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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 20/2025
Amtliche Nachrichten
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Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.09.2025

Grundschule Kolitzheim

Festlegung des konkreten Standorts zur Errichtung des ersten Bauabschnittes an einem der bestehenden Schulstandorte

Die Gemeinde plant nunmehr, nach dem Ergebnis der Bürgerentscheide zur Standortwahl der Grundschule vom 06.07.2025, die Errichtung eines ersten Bauabschnittes für die Grundschule Kolitzheim an einem bestehenden Schulstandort.

Hierzu ist wiederum im nächsten Schritt ein Raumbedarfsermittlungsverfahren durchzuführen. Dafür benötigt die Regierung von Unterfranken folgende Unterlagen:

1)

Eine aktuelle Schülerprognose sowie das Formblatt zur Ermittlung der Schülerzahlen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung, ausgefüllt auf Basis der Ergebnisse zur, von der Gemeinde im Rahmen einer Elternbefragung durchgeführten, Bedarfsermittlung.

(Gemeinde, Landratsamt, Schulleitung)

2)

Eine schriftliche Bestätigung zur Machbarkeit des pädagogischen Konzeptes in abschnittsweiser Umsetzung. (LernLandschaft, Schulleitung, Gemeinde)

3)

Bestandspläne mit Eintragung der aktuellen Nutzungen in den Schulhäusern. Planunterlagen in Papierform im Maßstab 1:100 oder 1:200 (Lageplan, Schnitte und Ansichten) gemäß der Ergebnispräsentation vom 03.06.2025 vom Büro LernLandschaft zur pädagogischen Bedarfsermittlung für einen ersten Bauabschnitt. (LernLandschaft, Schulleitung, Gemeinde)

4)

Gemeinderatsbeschluss über die konkrete Festlegung für den ersten Bauabschnitt der Grundschule Kolitzheim an einem der bestehenden Schulstandorte. (Gemeinderat)

Erst bei Vollständigkeit aller Unterlagen kann die Einreichung bei der Regierung erfolgen und weitere Schritte zur Fortführung des Projektes seitens der Gemeinde erfolgen.

Folgender Beschlussvorschlag wurde dem Gremium zur Vorbereitung auf die heutige Sitzung übersandt:

Nach den Ergebnissen der Bürgerentscheide vom 06.07.2025 beschließt der Gemeinderat die Errichtung eines ersten Bauabschnittes für die Grundschule Kolitzheim konkret am bestehenden Schulstandort Herlheim auf dem gemeindlichen Flurstück 1430 umzusetzen und legt diesen für weitere Planungen verbindlich fest. Dieser Beschluss wird der Regierung von Unterfranken im Rahmen des Raumbedarfsermittlungsverfahrens vorgelegt.

Auf die Mitteilung des Vorsitzenden, dass -nach der seit Monaten bekannten Ergebnispräsentation des Büros LernLandschaft- der Standort „Herlheim“ gewünscht wird, äußert ein Gemeinderatsmitglied seinen Unmut hierzu. Das Gemeinderatsmitglied ist der Meinung, dass die Benennung des konkreten Standortes beim damaligen Bürgerentscheid „mit Kalkül“ nicht genannt und offengehalten wurde. Nun soll der Gemeinderat unter drei möglichen Standorten (Herlheim, Stammheim, Zeilitzheim) entscheiden. Das Gemeinderatsmitglied kann sich nach wie vor nicht dafür aussprechen.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied teilt mit, dass zur Entscheidung Planungs- und Erschließungskosten vorgelegt werden müssten, da ja der erste Bauabschnitt an allen drei Schulstandorten realisiert werden könnte.

Der Vorsitzende teilt mit, dass in Herlheim ein gemeindliches Grundstück zur Verfügung steht. Außerdem steht dort bereits die Turnhalle. In Stammheim und Zeilitzheim würden bei den bestehenden Schulstandorten zwar jeweils gemeindliche Grundstücke zur Verfügung stehen, diese jedoch als Sportgelände genutzt werden. Diese Grundstücke liegen im Hochwasserbereich bzw. Hochwassergebiet. In Zeilitzheim ist der Sportplatz bei Hochwasser regelmäßig überflutet. Auch in Stammheim stand der Platz bereits mehrfach unter Wasser.

Der Vorsitzende verweist nochmals auf das Ergebnis und den Wunsch aller damaligen Workshopteilnehmer als Schulstandort Herlheim festzulegen.

Die Forderungen der Regierung müssen zunächst erfüllt werden, bevor weitere Schritte angegangen werden können.

