Der Vorsitzende informiert kurz zur Vorstellung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ (ZV IZM) zum möglichen Beitritt der Gemeinde bei der kommunalen Verkehrsüberwachung in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 (Protokoll lfd. Nr. 67) durch Herrn David Graser. Die Überwachungstätigkeiten sind im fließenden und im ruhenden Verkehr möglich. In der Verwaltung gingen nach der Aufforderung in der genannten Sitzung keine Mitteilungen aus dem Gemeinderat zu den neuralgischen Punkten in den jeweiligen Gemeindeteilen ein. Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass alle Ortseingänge als neuralgische Punkte anzusehen sind.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Sascha Müller das Wort.
Neuralgische Brennpunkte und Stellungnahme der Polizei
Herr Müller informiert zunächst aus der schriftlichen Stellungnahme der Polizeiinspektion (PI) Gerolzhofen:
„Die PI begrüßt zunächst, dass das Thema „kommunale Verkehrsüberwachung“ in Betracht gezogen wurde. Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass die Gemeinden, welche sich solchen Zweckverbänden angeschlossen haben, durchwegs positive Ergebnisse erhalten.
Zu den innerörtlich gefahrenen Geschwindigkeiten im gesamten Gemeindegebiet gibt es aus polizeilicher Sicht keine bekannten Beschwerden. Diese wurden durch die Anwohner vermutlich nur an die Gemeinde selbst herangetragen.
Eine regelmäßige Überwachung der Geschwindigkeiten in Kolitzheim, gerade zu den Nachtzeiten, ergab, dass immer mal wieder Verkehrsverstöße festgesellt werden, diese aber nicht in dieser Häufigkeit auftreten, dass es zu einer stärkeren Kontrolle Anlass geben würde.
Die im Vorfeld durchgeführte, nicht amtliche Messung der Gemeinde wurde somit bestätigt.
Auch bei der Überwachung der Geschwindigkeiten in den Gemeindeteilen konnte kein überhöhtes Ausmaß an Verkehrsverstößen festgestellt werden. Nicht zu vergessen ist aber, dass überhöhte Geschwindigkeiten meist auf die subjektive Wahrnehmung des Einzelnen zurückzuführen sind. Hier spielen Alter und Beschaffenheit der Fahrzeuge sowie auch der Fahrbahnbelag eine erhebliche Rolle.
Zum Thema Parkverstöße ist zu sagen, dass diese Problematik nahezu in allen Gemeinden besteht. Als Ursachen sind hier oftmals die steigende Anzahl an Fahrzeugen und die nicht vorhandenen Parkmöglichkeiten anzuführen.
Aufgrund der Wichtigkeit sind anderweitige polizeilichen Einsätze von höherer Bedeutung, weshalb die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht an erster Stelle stehen kann.
Um wirklich einen Kontrolldruck erreichen zu können, gerade im Hinblick auf die Parkverstöße, führt kein Weg daran vorbei, sich der kommunalen Verkehrsüberwachung anzuschließen“.
Zusammenfassend stellt der Vorsitzende fest, dass die PI eher die Überwachung des parkenden Verkehrs befürworten würde.
Aus dem Gremium wird zur Stellungnahme der PI mitgeteilt, dass Beschwerden von mindestens 5 Unterspiesheimern direkt bei der PI Gerolzhofen bekannt sein müssten.
An Hand des Beamers werden die Auswertungen zu den Geschwindigkeitsmessungen der Gemeinde erläutert. Es ist zu erkennen, dass nahezu 97 % der Verkehrsteilnehmer 50 km/h und unter 50 km/h fahren.
Der Vorsitzende bittet die Gremiumsmitglieder um Mitteilung von neuralgischen Punkten mit Ausnahme der bereits bekannten Ortseingängen.
Aus dem Gremium wird die Nachtmessung in Kolitzheim angesprochen und als neuralgische Punkte die Staatsstraße durch Kolitzheim, sowie die Wadenbrunner Straße und die Lindacher Straße mitgeteilt.
Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass in der Staatsstraße Tempo 30 in der Nacht aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde.
Auch auf die Mitteilung zur „Blindmessung“, die ebenfalls bereits durchgeführt wurde, teilt der Vorsitzende mit, dass es bei einer Geschwindigkeitsmessung keinen Unterschied macht ob die Verkehrsteilnehmer die gefahrene Geschwindigkeit erkennen können oder nicht. Auch hier ist das Ergebnis, dass die Verkehrsteilnehmer nicht schneller fahren, nur weil sie die Anzeige nicht sehen können.
Zusammenfassend stellt der Vorsitzende fest, dass es lediglich mal „Ausreiser“ gibt, die eine höhere Geschwindigkeit bei Nacht fahren aber sich die Verkehrsteilnehmer überwiegend an die vorgegebenen Geschwindigkeiten halten.
Auch eine pauschale Ausweisung, wie von einem Gemeinderatsmitglied beantragt, von Tempo 30-Zonen in allen Wohngebieten in der Gemeinde Kolitzheim kann nicht beschlossen werden. Für jede Straße müsste ein Tempo 30 analysiert und begründet werden, sowie die Polizei mit einer Stellungnahme einbezogen werden. Unsere Messungen haben aber keine erhöhten Geschwindigkeiten in Wohngebieten gezeigt. Die Geschwindigkeiten in den Siedlungsstraßen stellen keine Problematik dar. Außerdem besteht dort zu 95% Anliegerverkehr und kein Durchfahrtverkehr.
Aus dem Gremium werden mehrere Beispiele zu Tempo 30-Zonen in anderen Städten und Gemeinden aufgezeigt. Es geht um den Schutz der Allgemeinheit.
Weiterhin wird aus dem Gremium mitgeteilt, dass in Kolitzheim bereits Unterschriften zur Verbesserung der Verkehrssituation gesammelt werden. Auch die Bürger sehen noch Bedarf zur Optimierung.
Entscheidung über den Beitritt am Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zur kommunalen Verkehrsüberwachung.
Herr Sascha Müller führt weiter aus, dass sich die Verwaltung in der Zwischenzeit weiter mit dem Zweckverband und möglichen Alternativen beschäftigt hat.
Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, dem einige Kommunen im Landkreis angehören, arbeitet nach einem ähnlichen Schema wie der ZV IZM, nimmt zurzeit aber keine neuen Mitglieder auf.
Die Stadt Dettelbach hat per Zweckvereinbarung die hoheitliche Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs von den Städten Gerolzhofen, Marktbreit, Prichsenstadt sowie der VG Volkach und dem Markt Schwarzach am Main übertragen bekommen. Hier wird die Verkehrsüberwachung von der Stadt Dettelbach mit eigenem Personal durchgeführt, Personal- und Sachkosten werden durch die Verwarnungsgelder gedeckt, die der Stadt Dettelbach zufließen. Defizite müssen von den beteiligten Gemeinden im Verhältnis der Einsatzzeiten gedeckt werden. Aus Personalkapazitätsgründen werden momentan aber auch hier keine neuen Kommunen aufgenommen.
Somit verbleibt der Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken als einzig mögliche Alternative, sollte die Gemeinde Kolitzheim eine kommunale Verkehrsüberwachung wünschen. Folgend noch einmal kurz die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
| • | Beitritt über Mitgliedschaft oder Zweckvereinbarung |
| • | Bisher nur Mitglieder, noch keine Zweckvereinbarung geschlossen |
| • | Verkehrsüberwachung durch beauftragten Dritten, kein eigenes Überwachungspersonal |
| • | Zweckverbandsmitglieder zahlen jährlichen Sockelbeitrag |
| • | Sockelbeitrag: 210,00 € pro angemeldeter monatlicher Überwachungsstunde im ersten Jahr, im Folgejahr 180,00 € pro angemeldeter monatlicher Überwachungsstunde |
| • | Je nach Inanspruchnahme von Leistungen werden besondere Entgelte von den Mitgliedsgemeinden erhoben |
| • | Überwachung ruhender Verkehr: 40 €/je Überwachungsstunde und 5 €/Fall Sachbearbeitung |
| • | Überwachung fließender Verkehr: 170 €/je Überwachungsstunde und 5 €/Fall Sachbearbeitung |
| • | Bei einer Zweckvereinbarung entstehen höhere Entgelte für die erbrachten Leistungen |
| • | Überwachung ruhender Verkehr: 260 €/je Überwachungsstunde und 10 €/Fall Sachbearbeitung |
| • | Überwachung fließender Verkehr: 390 €/je Überwachungsstunde und 10 €/Fall Sachbearbeitung |
| • | Einnahmen aus Festsetzung von Verwarnungs- und Bußgeldern stehen in vollem Umfang der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zu; sie werden einmal jährlich für das vorangegangene Jahr berechnet und im ersten Quartal des laufenden Jahres überwiesen |
| • | Soweit der Finanzbedarf nicht über die genannten Einnahmen gedeckt werden kann, ist der Zweckverband berechtigt, entsprechend Umlagen zu erheben |
| • | Der Umlagemaßstab ermittelt sich aus den Fallzahlen der Überwachung des Verkehrs sowie sonstiger Ordnungswidrigkeiten |
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst eine Zweckvereinbarung über zwei Jahre mit dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ für die kommunale Verkehrsüberwachung abzuschließen. Der Umfang der Überwachung ist noch von der Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Zweckverband und den örtlichen Verkehrsbehörden zu erörtern.
