Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende nochmals Herrn Markus Schraub vom Ingenieurbüro fmp, Schweinfurt.
Dem Gremium wurde zur Vorbereitung zur heutigen Sitzung die entsprechenden Lagepläne, sowie die Kostenschätzung digital zugesandt.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Schraub zur Vorstellung der ausgearbeiteten Vorentwurfsplanung das Wort.
Die Fahrbahn „Fliederstraße“ wird in Asphaltbauweise ausgeführt und beidseitig mit einem 2-zeiligen Betonpflasterstreifen eingefasst. Entwässert wird die Straßenfläche über eine 3-zeilige Betonpflastermulde, die in der Fahrbahn verläuft.
Die Fahrbahn „Binsenflecken“ wird ebenfalls in Asphaltbauweise ausgeführt und beidseitig mit einem 2-zeiligen Betonpflasterstreifen eingefasst. Ca. 2,50 m vom nördlichen Fahrbahnrand entfernt wird eine 3-zeilige Betonpflastermulde zur Straßenentwässerung angeordnet. Die Fläche zwischen Mulde und Fahrbahnrand dient als Parkstreifen, wie vom Gemeinderat gewünscht. Innerhalb dieser Fläche sind fünf Baumstandorte vorgesehen.
Im Baufeld befinden sich bestehende Versorgungsleitungen. Diese Leitungen müssen im Zuge der auszuführenden Arbeiten geschützt und bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Versorger umgelegt werden. Im „Binsenflecken“ verlaufen die Versorgungsleitungen auf der Südseite. Daher steht der Seitenstreifen komplett zur Verfügung.
Die gemeindliche Abwasserleitung und Wasserversorgung werden im Zuge der Maßnahme erneuert. Die Versorgungsträger werden rechtzeitig vor Baubeginn über die Baumaßnahme informiert. Die bestehenden Lampenstandorte werden laut Aussage der ÜZ Mainfranken beibehalten. Ein Baugrundgutachten liegt für die Baumaßnahme vor.
Die Straßenentwässerung erfolgt über die Querneigung in die Betonpflastermulde im Fahrbahnbereich. Von dort aus wird das anfallende Oberflächenwasser über die Längsneigung in der Mulde den Straßeneinläufen zugeführt, die an den Mischwasserkanal angeschlossen sind. Weiterhin wird zur Entwässerung des Straßenunterbaus am Planumstiefpunkt eine Sickerpackung mit Dränageleitung angeordnet, die das anfallende Sickerwasser in geplante Sickerpackungen ableitet.
Die Abwasserableitung des zu sanierenden Bereiches erfolgt im Mischsystem. Bei einer TV-Befahrung der Kanäle und Anschlussleitungen in den Jahren 2020/21 wurde der sanierungsbedürftige Zustand festgestellt.
Die bestehenden Kanäle und Anschlussleitungen im Ausbaubereich der Straßen werden komplett incl. der Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich erneuert. Die Rohrdimensionen werden wie im Bestand gewählt.
Der Schacht 381036 liegt bestehend in einem Gehweg, der nicht erneuert werden soll. Hier werden die Kanäle auf einer neuen Trasse verlegt und die bestehenden Kanäle verfüllt. Dadurch muss auch nicht in das angrenzende private Grundstück eingegriffen werden.
Im Binsenflecken wird die Kanaltrasse optimiert, um Platz für die Neuverlegung der Wasserleitung zu schaffen.
Die bestehenden Wasserleitungen und Anschlussleitungen im Ausbaubereich der Straßen werden komplett incl. der Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich erneuert. Die Rohrdimensionen werden wie im Bestand gewählt.
Der bestehende Unterflurhydrant in der Nähe des Knotens A wird dabei in das Schieberkreuz integriert, um gelegentlich notwendige Rohrspülungen zu vereinfachen.
Der Oberflurhydrant beim Knotenpunkt D wird verlegt, so dass er direkt im
Leitungshochpunkt angeschlossen werden kann. Dadurch kann die Wasserleitung bei Bedarf entlüftet werden.
