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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 18/2024
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.04.2024

23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik" in der Gemarkung Herlheim

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Frau Helena Neff und Herrn Till von der Heide von der Firma Energiekontor AG, Augsburg.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dies wurde im Amtsblatt Nr. 7 vom 17.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Anlass dafür war der Antrag der Firma Energiekontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 02.05.2022, mit dem Ziel der Realisierung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtgröße der bebauten Fläche beträgt ca. 7,3 ha, davon 1 ha aus der bereits bestehenden Anlage, sowie Grün- und Ausgleichsfläche ca. 0,8 ha. Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 1567 in der Gemarkung Herlheim.

Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg hat nun die Planungsunterlagen samt Anlagen für die o.g. Bauleitplanverfahren im Vorentwurfsstadium ausgearbeitet.

Diese wurden dem Gemeinderat im Vorfeld digital zur Verfügung gestellt. Sie wurden von der Verantwortlichen des Büros Neidl + Neidl, Frau Vanessa Müller, in der Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024 (Protokoll lfd. Nr. 54) erläutert und Fragen im Gremium beantwortet.

Der Vorsitzende informiert noch, dass die Bonitäten der Ackerflächen nochmals geprüft wurden. Sie liegen im Durchschnitt unter 50 Bodenpunkten.

Der Gemeinderat beschließt den vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten und vorgestellten Planstand zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ als Vorentwurf. Auf Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro fortzuführen.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt den vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten und vorgestellten Planstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Photovoltaik Herlheim" und 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik“ mit integriertem Grünordnungsplan als Vorentwurf. Auf Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro fortzuführen.

24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Gernach" in der Gemarkung Gernach

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Helena Neff und Herr Till von der Heide von der Firma Energiekontor AG, Augsburg noch anwesend.

Der Geschäftsleiter Herr Marcel Ritz teilt mit, dass die Mitteilung eines Gemeinderatsmitgliedes nach der letzten Sitzung des Gemeinderates zur südlichen und östlichen Wohnbebauung textlich richtiggestellt und eingearbeitet wurde.

Auf die Mitteilung aus dem Gremium bzgl. der evtl. Flächenberücksichtigung für den beantragten Bau eines Mobilfunkmastes teilt der Vorsitzende mit, dass hierzu die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abzuwarten ist. Der Planer bzw. Betreiber des Mobilfunkmastes wurde vom Landratsamt Schweinfurt angeschrieben. Bisher hat er sich noch nicht gemeldet bzw. nicht geäußert.

Auf Rückfrage des Vorsitzenden teilt Frau Neff mit, dass sie es genauso sieht. Die Abstimmung der Flächengröße ist während der Auslegung möglich.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach" sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dies wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 24.03.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Anlass dafür war der Antrag der Firma Energiekontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 21.02.2022, mit dem Ziel der Realisierung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtgröße der bebauten Fläche beträgt ca. 17,3 ha, Grün- und Ausgleichsfläche ca. 1,67 ha. Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach" sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 623, 625 (Teilfläche von ca. 0,8 ha), 646, 649, 650, 651 und 652 in der Gemarkung Gernach.

Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg hat nun die Planungsunterlagen samt Anlagen für die o.g. Bauleitplanverfahren im Vorentwurfsstadium ausgearbeitet.

Diese wurden dem Gemeinderat im Vorfeld digital zur Verfügung gestellt. Sie wurden von der Verantwortlichen des Büros Neidl + Neidl, Frau Vanessa Müller, in der Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024 (Protokoll lfd. Nr. 55) erläutert und Fragen im Gremium beantwortet.

Der Vorsitzende informiert noch, dass die Bonitäten der Ackerflächen nochmals geprüft wurden. Sie liegen im Durchschnitt unter 50 Bodenpunkten.

Der Gemeinderat beschließt den vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten und heutevorgestellten Planstand zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ als Vorentwurf.

Auf Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro fortzuführen.

Ein möglicher Funkmaststandort ist zu berücksichtigen.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt den vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Gernach“ mit integriertem Grünordnungsplan als Vorentwurf. Auf Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro fortzuführen.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" in der Gemarkung Herlheim

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Helena Neff und Herr Till von der Heide von der Firma Energiekontor AG, Augsburg noch anwesend.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" die 25. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dies wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 24.03.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Anlass dafür war der Antrag der Firma Energiekontor AG mit Niederlassung in Augsburg vom 21.02.2023, mit dem Ziel der Realisierung einer Freifeld-Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtgröße der bebauten Fläche beträgt ca. 10 ha, Grün- und Ausgleichsfläche ca. 1 ha. Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 1668 in der Gemarkung Herlheim.

Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg hat nun die Planungsunterlagen samt Anlagen für die o.g. Bauleitplanverfahren im Vorentwurfsstadium ausgearbeitet.

Diese wurden dem Gemeinderat im Vorfeld digital zur Verfügung gestellt. Sie wurden von der Verantwortlichen des Büros Neidl + Neidl, Frau Vanessa Müller, in der Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024 (Protokoll lfd. Nr. 56) erläutert und Fragen im Gremium beantwortet.

Der Vorsitzende informiert noch, dass die Bonitäten der Ackerflächen nochmals geprüft wurden. Sie liegen im Durchschnitt unter 50 Bodenpunkten.

Der Gemeinderat beschließt den vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" als Vorentwurf. Auf Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro fortzuführen.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt den vom Büro Neidl + Neidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB aus Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Sondergebiet Solarkraftwerk Herlheim" mit integriertem Grünordnungsplan als Vorentwurf.

Auf Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro fortzuführen.

Der Vorsitzende verabschiedet Frau Neff und Herr von der Heide mit dem Dank für Ihr Kommen.

Wegeführung im Gewerbegebiet "Am Hirtenweg" in Unterspiesheim

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Gewerbegebietes „Am Hirtenweg“ in Unterspiesheim hat die Vorstandschaft der Flurbereinigungsgenossenschaft den Wunsch der Unterspiesheimer Landwirte nach einer Nordumfahrung, als Wegverbindung von der Grettstadter Straße zur Schwebheimer Straße, geäußert.

Der Vorsitzende erläutert dem Gremium zunächst an Hand eines Lageplanes die Gegebenheiten vor Ort.

Bisher hat das Amt für Ländliche Entwicklung, Teilnehmergemeinschaft Unterspiesheim die Auffassung vertreten, dass Fördermaßnahmen zum Bau der Umfahrung ausscheiden. Die Umfahrung entsteht innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens, was nicht förderfähig ist.

Außerdem wünscht die Flurbereinigung Unterspiesheim den Ausbau in Asphalt.

Die Wegstrecke beträgt mindestens ca. 700 m. Die Kosten für landwirtschaftliche Wege in Schotterbauweise schätzt der Vorsitzende auf ca. 300,-- € / lfd. Meter; in Asphalt auf ca. 500,-- bis 600,-- € / lfd. Meter. Bei Asphaltbauweise sind Seitengräben zwingend erforderlich.

Zur Meinungsfindung bittet der Vorsitzende die Gemeinderatsmitglieder um ihre Wortmeldungen.

Aus dem Gremium wird zunächst die Notwendigkeit der Umfahrung für die Landwirtschaft festgestellt.

Der Vorsitzende hat den Wegebaumeister der Teilnehmergemeinschaft Unterspiesheim Herrn Jochen Nöth zur heutigen Sitzung eingeladen und bittet ihn um eine kurze Begründung hierzu. Herr Nöth teilt mit, dass die Dorfstraßen und auch speziell der Hirtenweg zu eng sind für die landwirtschaftlichen Maschinen mit Breiten von bis zu 3 m. Durch den Bau des Mehrgenerationenhauses werden viele PKW’s entlang der Straße geparkt. Eine Durchfahrt wird hierdurch sehr erschwert und fast unmöglich.

Zu der Mitteilung aus dem Gremium bzgl. der hohen Kosten und dass die Gemeinde derzeit durch den Schulhausbau keine anderweitigen Gelder, auch noch ohne Förderung, zur Verfügung hat, erläutert der Vorsitzende, dass es im Moment lediglich um die Planung der Flächen geht. Wann und ob die Umfahrung umgesetzt werden kann ist weiterhin offen.

Im Gremium wird festgestellt, dass die Umfahrung auch schon aus Sicherheitsgründen der Bürger und der Kinder keine Diskussion darstellen darf, sondern lediglich die Frage der Bauweise. Das Gemeinderatsmitglied schlägt vor den Weg in Schotterbauweise auszuführen und die Flächen dafür vorzusehen und entsprechend zu planen.

