Neubau der Grundschule
Kostenübersicht
Der Vorsitzende teilt zunächst mit, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss am 06.05.2024 zu den Haushaltsberatungen mit den explodierten Kostenschätzungen für den Schulhausbau befasst hat. Dem Haushaltsentwurf liegt eine Kostenschätzung von ca. 26 Mio. € zugrunde.
In der Gesamtschau wäre im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 eine Kreditaufnahme von rund 30 Mio. € brutto notwendig. Unsere freie Finanzspanne von etwa 1 Mio. € im Jahr reicht für den Schuldendienst nicht aus. Zins und Tilgung würden uns auf Jahrzehnte derart belasten, dass kein Spielraum mehr für andere Maßnahmen bleibt. Die Mitglieder im Finanzausschuss waren sich darüber im Klaren, dass ein solcher Haushalt nicht beschlossen werden kann. Abgesehen davon ist er auch nicht genehmigungsfähig. Das Schulhausprojekt muss neu überdacht werden.
Das Planungsbüro Paptistella wurde beauftragt Einsparungsvorschläge in der Größenordnung von 10 Mio. € zu machen.
Für den Vorsitzenden wäre eine Kreditaufnahme von 10 Mio. € die absolute Obergrenze, die sich die Gemeinde seiner Meinung nach leisten könnte. Ansonsten müsste das Projekt aufgegeben und nach alternativen Lösungen gesucht werden.
Derzeit befinden wir uns in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) von 9 Phasen der Planung
Bevor der Vorsitzende das Wort Herrn Bastian Gärber vom Architekturbüro Paptistella, Hirschaid erteilen kann, meldet sich ein Gemeinderatsmitglied zu Wort und teilt mit, dass der Vollständigkeit halber zu einem vorab angemeldeten Antrag zur Geschäftsordnung informiert wird. Der Antrag hat sich erübrigt, da dieser Tagesordnungspunkt zur Information und nicht zur Beschlussfassung vorgesehen ist.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Gärber das Wort, der zunächst die Gremiumsmitglieder zu kleineren inhaltlichen Anpassungen nach dem Möblierungskonzept, seit der letzten Information im Gemeinderat am 20.02.2024, hinweist.
Da die Unterbringung der Technikräume im Dachgeschoss vorgesehen sind, zeigt Herr Gärber an Hand seiner Power Point Präsentation zunächst die Flächenanteile der Hauptnutzflächen zu den Nebennutzflächen:
| Hauptnutzfläche (HNF) | Nebennutzflächen (NNF) |
| mit Technikräumen | 47 % | 53 % |
| ohne Technikräumen | 68 % | 32 % |
Anschließend erläutert Herr Gärber die bisher bekannten Kostenschätzungen (seit Oktober 2022):
Kostenrahmen vom 05.10.2022 — ca. 14.501.000,00 € brutto
Zu diesem Zeitpunkt war lediglich die geforderte HNF-Fläche aus dem Summenraumprogramm bekannt. Die Berechnung erfolgte mittels eines Umrechnungsfaktors aus Erfahrungswerten. Das Grundstück war noch nicht bekannt. Freianlagen, Ausstattung und Nebenkosten wurden prozentual anteilig angesetzt.
Die bekannte Baupreissteigerung zwischen dem 2. Quartal 2022 bis zum 2. Quartal 2023 betrug 8,83 %.
Hierdurch steigt die Kostenschätzung von ca. 14.501.000 € um ca. 1.280.000 € auf
— ca. 15.781.000,00 € brutto.
Die Kostenschätzung vom 30.08.2023 — ca. 19.430.000,00 € brutto
teilt sich wie folgt auf:
| Kostengruppe 300 (76,5%): | 10.424.000,00 € |
| Kostengruppe 400 (23,5%): | 3.202.000,00 € |
| Kostengruppe 500: | 1.716.000,00 € |
| Kostengruppe 600: | 1.472.000,00 € |
| Kostengruppe 700 (19,2%): | 2.616.000,00 € |
Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück bekannt. Erste Ideen wurden entwickelt. Die Zusammenarbeit mit dem Büro LernLandschaft erfolgte.
Während des Planungsprozesses hat das Büro Paptistella die Kosten der bisherigen Fachplaner für Elektro und Haustechnik, sowie die des Büros LernLandschaft im April 2024 erhalten und somit die Kostenschätzung fortgeschrieben.