Aus dem Gremium wird hierzu mitgeteilt, dass diese Wasserleitung nicht als Stichleitung, sondern „durchgeschleift“ werden sollte. Dies ist aus Sicht des Wasserwarts besser zu handhaben.
In der Straße Binsenflecken liegt die bestehende Wasserleitung unter der künftig geplanten Entwässerungsmulde. Dort wären die Hausanschluss-Schieber nicht sinnvoll. Aus diesem Grund wird eine neue Trasse gewählt.
Die Baukosten für die Baumaßnahme betragen, gemäß Kostenschätzung brutto inkl. Baunebenkosten:
| Abwasseranlage | ca. 585.000,00 € |
| Wasserversorgung | ca. 270.000,00 € |
| Straßenbau | ca. 865.000,00 € |
| gesamt | ca. 1.720.000,00 €. |
Herr Schraub weist darauf hin, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt um Kostenschätzungen handelt. Das Honorar berechnet sich nach der Kostenberechnung im nächsten Stadium der Planung. Die Bauleitung berechnet sich nach der Kostenfeststellung.
Nach Anfrage aus dem Gremium zum Zeitplan teilt der Vorsitzende mit, dass mit der Vorplanung die Zuschussanträge gestellt werden können. Nach deren Genehmigung kann mit der Baumaßnahme gestartet werden. Herr Schraub ergänzt, dass mit einer eineinhalbjährigen Bauzeit zu rechnen ist, d.h. wenn im Frühjahr 2026 gestartet werden kann, dauert die Bauzeit bis in den Sommer 2027.
Nachdem keine weiteren Fragen im Gremium sind und die Gremiumsmitglieder ihr Einverständnis mit der Vorplanung gegeben haben, verabschiedet der Vorsitzende Herrn Schraub und bedankt sich für seine gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen im Gremium.
Vorstellung der Heimat-Info-App der Firma Cosmema GmbH
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dominik Schweiker von der Fa. Cosmema, Gaimersheim.
Als eine Maßnahme zum weiteren Ausbau der Digitalisierung und zur Erleichterung der Bürgerkommunikation und -information wurde der Verwaltung die Heimat-Info-App der Firma Cosmema GmbH aus Gaimersheim vorgestellt. Bayernweit nutzen bereits über 900 Kommunen (darunter z.B. Dettelbach, Grettstadt, Volkach) dieses App-System erfolgreich zur direkten und zuverlässigen Information ihrer Bürger.
Die Heimat-Info App bietet eine ideale Plattform, um die Bürger mit aktuellen Informationen aus der Verwaltung, über Straßensperrungen, Veranstaltungen oder Warnmeldungen zu versorgen. Sie ermöglicht es, Informationen direkt an die Smartphones der Bürger zu senden – sei es zu tagesaktuellen Themen oder längerfristig geplanten Ereignissen.
Zudem stellt die App eine wertvolle Unterstützung für die Öffentlichkeitsarbeit von Vereinen dar, indem sie ihnen ermöglicht, ihre Veranstaltungen und Neuigkeiten einfach und effektiv zu kommunizieren.
Die Anbieter der App haben in Absprache mit der Gemeindeverwaltung und der ILE eine Projektskizze ausgearbeitet, die verschiedene Integrationen und Nutzungsmöglichkeiten der App umfasst. Diese Skizze wird von Herrn Dominik Schweiker, einer der Firmengründer, vorgestellt, der detailliert auf die Vorteile und Funktionalitäten der App eingeht. Für alle Kommunen der ILE Mainschleife Plus wird ein Rabatt von 10% auf die einmaligen und monatlichen Kosten gewährt.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Schweiker das Wort, der an Hand einer PowerPoint
Präsentation zunächst die Firma und anschließend die App genauestens vorstellt.