An Hand einer beispielhaften Berechnung ist zu erkennen, dass die Kosten je Überwachungsstunde sehr hoch sind. Für eine Überwachungsstunde im Monat, an acht Ortseingängen entstehen Kosten in Höhe von rund 38.000,-- € jährlich. Wenn die Überwachung zunächst nur in 4 Gemeindeteilen durchgeführt werden sollte, wie von Gemeinderatsmitgliedern vorgeschlagen, liegen die Kosten bei 18.720,-- € jährlich, für 1 Überwachungsstunde im Monat.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die eingenommenen Bußgelder den Kosten entgegen gerechnet werden müssen. Außerdem kann monatlich unter den Gemeindeteilen gewechselt werden, so dass auch länger als eine Stunde überwacht werden könnte.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen im Gremium sind, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Gemeinderat lehnt den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken über die Dauer von zwei Jahren ab.
Antrag auf Einführung von Tempo 30-Zonen in allen Wohngebieten in der Gemeinde Kolitzheim
Der Vorsitzende erläutert dem antragstellenden Gemeinderatsmitglied, dass gemäß den vorherigen Erläuterungen der Antrag auf Einführung von Tempo 30-Zonen in allen Wohngebieten in der Gemeinde Kolitzheim, abgelehnt werden muss. Eine pauschale Ausweisung von Tempo 30-Zonen wäre rechtswidrig und kann so nicht beschlossen werden.
Das antragstellende Gemeinderatsmitglied äußert Unverständnis darüber, da in vielen Gemeinden und Städten wie z.B. auch in der Haßfurter Gegend Tempo 30 ausgewiesen ist. Ergänzend teilt es noch mit, dass es sich hierbei, wie von einigen Gemeinderatsmitgliedern vermutet, nicht um „Freiwillig Tempo 30“ handelt.
Da es sich um verkehrsrechtliche Anordnungen handelt, schlägt der Vorsitzende vor, hierzu die Polizeiinspektion zu hören.
Der Gemeinderat beschließt zum Antrag auf Einführung von Tempo 30-Zonen in allen Wohngebieten, sowie an allen Schul- und Kindergartengebäuden -zeitlich befristet von 8.00 – 17.00 Uhr- die Polizeiinspektion zu hören.
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen von Lindach und Zeilitzheim an den Kreisstraßen
Das Landratsamt Schweinfurt beabsichtigt die Ortsdurchfahrtsgrenzen von Lindach im Zuge der Kreisstraße SW 41 und von Zeilitzheim im Zuge der Kreisstraße SW 40 neu festzusetzen. An Hand von Lageplänen erläutert der Vorsitzende die beabsichtigten Änderungen.
Auf die Mitteilung aus dem Gremium, dass die Festlegung der westlichen Grenze in Lindach anders gehandhabt wird als die Festlegung der östlichen Grenze, teilt der Vorsitzende mit, dass er einen entsprechenden Vorschlag „Lage außerhalb der Kreuzung“ dem Landratsamt Schweinfurt mitteilen wird.
Die Gemeinde Kolitzheim erklärt ihr Einvernehmen mit der vorgesehenen Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze von Lindach im Zuge der Kreisstraße SW 41 und der Ortsdurchfahrtsgrenze Zeilitzheim im Zuge der Kreisstraße 40, wie vorgetragen. Auf die vorgeschlagene Änderung in Lindach „Lage außerhalb der Kreuzung“ wird der Vorsitzende den Landkreis hinweisen.