Zusätzlich liegt weiterhin eine Baupreissteigerung seit dem 2. Quartal 2023 bis zum 1. Quartal 2024 von 1,94 % vor.
Hierdurch steigt die Kostenschätzung von ca. 19.430.000 € um ca. 377.000 € auf
— ca. 19.807.000,00 € brutto.
Nach Einarbeitung der gemeldeten Kosten der drei Fachplaner ergibt sich eine Kostenschätzung nach Gewerken zum 02.05.2024 von — ca. 22.482.000,00 € brutto,
die sich wie folgt aufteilt:
| Kostengruppe 300: | 10.930.000,00 € |
| Kostengruppe 400: | 5.388.000,00 € |
| Kostengruppe 500: | 2.337.000,00 € |
| Kostengruppe 600: | 694.000,00 € |
| Kostengruppe 700 (19,2%): | 3.133.000,00 € |
Eine Gegenüberstellung der Kostenschätzung vom 30.08.2023 zu der Kostenschätzung vom 02.05.2024 zeigt, dass der Kostenansatz der Kostengruppe 300 nahezu unverändert ist, mit Berücksichtigung einer notwendigen Kostenverschiebung aus Kostengruppe 600 in 300.
Die Kostengruppe 400 (Technik) beinhaltet eine Steigerung von ca. 2.186.000 €, die Kostengruppe 500 (Außenanlagen) eine Steigerung von ca. 621.000 €. Die Kostengruppe 700 steigt dadurch prozentual um 517.000 €.
Herr Gärber schlägt die Überprüfung folgender Einsparpotenziale vor:
| - | Reduzierung des Umfangs der Freianlagen durch Reduzierung der Planungen auf Ansatz eines mittleren Standards; Einsparpotenzial von ca. 603.000 € brutto |
| - | Entfall der Pultdächer als Technikräume; Einsparpotenzial von ca. 330.000 € brutto |
| Die Technik befindet sich dann außerhalb des Schulgebäudes im Freien. |
| Die Kälteanlage muss jedoch im Gebäude untergebracht werden. |
| - | Entfall / Reduzierung der Oberlichter in der Aula; Einsparpotenzial von ca. 83.000 € brutto |
| - | Austausch der Holz-Alu-Fenster in Kunststofffenster; |
| Einsparpotenzial von ca. 70.000 € brutto |
| - | Einsatz von Linoleum statt Kugelgarn-Textilbelägen und Parkettböden; |
| Einsparpotenzial von ca. 96.000 € brutto |
| - | Einsatz von geklebtem Wärmedämmverbundsystem statt hochwertiger hinterlüfteter Metallfassade; Einsparpotenzial von ca. 289.000 € brutto |
| - | Reduzierung der Haustechnik auf mittleren durchschnittlichen Standard. |
| Die Überprüfung ist durch den Fachplaner in einer intensiven |
| Abstimmung noch erforderlich. |
| Denkbare Einsparpotenziale (vorerst telefonische Mitteilung wegen Kürze der Zeit) sind: |
| Entfall der Regenwasser-Zisterne ca. 15.000 € brutto |
| für 25m³ Zisterne (Erdaushub bauseits) |
| Entfall der Gebäudekühlung ca. 300.000 € brutto |
| Entfall der Enthärtungsanlage ca. 20.000 € brutto |
| Reduzierung der Lüftungsanlagen |
| Entfall der mech. Lüftung für die Bereiche Pausenhalle, Flure, Foyer; stattdessen Fensterlüftung in diesen Bereichen ca. 225.000 € brutto |
| Entfall der mech. Lüftung für Quadrant 1 - EG (Lehrerbereich); |
| stattdessen Fensterlüftung in diesen Bereichen ca. 70.000 € brutto |
| - | Reduzierung der Elektrotechnik auf mittleren durchschnittlichen Standard. |
| Die Überprüfung ist durch den Fachplaner in einer intensiven Abstimmung noch erforderlich. |
| Denkbare Einsparpotenziale (vorerst telefonische Mitteilung wegen Kürze der Zeit) sind: |
| Reduzierung der PV-Anlagen auf die gemäß BayBO §44a geforderte Fläche ca. 83.000 € brutto |
| ggf. kompletter Entfall der PV-Anlage ca. 223.000 € brutto Reduzierung bzw. Änderung der Beleuchtung innen & außen ca. 149.000 € brutto |
| Entfall der Displaytafeln ca. 114.000 € brutto |
| Entfall der Schrankenanlage für die Regulierung des Zugangs ca. 24.000 € brutto |
| Entfall der Uhrenanlage ca. 8.000 € brutto |
| - | Reduzierung der Geschosshöhe im Bereich der Installationsdecke von 70 auf 50 cm (fachplanerische Prüfung ist noch abzuklären) Einsparpotenzial von ca. 560.000 € brutto |
Herr Gärber erläutert dem Gremium mit den Einsparpotenzialen auch die jeweiligen Nachteile wie z.B. höhere Unterhaltskosten, spätere Folgekosten, höherer Wartungsaufwand, fehlende Nachhaltigkeit, geringere Lebensdauer, weniger Widerstandsfähigkeit.