| Die App bietet für die Gemeinde Kolitzheim unter anderem folgende Funktionen: | |
| • | Push-Nachrichten für tagesaktuelle Informationen und Warnmeldungen |
| • | Unterstützung der Vereine: Die App bietet auch eine Plattform für die Öffentlichkeitsarbeit unserer Vereine. So können diese dort über Neuigkeiten und Veranstaltungen berichten. |
| • | Modul für Veranstaltungen und Tourismus |
| • | Eine Bürgerservice-Funktion mit Informationen zu Online-Anträgen und Öffnungszeiten |
| • | Einbindung landkreisweiter Inhalte wie Abfallwirtschaft, Katastrophenschutz & Co. |
Die Kosten, bei einer 3jährigen Mindestlaufzeit, sind wie folgt:
| einmalige Kosten | 4.743,-- € netto |
| monatliche Kosten | 475,-- € netto. |
Herr Schweiker beantwortet nach der Präsentation alle Fragen der Gremiumsmitglieder. Er teilt noch mit, dass die Vereine zunächst über die Fa. Cosmema angeschrieben werden würden und zur App Informationen erhalten. Für die Vereine sind Veröffentlichungen kostenfrei. Die Vereinsvorstände können Profile erstellen. Nur legitimierte Profile können Texte veröffentlichen. Bei einem Vorstandswechsel und somit einer Neuanlage eines Profils wird automatisch das nicht mehr gültige Profil gelöscht. Für Vereine ist eine App gewinnbringend. Sollte die App später als alleinige Informationsquelle genutzt werden, sind die Vereinssatzungen entsprechend anzupassen.
Der Vorsitzende ergänzt noch, dass in der neuen Legislaturperiode des Gemeinderates ebenfalls die Geschäftsordnung entsprechend für amtliche Bekanntmachungen angepasst werden kann.
Der Geschäftsleiter Herr Marcel Ritz ergänzt, dass es Ziel und Vorschlag der Verwaltung ist, die Heimat-Info App für Kolitzheim zu implementieren und die entsprechenden Schritte einzuleiten. Die Heimat-Info App würde die meinOrt-App des Linus Wittich-Verlages ablösen.
Beim Angebot des Wittich-Verlages fehlen die wichtigen Schnittstellen.
Außerdem soll im kommenden Jahr bzw. ab der nächsten Gemeinderatsperiode ein Ratsinformationssystem eingeführt werden.
Nachdem keine weiteren Fragen im Gremium sind verabschiedet der Vorsitzende Herrn Dominik Schweikert und bedankt sich für die gemachten Ausführungen und Beantwortung von Fragen.
Den Gemeinderat bittet er, da eine Entscheidung in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates getroffen werden soll, sich selbst auf dem Handy ein Überblick zur App zu verschaffen.
Festlegung der zum Verkauf anzubietenden Bauplätze in Kolitzheim, Lindach und Unterspiesheim
Festlegung der Anzahl der auszuschreibenden Bauplätze
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 (Protokoll lfd. Nr. 117.4) beschlossen, in den Gemeindeteilen Kolitzheim, Lindach und Unterspiesheim demnächst wieder Bauplätze zum Verkauf anzubieten.
Zu entscheiden ist nun die Anzahl der Bauplätze im jeweiligen Baugebiet, die vermarktet werden sollen.
Gleichzeitig wird auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 26.07.2022 (Protokoll lfd. Nr. 92.3) hingewiesen, der besagt, dass die Grundstücke, die wieder wegen zurückgezogenen Kaufanträgen zur Verfügung stehen, in der nächsten Vergaberunde als gesetzte Grundstücke ohne weitere Losung hinzugefügt werden.
Nach diesem Grundsatzbeschluss sind dies folgende Baugrundstücke:
| Baugebiet Kolitzheim | Fl.Nrn. 848/12 und 848/13 (jeweils für Doppelhaushälften) |
| Baugebiet Lindach | Fl.Nrn. 712/2 und 716/2 |
| Baugebiet Unterspiesheim | Fl.Nr. 614/17. |
Nach Festlegung der weiteren Bauplatzanzahl können die Bauplätze per Losverfahren ausgelost werden.
