters durchzuführen (vgl. Art. 35 Abs. 3 GO).
Die Wahlvorschläge sind Herr Berthold Pfaff und Frau Johanna Wieland.
Die schriftliche und geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
Es wurden 19 gültige Stimmen abgegeben.
Davon entfallen 10 Stimmen auf Herrn Berthold Pfaff und 9 Stimmen auf Frau Johanna Wieland.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Herr Berthold Pfaff zum 3. Bürgermeister gewählt ist und gratuliert ihm herzlich. Auf Befragen nimmt Herr Pfaff die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen.
Die schriftliche Annahmeerklärung gemäß Art. 9 KWBG und die schriftliche Verpflichtungserklärung gemäß Art. 56a GO werden von Beiden unterschrieben.
Anschließend verliest der Vorsitzende die Eidesformel gemäß Art. 27 KWBG und nimmt den Eid dem neu gewählten dritten Bürgermeister ab.
22. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarkraftwerk Herleshof" in den Gemeindeteilen Kolitzheim und Zeilitzheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals von der Fa. Climagy, Zeilitzheim die Herren Geschäftsführer Martin Zembsch und Bernhard Beck, Frau Architektin Claudia Hamm und Herrn Tim Seeber, sowie Herrn Kai Kutzner von der Planungsgruppe Strunz, Bamberg.
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Gremium die Stellungnahmen und
Abwägungsvorschlägen bereits ausführlich erörterte. Auch die Stellungnahmen zu den Abwägungsvorschlägen aus dem Gemeinderat wurden beantwortet. Er erteilt Herrn Kutzner das Wort.
Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 11.01.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herleshof“ sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 11.02.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am 26.04.2022 zur Kenntnis genommen und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Bereits vor der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2023 wurden dem Gemeinderat alle eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zusammen mit der fachlichen Bewertung (= Abwägungsvorschläge) des Büros der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg sowie die entsprechend angepassten, vollständigen Planunterlagen samt Anlagen digital zur Verfügung gestellt.
In der Gemeinderatssitzung am 24.01.2023 (Protokoll lfd. Nrn. 11.1 + 11.4) wurden alle Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sowie die Plan-Abweichungen zur ursprünglichen Planung von Herrn Kutzner, Planungsbüro Strunz vorgestellt und erläutert.
Nachdem diese Plan-Entwürfe nicht mehr den gemeindlichen Richtlinien bezüglich der zulässigen Flächen und Standorte entsprechen, wurde beschlossen, die Planunterlagen an die konkretisierten Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (siehe Protokoll lfd. Nr. 11.2 der Gemeinderatssitzung am 24.01.2023) anzupassen und erneut vorzustellen.
Vor der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 18.04.2023 wurden dem Gemeinderat diese angepassten, vollständigen Planunterlagen samt Anlagen zusammen mit der fachlichen Bewertung (= Abwägungsvorschläge) des Büros der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg zu den eingegangenen Stellungnahmen und eingereichten Fragen aus dem Gemeinderat digital zur Verfügung gestellt.
Der Entwurf entspricht dem Positionspapier zum Thema „erneuerbare Energien“ in der Gemeinde Kolitzheim vom 23.10.2009 und den entsprechenden Konkretisierungen gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2023 (Protokoll lfd. Nr. 11.2).
Gemarkung Kolitzheim (Herleshof 2 mit Ausgleichsfläche):
Es handelt sich um den zweiten Standort in der Gemarkung Kolitzheim. Die 5 % der landwirtschaftlichen Fläche (31,55 ha) sind mit der vorhandenen Ausgleichsfläche von 7,31 ha und der geplanten Fläche von 22,61 ha ebenfalls eingehalten.
Gemarkung Zeilitzheim (Herleshof 1+2 und Flächen des Umspannwerkes):
Bisher sind keine Anlagen in Zeilitzheim vorhanden. Es handelt sich um zwei neue Standorte in der Gemarkung Zeilitzheim. Die 5 % der landwirtschaftlichen Fläche (38,20 ha) sind mit der geplanten Fläche von 38,11 ha ebenfalls eingehalten.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.04.2022 mit Begründung und Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung sind Stellungnahmen eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 11.05.2022 über den Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.04.2022 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 17.06.2022 gebeten.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herleshof“
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ in der Fassung vom 26.04.2022 mit Begründung und Umweltbericht wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 öffentlich ausgelegt.
Aus der Bevölkerung sind Stellungnahmen eingegangen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 11.05.2022 über den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 26.04.2022 informiert und um eine Stellungnahme bis zum 17.06.2022 gebeten.
Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse
22. Flächennutzungsplanänderung
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt. Die sich dadurch ergebenden Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung der 22. Flächennutzungsplanänderung sind bereits in der Fassung vom 18.04.2023 eingearbeitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg ausgearbeiteten Entwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarkraftwerk Herleshof“ in der Fassung vom 18.04.2023.
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarkraftwerk Herleshof“ mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarkraftwerk Herleshof"
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Vorschläge zur Berücksichtigung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herleshof“ in den Gemeindeteilen Zeilitzheim, Kolitzheim und Herlheim wurden vorgetragen. Den dort formulierten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt. Die sich dadurch ergebenden Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Herleshof“ sind bereits in der Fassung vom 18.04.2023 eingearbeitet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim billigt den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg ausgearbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Herleshof“ in der Fassung vom 18.04.2023.
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende verabschiedet alle Mitarbeiter des Büros Climagy und bedankt sich für die gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen bei Herrn Kutzner von der Planungsgruppe Strunz.
Baugebiet "Am Auweg" in Kolitzheim
Festlegung der Anzahl und Auslosung der auszuschreibenden Bauplätze
Der Vorsitzende erteilt Frau Geschäftsleiterin Annette Beuerlein das Wort, die an Hand des Beamers einen Lageplan mit dem derzeitigen Stand der Grundstückseintragungen im Grundbuch für das Baugebiet „Am Auweg“ in Kolitzheim zeigt. Die Grundstücke sind noch zerlegt. Die Vorbereitungen zum Verkaufsstart können getroffen werden. Der tatsächliche Verkauf wird jedoch erst vollzogen, wenn die Grundstücke vereinigt und im Grundbuch mit einer Flurnummer eingetragen sind.
Insgesamt umfasst das Baugebiet 33 Bauplätze, wovon 18 im ersten Bauabschnitt erschlossen wurden und alle im Eigentum der Gemeinde Kolitzheim stehen. Es handelt sich um 10 übliche Bauplätze und 8 Bauplätze für Doppelhaushälften.
Üblicherweise wurden bei den letzten Bauplatz-Vermarktungen im Gremium ausgelost, welche Bauplätze in die Vermarktung gehen. Davor wurde festgelegt, wie viele Bauplätze angeboten werden sollen. Dies waren bisher ca. 1/3 der gemeindlichen Bauplätze (d.h. 6 Bauplätze), wobei die Nachfrage aktuell aufgrund der gestiegenen Preise und Kreditzinsen erheblich gesunken ist.
Es wird daher vorgeschlagen zunächst 4 Bauplätze (2 normale und 2 für Doppelhaushälften) oder 3 normale Bauplätze, da aktuell keine Nachfrage nach Bauplätzen für Doppelhaushälften besteht, zum Kauf anzubieten. Bei den Doppelhaushälften sollten zusammenhängende Bauplätze angeboten werden.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen die Bauplätze nicht zu losen sondern 4 Bauplätze die nebeneinander liegen anzubieten. Hierfür werden die Bauplätze mit den Fl.Nrn. 846/6, 845/6, 845/7 und für den Bau von Doppelhaushälften die Bauplätze mit den Fl.Nrn. 848/14 und 848/15 genannt.
Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag einverstanden und beschließt die Bauplätze mit den Fl.Nrn. 846/6, 845/6, 845/7 und für den Bau von Doppelhaushälften die Bauplätze mit den Fl.Nrn. 848/14 und 848/15 zum Verkauf auszuschreiben.
Die Bekanntmachung soll im Amtsblatt und auf der Homepage mit einer Bewerbungsfrist von ca. 2 Wochen erfolgen.
Festlegung der Vergabekriterien
Der Vorsitzende erteilt Frau Geschäftsleiterin Annette Beuerlein das Wort, die an Hand des Beamers die Vergabekriterien mit Stand 14.03.2022 nochmals zeigt. Die Kriterien wurden zum Verkauf des 2. Verkaufsabschnittes in Unterspiesheim und für die letzten Bauplatzverkäufe in Lindach ebenfalls angewandt.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabekriterien mit Stand 14.03.2022 zum Bauplatzerwerb anzuwenden.
Einbeziehung der anteiligen Kosten der erweiterten Mischwasserbehandlung in den Erschließungsbeitrag
Für die ordnungsgemäße Erschließung des Baugebietes „Am Auweg“, Gemarkung Kolitzheim im Mischsystem muss spätestens mit Erstellung des 2. Bauabschnitts eine erweiterte Mischwasserbehandlung (Regenrückhaltebecken mit Ausgleichsmaßnahmen wie der ökologischen Aufwertung des vorhandenen Schönungsteiches) errichtet werden. Dies ist das Ergebnis nach Prüfung von verschiedenen Alternativen. Aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse ist eine Ausführung im Trennsystem technisch nicht möglich. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat das Ingenieurbüro FMP, Schweinfurt das gesamte Ortsnetz Kolitzheim hydraulisch überrechnet und die Größe und entsprechenden Ausführungsmaßnahmen einvernehmlich festgelegt.