Am Lageplan von Herlheim erläutert er die Erschließungsmöglichkeiten des ersten Bauabschnittes. Erste Gedanken sind die Ansiedlung im Westen des Grundstückes. Somit ist das Gebäude nah an der jetzigen Grundschule und trotzdem könnte der bestehende Flurweg genutzt werden.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied teilt mit, dass sich zum Zeitpunkt des Antrages auf Durchführung der Bürgerentscheide das Büro LernLandschaft noch nicht festgelegt hatte und daher ein konkreter Standort überhaupt nicht benannt werden konnte. Das Ergebnis kam erst im Laufe des Prozesses.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen im Gremium sind, gibt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Nach den Ergebnissen der Bürgerentscheide vom 06.07.2025 beschließt der Gemeinderat die Errichtung eines ersten Bauabschnittes für die Grundschule Kolitzheim konkret am bestehenden Schulstandort Herlheim auf dem gemeindlichen Flurstück 1430 umzusetzen und legt diesen für weitere Planungen verbindlich fest. Dieser Beschluss wird der Regierung von Unterfranken im Rahmen des Raumbedarfsermittlungsverfahrens vorgelegt.

Stellungnahme der Grundschule zu schulischen Außensportanlagen

Der Vorsitzende teilt mit, dass -vorbehaltlich des vorangegangenen Beschlusses- und weil im Gemeinderat bereits über die Herstellung einer Außensportanlage gesprochen wurde, über eine entsprechende Ausstattung nachgedacht wurde. Hierzu wurde die Schulleitung entsprechend angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Folgende Ausstattung wäre für die Schule wünschenswert:

-

400-Meter-Rundlaufbahn für den 50m Sprint und den 800m/1000m Lauf

-

Weitsprunganlage mit Anlaufbahn und Sandgrube

-

Wurfbereich für den Ballwurf mit ausreichender Sicherheitszone

-

Rasenfläche zur allgemeinen Bewegungsförderung

-

Geräteraum/Schuppen zur Aufbewahrung von Sportgeräten

-

Sanitäre Anlagen

Der Vorsitzende informiert, dass die Herstellung bzw. Ausstattung im nächsten Haushalt vorgesehen werden muss. Eine 400-Meter-Rundlaufbahn sieht er für eine Grundschule nicht als unbedingt notwendig an. Die Umsetzung der weiteren Vorschläge sind möglich.

Frau Nicole Schranz teilt mit, dass sie mit den Sportvertretern bereits gesprochen hat. Denkbar wäre eine 100-Meter-Laufstrecke und eine Weitsprunganlage.

Auch aus dem Gremium wird dieser Vorschlag von Frau Schranz befürwortet. An der Ostseite des Grundstückes in Herlheim könnte die 100-Meter-Tartanbahn mit dem Auslauf in eine Weitsprunggrube umgesetzt werden. Für einen 400-Meter-Rundlauf könnte am Sportplatz mit Hütchen diese Strecke abgesteckt werden.

Die Kosten hierfür sind für den nächsten Haushalt aufzunehmen.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Sachstandsbericht zu den Umbaumaßnahmen in der Offenen Ganztagsschule Zeilitzheim

Frau Nicole Schranz zeigt zu den aktuellen fertiggestellten Umbaumaßnahmen in der Offenen Ganztagsschule Zeilitzheim entsprechende Bilder und gibt Erläuterungen dazu.

In einer der nächsten Sitzungen sollen dem Gemeinderat die Verlängerungsverträge mit dem Sportverein Zeilitzheim vorgelegt werden. Gespräche werden noch stattfinden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Haushalt 2025

Bekanntgabe der Genehmigung des Haushalts 2025

Der Vorsitzende erteilt der Kämmerin Frau Jutta Martinelli das Wort.

Die Haushaltssatzung 2025 wurde mit Schreiben des Landratsamts Schweinfurt vom 25.07.2025 rechtsaufsichtlich genehmigt. Dieses Schreiben und die Berichte der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 29.04.2025 und 04.07.2025 werden dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Frau Martinelli teilt mit, dass das Landratsamt eine zeitnahe Neukalkulation mit Erhöhung der Kostendeckung bei den Friedhofsgebühren fordert.

Der Gemeinderat hat das Schreiben des Landratsamts Schweinfurt vom 25.07.2025 über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 und die Berichte der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 29.04.2025 und 04.07.2025 zur Kenntnis genommen.

Grundsatzbeschluss zur Anpassung der Friedhofsgebühren im Haushalt 2026

Die Kommunalaufsicht am Landratsamt Schweinfurt hat den Haushalt 2025 unter Auflagen genehmigt. Unter anderem soll eine zeitnahe Neukalkulation mit Erhöhung der Kostendeckung bei den Bestattungsgebühren erfolgen. Darüber ist ein Grundsatzbeschluss mit einer Frist bis 24.09.2025 herbeizuführen. Dieser ist der Rechtsaufsicht vorzulegen.

