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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 19/2024
Amtliche Nachrichten
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Ordnung bzw. Pflege von privaten Grundstücken und Unterbindung von unzulässigen Abfallbeseitigungen auf öffentlichem Grund

Immer wieder erreicht die Gemeinde zahlreiche Beschwerden, dass Gärten und Grundstücke im Privateigentum, vor allem innerorts, teilweise als Müllhalden mit z.B. alte Autoreifen, Möbel usw. missbraucht werden. Für Anwohner, wie auch Besucher unserer Gemeinde, ist dies kein schöner Anblick und auch kein Aushängeschild für den jeweiligen Heimatort.

Zudem müssen leider auch wieder Ablagerungen von Küchen- und Gartenabfällen (insbesondere Grasschnitt), Bauschutt und sonstiger Müll, welcher teilweise sogar stark gesundheitsgefährdend (z. B. Asbest) ist, an öffentlichen Feldwegen sowie an Gräben, Windschutzstreifen und Waldrändern festgestellt werden. Ebenso auf den Wertstoff-Sammelplätzen werden Abfälle, welche hier nicht gesammelt werden (Holz, Kunststoffe, Glasscheiben etc.), einfach illegal entsorgt. Wer in Einzelfällen Hinweise geben kann, soll sich bitte bei der Polizei oder Gemeinde melden.

Dies ist umso unverständlicher, da der Landkreis Schweinfurt alle Möglichkeiten der Abfallentsorgung bietet und auch die Gemeinde sowie sonstige Träger regelmäßig Sammelaktionen (z. B. Altreifen, Elektroschrott) veranstalten. Die unzulässigen Ablagerungen führen zu sehr kostenaufwendigen Beseitigungsaktionen, die durch öffentliche Mittel (Steuergelder) finanziert werden müssen. Die „Abfall-Sünder“ ersparen sich ihre Beseitigungspflicht auf Kosten der Allgemeinheit!

Illegale Ablagerungen auf öffentlichem Grund sind deshalb keine harmlosen „Kavaliersdelikte“, sondern erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, unter Umständen sogar den einer Straftat. Verstöße gegen das Abfallbeseitigungsgesetz werden von der Gemeinde und dem Landratsamt oder Wasserwirtschaftsamt verfolgt und bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Die Gemeinde bittet daher die Eigentümer, die eigenen privaten Gärten und Grundstücke ordentlich und sauber zu halten bzw. das Angebot der Sperrmüllabholung oder Sammelaktionen u.d.gl. in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus werden alle Einwohner um Mithilfe und Mitsorge für die Unterbindung von illegalen Abfallablagerungen und die Erhaltung einer sauberen Flur gebeten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.