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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 18/2025
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Seeweg II“ mit integriertem Grünordnungsplan im Gemeindeteil Gernach

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat in öffentlicher Sitzung am 26.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Seeweg II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Seeweg I“ und 3. Änderung des Bebauungsplans „An der Linn“ beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wurde durch Beschluss des Gemeinderates am 07.11.2023 kraft gesetzlicher Verpflichtung vom beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB) auf ein Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB umgestellt.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht der Gemeinde Kolitzheim, die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs einer Wohnbebauung zuzuführen. Auf einer Fläche von etwa 2 ha werden die bebauten Wohngebiete am östlichen Ortsrand mit zwei Bauzeilen ergänzt und der Siedlungsbereich angemessen abgerundet und eingegrünt. Damit kann der Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Baugrundstücken nachgekommen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Seeweg II“ mit einer Größe von ca. 2,01 ha umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 140 (Teilfläche), 185 (Teilfläche), 395 (Teilfläche), 396, 397/1 (Teilfläche), 397/2, 398 (Teilfläche) und 399/2 (Teilfläche). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) ersichtlich.

Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Seeweg II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Seeweg I“ und 3. Änderung des Bebauungsplans „An der Linn“ in der Fassung vom 29.07.2025 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Fachbehörden werden dabei nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans „Seeweg II“ in der Fassung vom 29.07.2025 einschließlich Begründung, Umweltbericht und Anlagen (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Baugrundgutachten) in der Zeit vom

01.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Kolitzheim (www.kolitzheim.de) unter der Rubrik Rathaus & Bürger – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren“ und dem zentralen Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag von 08.00 - 14.00 Uhr, Dienstag bis Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13.00 - 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kolitzheim, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim, Obergeschoss, Zimmer Nr. R 1.14 eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen, vorzugsweise per E-Mail an beteiligung@arc-gruen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch postalisch an arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Steigweg 24, 97318 Kitzingen, oder im Rahmen einer Einsichtnahme im Rathaus Kolitzheim, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.

Kolitzheim, 29.08.2025
Gemeinde Kolitzheim
Horst Herbert
Erster Bürgermeister