Der Betrieb der Friedhöfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Einnahmen aus dem Gebührenaufkommen müssen grundsätzlich die entstehenden Kosten decken.

In den letzten Jahren war trotz Einführung der Friedhofspflegegebühren und der Anhebung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2024 keine Kostendeckung zu erreichen.

Aus dem Gremium wird hierzu mitgeteilt, dass dadurch ein falsches Signal an die Bürgerschaft geht, nachdem jetzt Friedhofsarbeitskreise gebildet wurden und sich Bürger engagieren. Es wird eine moderate Erhöhung gefordert.

Weiterhin wird aus dem Gremium mitgeteilt, dass bei einer Erhöhung der Friedhofsgebühr auch mehr Leistung von Seiten der Gemeinde gefordert werden kann, wie z.B. das Aufstellen von Mülltonnen im Friedhof.

Ab dem Haushalt 2026 soll eine Erhöhung der Kostendeckung bei den Bestattungsgebühren erreicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Neukalkulation durchzuführen.

Entscheidung zur Durchführung des Niedermoorprojektes „Unkenbachaue“ mit Beweidungskonzept in Unterspiesheim über das Landratsamt Schweinfurt

Der Vorsitzende erteilt Herrn Geschäftsleiter Marcel Ritz das Wort.

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.06.2025 (Protokoll lfd. Nr. 82) wurde das mögliche Niedermoorprojekt „Unkenbachaue“ mit Beweidungs- und Renaturierungskonzept in der Möör in Unterspiesheim durch Herrn Karl-Heinz Kolb, derzeit an der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Schweinfurt abgeordnet, vorgestellt.

Nach dem durchwegs positiven Feedback aus den Reihen des Gemeinderates zur Renaturierung und weiteren sinnvollen Nutzung bereits stark vernässter Flächen müssen die Entscheidung zur Durchführung des Projektes getroffen und die Flächen dem Landkreis durch die Gemeinde im Rahmen einer Verpachtung zur Verfügung gestellt werden. Erst dann kann von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde das förmliche Beteiligungsverfahren gestartet, mögliche Fördermittel beantragt und das Konzept erstellt werden.

Mit der Verwaltung fand dazu eine gemeinsame Besprechung am 05.09.2025 mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Karl-Heinz Kolb, Herrn Phillipp Keller und Herrn Volker Leiterer im Rathaus statt.

Die Abgrenzung der geplanten Beweidungsfläche in der Möör auf dem Flurstück 1175 (TF) in der Gemarkung Unterspiesheim wurde nochmals überarbeitet. Ziel war es, eine möglichst klare, technisch realisierbare und wirtschaftlich vertretbare Linienführung zu schaffen, um den späteren Zaunbau einfach und kosteneffizient zu gestalten. Die aktuell abgegrenzte Fläche umfasst etwa 21 Hektar, so dass man schon von großflächiger Beweidung sprechen kann. Die notwendige Zaunlänge wird ca. 2,6 km betragen.

Nach ersten Vorgesprächen mit den zu Beteiligten, ist die Erweiterung der Fläche, insbesondere um den westlich angrenzenden Waldbereich, aus tierschutzrechtlichen und veterinärmedizinischen Gründen erforderlich. Die Tiere benötigen einen geschützten Unterstand gegen Sonneneinstrahlung sowie einen hochwassersicheren Rückzugsort. Der einbezogene Waldbereich erfüllt beide Anforderungen: Zum einen Schattenspender durch großkronige Altbäume und als trockener Rückzugsbereich durch eine im Wald gelegene Sanddüne. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird der Bau eines künstlichen Unterstands kritisch gesehen. Ein ausreichender Schutz durch bestehende Gehölzstrukturen wird als vorzugswürdig erachtet.

Die Abstimmung mit den betroffenen Jagdpächtern hat bereits stattgefunden. Ihre Hinweise sollen im weiteren Verfahren angemessen berücksichtigt werden. Auch das Veterinäramt hat sich mit der Planung befasst und befürwortet die Beweidung auf der derzeit abgegrenzten Fläche.