Durch die genannten maximalen Einsparungen bzw. Absenkung des Standards beläuft sich eine erneute Kostenschätzung auf 19 Mio. € brutto, die sich wie folgt darstellt:
| Kostengruppe 300: | 9.502.000,00 € |
| Kostengruppe 400: | 4.379.000,00 € |
| Kostengruppe 500: | 1.734.000,00 € |
| Kostengruppe 600: | 694.000,00 € |
| Kostengruppe 700 (19,2%): | 2.665.000,00 € |
Der Vorsitzende weist das Gremium am Ende der Ausführungen von Herrn Gärber darauf hin, dass es sich bei den Zahlenwerken immer noch um Kostenschätzungen handelt. Je weiter die Planungen fortgeschrieben werden, desto detaillierter können die Kosten benannt werden.
Außerdem gibt er zu bedenken, dass viele vorgeschlagene Reduzierungen auch erforderlicher Standard ist.
Anschließend erteilt der Vorsitzende Kämmerin Frau Jutta Martinelli das Wort, um den Gremiumsmitgliedern das Investitionsprogramm 2024 – 2027 mit einer Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben zu erläutern. In den 4 Jahren würden die Ausgaben die Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen, mit dem Ergebnis einer Kreditaufnahme in Höhe von 31,5 Mio. € im genannten Zeitraum. Ein solcher Haushalt würde von der Rechtsaufsicht am Landratsamt überhaupt nicht genehmigt werden. Die Gemeinde könnte dies nie schultern. Alle freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde zahlt (z.B. an Vereine oder Altortförderung) müssten sofort gestrichen werden. Steuerhebesätze müssten steigen um Einnahmen zu generieren.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Kostenexplosionen derzeit auch andere Kommunen treffen, wie z.B. die Stadt Gerolzhofen; der Neubau einer Grund- und Mittelschule muss neu überdacht und berechnet werden oder die Gemeinde Bergrheinfeld; der Neubau einer Mittelschule wurde komplett gestrichen.
Der Vorsitzende erteilt Frau Rektorin Michaela Kirchner das Wort, die zunächst nach dem Zufluss der Zuschüsse fragt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Regierung mit Pauschalen nach dem vorliegenden Raumprogramm fördert und nicht nach den tatsächlich vorhandenen Flächen. Zudem werden die Hauptnutzflächen gefördert, nicht die Nebennutzflächen wie Flure, Toiletten, Technikräume die zwar erforderlich, jedoch für die pädagogische Arbeit nicht notwendig sind.
Ein Zuschussbescheid der Regierung liegt bisher noch nicht vor.
Herr Gärber ergänzt, dass der Anteil an nicht geförderten Flächen so niedrig wie möglich gehalten wurde. Das Büro LernLandschaft stimmt den Förderantrag mit der Regierung ab.
Zur Meinungsfindung bittet der Vorsitzende die Gremiumsmitglieder um ihre Wortmeldungen:
Grundsätzlich wird der zu hohe Standard gerade mit vielen Glasflächen und hohe Kosten der Außenanlagen angesprochen. Die Nebennutzflächen sind noch genauer zu prüfen. Es ist viel zu früh um das Konzept zu verwerfen. Mit vielen Abstrichen könnte es verwirklicht werden.
Die Kalkulationen und Investitionen im Haushalt sind nochmals kritisch zu hinterfragen. Evtl. können andere Planungen geschoben werden.
Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass Verschiebungen in weitere Haushaltsjahre wegen der Kreditaufnahmen leider nichts bringen. Außerdem handelt es sich um Investitionen, die bereits seit Jahren diskutiert werden, wie Feuerwehrfahrzeuge HLF 10, Dorfgemeinschaftshaus Herlheim, Feuerwehrhaus Lindach, Glasfaserausbau.