Die entsprechende Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage und im Amtsblatt zum Start der Vergaberunde kann dann entweder
| Variante 1: | am 21.11.2025 (Veröffentlichung im Amtsblatt) erfolgen. Die Abgabefrist der Kaufanträge mit Kriterienkatalog ist bis zum 19.12.2025 (4 Wochen Bewerbungsfrist mit Hinweis auf Möglichkeit zur Vorprüfung der Finanzierbarkeit) möglich. |
|
| Vergabe im Gemeinderat am 27.01.2026. |
| oder | |
| Variante 2: | am 16.01.2026 (Veröffentlichung im Amtsblatt) erfolgen. Die Abgabefrist der Kaufanträge mit Kriterienkatalog ist bis zum 06.02.2026 (3 Wochen) möglich. |
|
| Vergabe im Gemeinderat am 24.02.2026. |
Der Gemeinderat wird um entsprechende Festlegungen gebeten.
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Variante 2.
Zur Festlegung der Anzahl der auszuschreibenden Bauplätze informiert Herr Geschäftsleiter Marcel Ritz wie folgt:
Baugebiet Kolitzheim
Die 2 Bauplätze mit den Fl.Nrn. 848/12 und 848/13 für Doppelhäuser sind bereits gesetzt.
Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich 2 weitere Bauplätze für normale Einfamilienhäuser anzubieten.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat, im Baugebiet Kolitzheim 2 weitere Bauplätze für normale Einfamilienhäuser anzubieten und entsprechend auszulosen. Somit werden insgesamt 4 Grundstücke zum Kauf angeboten. Die Fl.Nrn. 848/12 und 848/13 (jeweils für Doppelhäuser) sind bereits gesetzte Grundstücke, 2 weitere werden aus den dann noch 6 freien normalen Bauplatzgrundstücken ausgelost.
Baugebiet Lindach
Die 2 Bauplätze mit den Fl.Nrn. 712/2 und 716/2 sind bereits gesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich 1 weiteres Grundstück anzubieten.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat im Baugebiet Lindach 1 weiteren Bauplatz anzubieten und entsprechend auszulosen. Somit werden insgesamt 3 Grundstücke zum Kauf angeboten. Die Fl.Nrn. 712/2 und 716/2 sind bereits gesetzte Grundstücke, 1 weiteres Grundstück wird aus den dann noch 4 freien Bauplatzgrundstücken ausgelost.
Baugebiet Unterspiesheim
Ein Bauplatz mit der Fl.Nr. 614/17 ist bereits gesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich 3 weitere Grundstücke anzubieten.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat im Baugebiet Unterspiesheim 2 weitere Bauplätze anzubieten und entsprechend auszulosen. Somit werden insgesamt 3 Grundstücke zum Kauf angeboten. Die Fl.Nr. 614/17 ist bereits ein gesetztes Grundstück, 2 weitere Grundstücke werden aus den dann noch 10 freien Bauplatzgrundstücken ausgelost.
Herr Ritz weist noch darauf hin, dass die Bekanntmachung für die Ausschreibung des Bauplatzes zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Baugebiet in Unterspiesheim seit Freitag, den 10.10.2025 veröffentlicht ist.
Auslosung von Bauplätzen in Kolitzheim, Lindach und Unterspiesheim
Nach der Festlegung der Anzahl der auszuschreibenden Bauplätze erfolgt die Auslosung der Bauplätze.
In Kolitzheim:
Fl.Nr. 845/4 und Fl.Nr. 849/2.
In Lindach:
Fl.Nr. 712/1.
In Unterspiesheim:
Fl.Nr. 614/14 und Fl.Nr. 614/21.
Festlegung der Vergabekriterien
Der Kriterienkatalog mit Stand vom 14.03.2022 wird anhand des Beamers gezeigt. Dieser wurde auch bei den letzten Bauplatzverkäufen in diesen Baugebieten, sowie in Herlheim und Zeilitzheim angewandt.
Der Gemeinderat beschließt, die Vergabekriterien mit Stand 14.03.2022 zum Bauplatzerwerb auch für diese Vergaberunde in den Baugebieten in Kolitzheim „Am Auweg“, Lindach „Mainblick Süd“ und Unterspiesheim „Oberer Ried“, BA III wieder anzuwenden.