Der Landkreis hat im Rahmen der Besprechung zugesagt, im Falle eines positiven Gemeinderatsbeschlusses, die Pacht der Fläche über einen Zeitraum von 25 Jahren zu übernehmen. In Anlehnung an die Pachtpreise für Grünland in der Gemarkung Unterspiesheim bietet der Landkreis jährlich 55,00 € pro Hektar Weidefläche in der Unkenbachaue/Möör an. Es sind damit jährliche Pachteinnahmen für die Gemeinde in Höhe von ca. 1.100 € zu erwarten. Die Gemeinde bleibt weiter Eigentümerin der Flächen. Die entstehenden Kosten für Zaunbau, Pacht usw. des Landkreises durch die Verwirklichung des Projektes würden weitestgehend über eine Förderung abgedeckt sein. In Betracht kommt dafür die Bundesförderung für die Wiedernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore). Hier werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt gefördert. Eine weitere Bundesförderung scheidet aufgrund der zwingend vorgeschriebenen Größe und des obligaten Ankaufs der Fläche durch den Bund aus. Über das Land Bayern sind im Rahmen der Naturschutzfonds-Förderung derzeit keine Mittel abrufbar.

Zudem würde der Landkreis im weiteren Verlauf des Beweidungsprojektes den Förderantrag für die oben aufgeführte Förderrichtlinie stellen und sich um die Ausschreibung der Beweidung - Findung eines geeigneten Beweiders - kümmern.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass der genaue Zuschnitt des Gebietes mit allen Beteiligten besprochen und das Gebiet bedarfsgerecht festgelegt werden soll. Nutzbare Wiesenflächen sollen nicht einbezogen werden. Für den Möörhof muss Bestandsschutz gelten.

Der Gemeinderat beschließt das Niedermoorprojekt für die „Unkenbachaue“ mit Beweidungskonzept auf den nord-östlichen Teilflächen des Flurstücks 1175 in der Gemarkung Unterspiesheim mit dem Landkreis Schweinfurt durchzuführen und stellt die entsprechenden Flächen von ca. 21 Hektar im Rahmen eines Pachtvertrages zur Verfügung. Die konkrete Fläche wird im Laufe des Verfahrens in Abstimmung mit allen Beteiligten festgelegt.

Antrag auf Anpassung der Kooperationsvereinbarung mit dem Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz, integrativer Hort an der Heideschule Schwebheim

Das Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz ist Träger des integrativen Hortes an der Heideschule Schwebheim, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen. Von insgesamt 37 Plätzen werden 10 Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung vorgehalten. Die den Hort besuchenden Kinder stammen in wechselnder Belegung aus nahezu allen Gemeinden des Landkreises Schweinfurt, womit der Hort eine besondere Bedeutung im Landkreis Schweinfurt hat.

Der integrative Hort ist zum einen regulärer Hort für Schulkinder, die an der Heideschule beschult werden, zum anderen ist er integrativer Hort und betreut in dieser Funktion die Schulkinder der Heideschule, die einen ganz besonderen Förderbedarf haben. Dazu bedarf es entsprechend der Regelungen des Bayerischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetzes (BayKiBiG) höherer Personalressourcen, um gezielte Förderung durchführen zu können.

Die Finanzierung des integrativen Hortes richtet sich nach den Vorgaben des BayKiBiG. Der Caritasverband rechnet dementsprechend die kindbezogene Förderung mit den jeweils belegenden Gemeinden ab. Zusätzlich wird ein in der Höhe angemessener Elternbeitrag erhoben. Der Elternbeitrag liegt aktuell bereits bei 162,00 € für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden und der durchschnittliche Anstellungsschlüssel knapp an der unteren Grenze der Förderfähigkeit. Da die Förderbeträge über das BayKiBiG nicht in ausreichendem Maß angepasst wurden, ist trotzdem wieder ein Defizit entstanden. Das Caritas Jugendhilfezentrum Maria Schutz, integrativer Hort an der Heideschule Schwebheim, beantragt deshalb eine Erhöhung der Leistung aus dem Kooperationsvertrag von 2022 von bisher 1.100,00 € auf höchstens 1.500,00 € jährlich je Kind, welches aus dem Gemeindegebiet den Hort besucht.

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag auf Erhöhung der Leistung aus dem Kooperationsvertrag mit dem Jugendhilfezentrum Maria Schutz, integrativer Hort an der Heideschule Schwebheim auf höchstens 1.500,00 € jährlich je Kind, welches aus dem Gemeindegebiet den Hort besucht, zuzustimmen.

Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr in Stammheim

Der Vorsitzende informiert über den Antrag der Feuerwehr Stammheim zur Gründung einer Kinderfeuerwehr und Aufnahme als Teil der kommunalen Einrichtung „Feuerwehr“ vom 29.07.2025.

Der Gemeinderat unterstützt und befürwortet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr unter dem Dach der aktiven Wehr als gemeindliche Einrichtung.