Der Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, dass es im Investitionsprogramm auch keine Ansätze für Radwege, Brücke über die B 286 - Grettstadter Straße (wenn der Freistaat Bayern die B 286 ausbaut, müssen wir die Kosten der Brücke teilweise tragen), Kanal- und Wasserleitungssanierung in der Hauptstraße in Unterspiesheim (wenn die Straße durch das staatliche Bauamt in den nächsten Jahren ausgebaut wird), Wasserleitungsaustausch in Stammheim (alte Gussleitung).
Diese Maßnahmen werden in den nächsten Jahren relevant. Kostenschätzungen gibt es hierzu noch nicht.
Das gesamte Projekt muss überprüft werden, schließlich ist die Offene Ganztagsschule auch betroffen.
Es muss doch jedem bewusst sein, dass es unmöglich ist 40 % der Kosten durch Reduzierungen und Streichungen im Standard einzusparen. Die Kosten müssten von rund 23 Mio. € auf 14 Mio. € reduziert werden. Außerdem erhöhen sich hierdurch auch Folgekosten, für die dann ebenfalls kein Geld zur Verfügung steht.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium sind, stellt der Vorsitzende nochmals abschließend fest, dass ein „Plan B“ erforderlich wird. Nur mit Streichungen im Standard ist dies nicht zu realisieren. Seiner Meinung nach kann der Schulhausbau nach den jetzigen Planungen nicht finanziert werden.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt er nochmal mit, dass eine Kreditaufnahme von 10 Mio. € für ihn die absolute Obergrenze darstellt.
Im Gremium wird gemeinsam festgelegt, dass sich jeder Gemeinderat bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2024 intensiv damit auseinandersetzen soll.
Auch mit dem Büro Paptistella werden weitere Gespräche geführt. Der Vorsitzende bittet Herrn Gärber um weitere Überlegungen zu Einsparmöglichkeiten.
Da sich die folgenden Tagesordnungspunkte zum Schulthema somit erübrigen, verabschiedet der Vorsitzende Herrn Bastian Gärber und bedankt sich für seine Ausführungen und Beantwortung von Fragen im Gremium.
Verlegung der Bushaltestelle für die Grundschüler in Unterspiesheim
Der Vorsitzende informiert das Gremium zur erforderlichen Verlegung der Bushaltestelle für die Grundschüler in Unterspiesheim.
Ab dem Beginn des Rückbaus der ehemaligen Mittelschule Ende Juni 2024 kann die jetzige Haltestelle für die Grundschüler an der Schule nicht mehr genutzt werden. Eine Ersatzhaltestelle wird notwendig.
Bei einem Ortstermin an dem neben den Verwaltungsmitarbeitern, auch Vertreter der Polizei und Feuerwehr, sowie die Unterspiesheimer Gemeinderäte, Bürgermeister Herbert und Herr Kleinhenz vom Busunternehmen Kleinhenz teilnahmen, wurde festgelegt, dass die Kinder morgens am Anwesen Kuhn (Parkflächen) abgeholt werden und mittags an der Haltebucht Hauptstr. 12 und 14 aussteigen.
Das Staatliche Bauamt hat der temporären Einrichtung der zwei Bushaltestellen zugestimmt.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen beim Staatlichen Bauamt anzufragen, ob für die Hauptstraße während der Einrichtung der zwei Bushaltestellen eine Geschwindigkeitsreduzierung mit 30 km/h erfolgen kann.
Der Gemeinderat ist mit der Einrichtung der Ersatzbushaltestellen und der Anfrage zur Geschwindigkeitsreduzierung einverstanden.
Der Vorsitzende geht auf die Themen der diesjährigen Bürgerversammlungen ein. Eine Auflistung der Anregungen haben alle Gemeinderäte mit der Sitzungseinladung erhalten.
