der Gemeinde Kolitzheim
Landkreis Schweinfurt
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kolitzheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — € 13.304.800 und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — € 12.757.400 ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 8.000.000 festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 4.550.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 300 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 300 v.H.
Gewerbesteuer — 300 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf — € 1.000.000
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Kolitzheim, 22.05.2023
Gemeinde Kolitzheim
Rathausstr. 1
97509 Kolitzheim
Herbert, 1. Bürgermeister
Das Landratsamt Schweinfurt hat mit Schreiben vom 19.05.2023 Nr. 30 – 941/2/1 – 150 den Haushalt 2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt und genehmigt.
Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Kolitzheim, Zimmer Nr. 4 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.