Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Herlheim 2 wurden Anlagen, Bestände und Flächen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Landschaftspflege ausgewiesen. Grundlage hierfür bildet eine qualifizierte Landschaftsplanung, welche für einen Großteil der insgesamt 36 Strukturen, mit einer Gesamtfläche von etwa 14,10 ha, Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft bewirkte.
Die Gemeinde Kolitzheim beabsichtigt, die entsprechenden Naturschutz- und Landschaftspflegearbeiten an einen externen Dienstleister zu vergeben. Grundlage für die zu vergebenden Leistungen ist das genannte Bewirtschaftungs- und Sicherungskonzept. Dieses wird interessierten Personen und Unternehmen auf Anfrage und zu Zwecke der Angebotserstellung zur Verfügung gestellt. Das Konzept umfasst einen Bericht sowie ein Verzeichnis aller Strukturen mit deren Lage und Darstellung der jeweiligen naturschutzfachlichen Entwicklungszielen sowie einer Auflistung der erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Die genannten Unterlagen können noch bis 30.09.2025 beim Bauamt der Gemeinde Kolitzheim unter bauamt@kolitzheim.de angefordert werden. Angebote sind spätestens bis zum 10.10.2025 in elektronischer oder schriftlicher Form (Mail: bauamt@kolitzheim.de; Post: Gemeinde Kolitzheim, Bauamt, Rathausstraße 1, 97509 Kolitzheim) einzureichen, eine Entscheidung über die Vergabe erfolgt in der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2025.