| 1. Oberspiesheim | |
| 1.1 Schlaglöcher Gemeindeverbindungsstraße | |
| Unterspiesheim - Grettstadt | Weitergabe an Bauamt / Bauhof; ist jedoch nicht in Eigenregie machbar. |
| 1.2 Sanierung des Leichenhauses | Angebote wurden eingeholt. Ein Angebot liegt bereits vor, zwei stehen noch aus. |
| 1.3 Volle Glascontainer in Unterspiesheim | Weitergabe an das zuständige Landratsamt Schweinfurt. |
| 1.4 Kommunale Wärmeplanung | |
| (Nahwärmenetz) | Wird zwar gefordert, wie dies jedoch finanziert werden soll ist noch nicht bekannt. |
| 2. Lindach | |
| 2.1 Bauplatzvergabe | Derzeit im Angebot. |
| 2.2 Straßenschäden / Schlaglöcher | Weitergabe an Bauamt / Bauhof. |
| Teilweise bereits erledigt. Aus dem Gremium wird mitgeteilt die Neubaustraße in Lindach auch aufzunehmen. |
| 2.3 Wasserbecken Grenzgraben Hirschfeld | Weitergabe an Bauamt / Bauhof. |
| Teilweise bereits erledigt. Eigentümer ist Gemeinde Röthlein, Graben entwässert die Lindacher Flur. Daher hat die Gemeinde Kolitzheim im Rahmen der Flurbereinigung Lindach die Unterhaltspflicht übernommen. |
| 2.4 Feuerwehrhaus | Die Planung wird angegangen, evtl. PPP-Projekt |
| 2.5 Radweg nach Kolitzheim | Hierfür sind leider keine finanzielle Mittel vorhanden. |
| 2.6 Kommunale Wärmeplanung | |
| (Nahwärmenetz) | Wird zwar gefordert, wie dies jedoch finanziert werden soll ist noch nicht bekannt. |
| 2.7 Ungepflegte Gräber | Grabnutzungsberechtigte wurden angeschrieben. |
| 3. Stammheim | |
| 3.1 Straßenbeleuchtung „Am Ufer“ | ÜZ wurde beauftragt. |
| 3.2 Handlauf am Friedhofsaufgang | Weitergabe an Bauamt / Bauhof. Aus dem Gremium wird ergänzt, dass ein Handlauf am Aufgang neben dem Leichenhaus fehlt. |
| 3.3 Finanzierung Leerrohre am Weiher | |
| 3.4 Wegeausbaumaßnahmen | Weitergabe an das Bauamt. Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass dies die Straßen „Erlach“ und „Erlachsweg“ |
| betreffen. | |
| 3.5 Kreisverkehr an der Zufahrt | |
| zu den Vereinsheimen | Zuständigkeit liegt beim Landkreis da Kreisstraße. |
| 3.6 Einfassung des Weihers überdimensioniert | Der Planer /Statiker haben Vorschriften einzuhalten. |
| 3.7 Grünflächenpflege | Weitergabe an das Bauamt. Ist bereits angelaufen. |
| 4. Zeilitzheim | |
| 4.1 Straßenschäden im „Neuen Weg“ | Inzwischen massive Beschädigungen. Angebote werden eingeholt. |
| 4.2 Hundekot / freilaufende Hunde | |
| 4.3 Urnengräber, Baumbestattungen | Der Friedhofs-Arbeitskreis befasst sich damit. |
| 4.4 Kirchgaden / Alte Schule | Auf Anfrage aus dem Gremium informiert die Mitarbeiterin Frau Schranz zum Sachstand. Das Amt für Denkmalpflege fordert eine komplexere Notsicherung. |
| 5. Kolitzheim | |
| 5.1 Radweg nach Zeilitzheim und Gaibach | Der Grunderwerb ist teilweise erfolgt. |
| 5.2 Streuobst-Aktion | Es wurden 500 Bäume bestellt, die im Herbst ausgegeben werden. |
| 5.3 Jugendraum | Wird umgesetzt. |
| 5.4 Straßenschäden Ortsdurchfahrt | Wurde dem Staatlichen Bauamt in Schweinfurt gemeldet. |
| 5.5 Ausbau Max-Pohly-Ring | Aufnahme im Haushalt 2024. |
| 5.6 Friedhofskonzept | Der Friedhofs-Arbeitskreis befasst sich damit. |
| 5.7 Gewerbegebiet | Für ein neues Gewerbegebiet gibt es noch keine Lösung. |
| 6. Unterspiesheim | |
| 6.1 Bäume im unteren Ried | Die Baumpflege übernimmt der Bauhof. |
| Intakte Bäume werden grundsätzlich nicht gefällt. |
| 6.2 Friedhofswege | Der Friedhofs-Arbeitskreis befasst sich damit. |
| 6.3 Schlaglöcher Grettstadter Straße | Weitergabe an Bauamt / Bauhof; ist jedoch nicht in Eigenregie machbar. |
| 6.4 Streuobstprogramm | Es wurden 500 Bäume bestellt, die im Herbst ausgegeben werden. |
| 6.5 Parken in der Kirchgasse | Die Beschilderung ist inzwischen angebracht. |
| 7. Herlheim | |
| 7.1 Dorfgemeinschaftshaus | Die Anfrage zur Dorferneuerung wurde an das Amt für Ländliche Entwicklung gestellt. Die Antwort ist abzuwarten. |
| 7.2 Bäume in Herlindenstraße schneiden | Weitergabe an das Bauamt / Bauhof. |
| Evtl. muss ein Austausch erfolgen. |
| 7.3 Betonbecken alte Kläranlage | Dies nutzt der Bauhof als Zwischenlager. |
| 7.4 Unterflurhydrant Mühlweg | Wurde inzwischen vom Wasserwart erledigt. |
| 7.5 Kanaldeckel klappern | Weitergabe an die Klärwärter. Festigt sich nach geraumer Zeit. |
| 7.6 Friedhofsgestaltung | Der Friedhofs-Arbeitskreis befasst sich damit. |
| 7.7 Kommunale Wärmeplanung | Wird zwar gefordert, wie dies jedoch finanziert werden soll ist noch nicht bekannt. |
| 7.8 Grabenreinigung Gerolzhöfer Weg | Weitergabe an den Bauhof. Wird im Herbst erledigt. |
| 8. Gernach | |
| 8.1 Planung neues Baugebiet | Die Umplanung ist in Bearbeitung. Die Löschung der Hypothek konnte inzwischen erfolgen. |
| 8.2 Gehwege und Bäume im Friedhof | Der Friedhofs-Arbeitskreis befasst sich damit. |
| 8.3 Weg an den Seen | Problematik durch Anstauen des Fischteiches. |
| 8.4 Ausbesserung von Straßenschäden | Weitergabe an das Bauamt / Bauhof. |
| 8.5 Sanierung Westseite Haus Franziskus | Weitergabe an das Bauamt / Bauhof. Die Fenster sind in einem sehr schlechten Zustand. |
| 8.6 Verkauf des alten Rathauses | Das alte Rathaus wird noch von Vereinen genutzt. |
| 8.7 Problemmüll-Abholung | Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Schweinfurt. Weitergabe ist erfolgt. Das Landratsamt hat die Abholung auf vier Gemeindeteile gestrafft. Dies wird nochmals geprüft. |
| 8.8 Straßenbeleuchtung | Weitergabe an die ÜZ über das Bauamt. |
| 8.9 Freiflächen-PV-Anlagen (Bonitäten) | Beschlüsse wurden im Gemeinderat hierzu gefasst. |
| 8.10 Wasserstand Gernacher See / Brunnen | Wurde vom Wasserwirtschaftsamt geprüft. Die Brunnen haben keinen Einfluss auf den Wasserstand des Sees. |
Aus dem Gremium wird noch mitgeteilt, dass das gemähte Gras bei Grabenmäharbeiten abgesaugt werden sollte. Bei Starkregen verstopfen die Abläufe.
Auf die abschließende Frage des Vorsitzenden, ob weitere Ergänzungen durch die Gremiumsmitglieder erwünscht sind, wird diese verneint.
Entschädigung für die Wahlhelfer bei der Europawahl am 09.06.2024
Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Der Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände bemisst sich nach § 10 Abs. 1 Europawahlordnung (EuWO). Das Erfrischungsgeld wird im Rahmen der Festbeträge für die pauschale Wahlkostenerstattung nach § 25 Abs. 1 Europawahlgesetz (EuWG) i.V.m. § 50 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) in Höhe von 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands berücksichtigt (§ 10 Abs. 2 EuWO).
Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
Sie bestimmt, ob und in welcher Höhe und ggfs. in welcher Staffelung (je nach ausgeübter Funktion) es gewährt wird. Die Gemeinde kann eine weitere Unterscheidung hinsichtlich der Höhe (neben dem Vorsitzenden) auch für den Schriftführer und für deren jeweilige Stellvertreter vorsehen oder auf eine Staffelung insgesamt verzichten und allen Wahlvorstandsmitgliedern den gleichen Betrag gewähren.
Der Gemeinderat beschließt, dass für alle Wahlhelfer, unabhängig von der ausgeübten Funktion, bei der Europawahl 2024 am Wahlsonntag eine Entschädigung in Höhe von 35 Euro an jedes ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglied gezahlt wird.