Die Kosten der gesamten erweiterten Mischwasserbehandlung betragen 930.000 € brutto
inkl. Baunebenkosten gemäß der Kostenberechnung des Büros FMP, Schweinfurt vom 18.05.2021. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Baupreisindexes der letzten 6 Jahre ist somit bei der Herstellung der erweiterten Mischwasserbehandlung zusammen mit dem 2. Bauabschnitt (in ca. 10 Jahren) mit Kosten i. H. v. 1.829.450 € brutto inkl. BNK zu rechnen.
Die erweiterte Mischwasserbehandlung dient dem gesamten Ortsnetz Kolitzheim. Die gesamte beitragspflichtige Grundstücksfläche in Kolitzheim beträgt aktuell 245.699,75 m².
Die Flächen der Baugrundstücke im Bebauungsplan „Am Auweg“ betragen 22.400 m² (BA I + BA II). Dies entspricht einer Fläche von 8,36 % im Verhältnis zum gesamten Ortsnetz Kolitzheim. Somit ergeben sich Kosten i. H. v. 152.942,02 € für das gesamte Baugebiet „Am Auweg“ in der Gemarkung Kolitzheim.
§ 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ermöglicht, beim Straßenentwässerungsanteil nicht nur auf die Kosten der Entwässerungseinrichtung in einer bestimmten Straße, sondern darüber hinaus auch auf das abzustellen, was funktionell der Entwässerung der Straße dient. Es ist somit für die Ermittlung der Entwässerungskosten für eine Straße nicht nur auf die Kosten der in dieser Anlage verlegten Kanalisationsrohre, sondern auf den Herstellungsaufwand für ein funktionsfähiges, räumlich und technisch abgegrenztes Entwässerungssystem abzustellen.
Im Baugebiet Kolitzheim ist die erweiterte Mischwasserbehandlung für die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagwassers und damit für das auf der Straße anfallenden Niederschlagwassers erforderlich. Hierzu ist laut dem Bay. Kommunalen Prüfungsverband (Prüfungsbericht vom 18.01.2023) eine Entwässerungssystementscheidung vom Gemeinderat vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht zu treffen.
Der Gemeinderat beschließt, dass eine erweiterte Mischwasserbehandlung i. H. v. ca. 1.829.450 € brutto notwendig wird (spätestens mit Erschließung des BA II) und vom anteiligen Herstellungsaufwand (8,36 %) i. H. v. 152.942,02 € brutto der Straßenentwässerungsanteil (25 %) i. H. v. 38.235,50 € brutto für das gesamte Baugebiet jeweils in die Erschließungskosten einbezogen wird, weil die erweiterte Mischwasserbehandlung für ein funktionsfähiges, räumlich und technisch abgegrenztes Entwässerungssystem des Baugebietes „Am Auweg“, Gemarkung Kolitzheim erforderlich ist und somit funktionell der Entwässerung der Straße dient.
Aufstellung der Vorschlagsliste für das Schöffenamt 2024 bis 2028
Mit Schreiben vom 24.01.2023 hat der Präsident des Landgerichts Schweinfurt die Gemeinde aufgefordert, für die Wahl der Schöffen bis zum 05.06.2023 eine Liste mit mindestens bis zu 13 Vorschlägen einzureichen. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme jeder deutsche Staatsbürger verpflichtet ist. Gesucht wurden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein werden. Wählbar sind alle deutschen Staatsangehörigen, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Gemeinde hat durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und an den Amtstafeln zur Benennung und Bewerbung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste aufgefordert.
Bis zum Bewerbungsschluss am 02.04.2023 sind 22 Vorschläge bzw. Bewerbungen bei der Gemeinde Kolitzheim eingegangen.
Die gesamte Liste der eingegangenen Bewerbungen wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zur heutigen Sitzung übersandt.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen eine Person unter dem 30. Lebensjahr aufzunehmen.
Aufgrund der Zusammensetzung der Gemeindebevölkerung und einer gleichmäßigen Aufteilung auf alle Gemeindeteile beschließt der Gemeinderat, in die Schöffen-Vorschlagsliste folgende 7 weibliche und 7 männliche Personen aufzunehmen.