Eine Verbesserung für den Gemeindeteil Unterspiesheim wird im gesamten Gemeinderat gesehen. An der Umfahrung sollte festgehalten werden. Evtl. sind weitere Förderungen möglich.

Das Konzept soll im Bebauungsplan umgesetzt werden. Jedoch sieht der Gemeinderat keine Erfordernis zum Ausbau des Weges in Asphalt. Dem Wunsch der Landwirtschaft kann nur entsprochen werden, wenn Zuschüsse bewilligt werden.

Ein Gemeinderatsbeschluss hierzu wird im Rahmen der Vorstellungen des Bebauungsplanes durch das Büro arc.grün, Kitzingen gefasst.

Informationen zur Begehung der gemeindlichen Spielplätze

Aufgrund der geltenden Unfallverhütungsvorschriften wurden die gemeindlichen Spielplätze kontrolliert. Vorab informiert der Vorsitzende, dass die Karussells in 7 Gemeindeteilen auf Grund der unteren Diagonalstreben nicht mehr zulässig sind und ersetzt werden müssen.

Einen Bestandsschutz hierfür gibt es nicht mehr. Die Mängel können zumeist von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs behoben werden.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Geschäftsleiter Marcel Ritz das Wort, der die größeren Mängel der Mängelliste der einzelnen Spielplätze auf Grund des Prüfberichtes erläutert.

Spielplatz „Wadenbrunner Straße“, Kolitzheim

Das Karussell wurde bereits abgebaut. Die Rutsche muss ebenfalls ausgetauscht werden.

Zwei Standpfosten der überhohen Schaukel sind teilweise abgemorscht. Diese müssen erneuert werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen die überhohe Schaukel in eine hohe Zweifachschaukel zu tauschen.

Spielplatz „An der Schule“, Stammheim

Das Karussell wird erneuert.

Spielplatz „Am Steinbüttel“, Lindach

Die Pflöcke am Rampenanfang an der Seilbahn, sowie Pfosten und Kappen an der Seilkletteranlage werden erneuert.

Spielplatz „Haus Franziskus“, Gernach

Das Kletternetz an der Schaukel mit Sprossenwand und das Querholz werden erneuert.

Außerdem wird im Prüfbericht mitgeteilt, dass die Privatgeräte Basketballkorb und Trampolin nicht zulässig sind und entfernt werden müssen.

Aus dem Gremium wird hierzu mitgeteilt, dass der Basketballkorb am Boden liegt.

Spielplatz „Am Mühlweg“, Gernach

Das Karussell wird erneuert.

Spielplatz „Schillerstraße“, Unterspiesheim

Das Karussell wird erneuert.

Spielplatz „Schlottäcker“, Oberspiesheim

Das Karussell wird erneuert.

Spielplatz „Am Kapellenhügel“, Herlheim

Das Karussell wird erneuert.

Spielplatz „Am Sportplatz“, Herlheim

Es wird eine qualifizierte Baumkontrolle dringend empfohlen, da festgestellt wurde, dass mindestens ein Akazienstamm hohl ist.

Entsprechende Angebote werden von der Verwaltung eingeholt.

Spielplatz „Gänsewasen“, Zeilitzheim

Das Karussell wird erneuert.

Weiterhin wurde mitgeteilt, dass an allen Spielplatzeingängen entsprechende Spielplatzbeschilderungen fehlen.

Der Beschaffungswert der Karussells würde sich bei einem Angebotspreis zwischen 3.500 € – 6.000 € je Stück, ohne Tiefbau auf ca. 42.000,-- € belaufen.

Angebote der Fa. Richter Spielgeräte für Karussell-Alternativen liegen vor.

Die bemängelte Bestandsrutsche und die Zweifach-Schaukel würden bei einer Neuanschaffung zusätzlich mit 9.387,91 € zu Buche schlagen.

Aus dem Gremium wird nachgefragt, was mit dem Karussell in Lindach ist oder ob hierfür ein Alternativspielgerät steht.

(Im Nachgang zur Sitzung kann mitgeteilt werden, dass das Karussell in Lindach nach den DIN Vorschriften zulässig ist.)

Weiterhin wird aus dem Gremium um den Erhalt der überhohen Schaukel im Spielplatz Kolitzheim gebeten.

Von der Verwaltung werden mehrere Angebote für die 7 Ersatzkarussells und für eine Rutsche eingeholt.

Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden.