Aus den örtlichen Friedhof-Arbeitskreisen werden die erarbeiteten Ideenvorschläge und Gestaltungsmaßnahmen erläutert, sowie zur Veranschaulichung entsprechende Bilder dazu gezeigt. An Hand von Lageplänen können die genauen Gegebenheiten und Neuerungen, sowie Positionen von z.B. Urnensteinen, Baumpflanzungen und von aufgelassenen freien Gräbern genauestens dargestellt werden.
Gernach
Der große Urnenstein wurde aufgestellt. Dank geht an den 3. Bürgermeister Herrn Berthold Pfaff, der dies organisiert und umgesetzt hat. Auf den Stein soll eine größere Grabschale und eine große Laterne platziert werden. Es wird um Information der Bürgerschaft gebeten, dass bei Urnenbestattungen kein weiterer Grabschmuck, keine Kerzen oder Gegenstände wie z.B. Engelfiguren aufgestellt werden dürfen. Der Stein befindet sich auf einer Rasenfläche, die regelmäßig gemäht werden soll.
Auf der südöstlichen Seite, bei der großen Akazie sollen ebenfalls Urnengräber 80 cm x 80 cm entstehen. Aus drei freien Gräbern sollen durch den gemeindlichen Bauhof 5 – 6 Urnengräber gestaltet werden, auf denen kleine Grabsteine aufgestellt werden dürfen.
Im nordöstlichen Bereich sind noch 4 – 5 Urnengräber vorhanden.
Herlheim
Auf der freien Fläche wurden bereits schon vor längerer Zeit Bäume gepflanzt. Dort sind Baumbestattungen vorgesehen, wenn der Bereich der Urnengräber belegt ist.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Baumbestattungen auch jetzt schon möglich sind. Es muss nicht abgewartet werden.
Am Urnengräberbereich soll die Kieselsteindecke durch eine wassergebundene Decke ausgetauscht werden, damit diese von Personen mit Rollatoren leichter befahren werden können. Dank geht an die Gemeinde für die Restaurierung einer Kreuzwegstation.
Weitere Bepflanzungen und ein weiterer Baum sind geplant.
Kolitzheim
Der Arbeitskreis Kolitzheim hat viele Friedhöfe und eine Landesgartenschau besucht. Drei Friedhofbesuche stehen noch aus. Bevor die Ideenfindung zu Gestaltungsmaßnahmen abgeschlossen werden können, stellen sich aber auch folgende Fragen. Wie können die eingereichten Ideen umgesetzt werden? Welche Kosten fallen an? Wie hoch ist der finanzielle Rahmen? Zu beachten ist auch, dass alle Maßnahmen auf die Friedhofsgebühren umgelegt werden müssen. Es ist wichtig eine Kostenschätzung aufzustellen. Nachdem die Friedhofbesuche abgeschlossen sind, wird der Kolitzheimer Arbeitskreis sein Konzept erstellen.
Lindach
Der Jägerzaun wurde abgebaut und die Naturhecke erweitert. Bäume wurden auf die freie Fläche gesetzt. Ein weiterer Jägerzaun, neben der Leichenhalle, wurde durch einen moderneren Holzlattenzaun ersetzt. Zwei Urnensteine sind vorhanden. Zukünftig sollen Baumbestattungen möglich sein. Zwei Doppelgräber wurden in drei Einzelgräber eingeteilt.
Im mittleren Gang wurden zwei weitere Gräber aufgelassen und sind frei. Diese sollen ebenfalls in Einzelgräber eingeteilt werden. Die Umrandungen sind soweit in Ordnung. Es wäre auch schwierig daran etwas zu ändern, da alle gleich sind.
Oberspiesheim
Das Leichenhaus wurde neu gedeckt. Dank geht an den 3. Bürgermeister Herrn Berthold Pfaff, der sich dafür eingesetzt hat. Auf der Freifläche, die für Urnengräber vorgesehen ist, wurde ein Baum gepflanzt. Bei den jetzigen Urnengräbern sind noch freie vorhanden. Die Umrandungen der Gräber sacken, wegen schlechter oder fehlender Fundamente, ab. Ein Fußweg soll erneuert werden. Es wurden noch zwei weitere Bäume bestellt. Ein Teil der Friedhofsmauer müsste abgedampft werden.
Hierzu teilt der Vorsitzende mit, dass die Friedhofsmauer im Eigentum der Kirche steht.
Stammheim
Es wurden einige Workshops durchgeführt. Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Beim oberen Friedhofsteil sind aktuelle Themen die Beengung und die Grabpflege. Zur Grabpflege wurde ebenfalls ein Workshop „pflegeleichte Grabbepflanzung“ mit Frau Goss, Kreisfachberaterin am Landratsamt Schweinfurt angeboten. Überlegungen gab es zur Verkürzung der Grablängen. Als Grabbepflanzungen sollte auch ein Weinstock oder ein Rosenstock möglich sein. Für die freien Grabflächen wären Patenschaften denkbar.
Evtl. besteht Bereitschaft eine Patenschaft für eine benachbarte freie Grabfläche zu übernehmen.
Der untere Teil des Friedhofes wurde bisher von den Bürgern nicht angenommen. Die dazwischenliegende Hecke schirmt den unteren Teil zu sehr ab. Eine leicht erhöhte Insel soll angelegt und bepflanzt werden. Im unteren Friedhofsbereich sollen Urnengräber entstehen.
Ein Urnenstein ist jeweils vorgesehen. Es sollen wenige Pflegemaßnahmen entstehen.
Vorgeschlagen wird auch ein Pavillon aus Bäumen mit einer Sitzmöglichkeit. Bepflanzungen mit Sträuchern sollen den unteren Teil optisch verändern. Großer Wunsch ist die Fläche für Urnengräber zu schaffen. Ein Konzept mit genauen Pflanzvorschlägen wird der Gemeinde vorgelegt.
Unterspiesheim
Die Urnenfläche mit 5 Findlingen besteht bereits. Hierzu soll noch ein Ahorn mittig gesetzt werden. Für spätere Baumbestattungen sollen noch 4 Stadtbirnen eingepflanzt werden. Der östliche Fußweg hat sich massiv verschlechtert. Die Idee besteht, die Pflanzflächen der Gräber zu verkleinern und dafür Rasen anzusäen. Die Wegbreite von 1,80 m soll auf 1,20 m verringert werden.
Zeilitzheim
In Zeilitzheim besteht der älteste Friedhof der Gemeinde seit 1608. 1977 wurde er erweitert und 1991 wurden Pflasterungen vor der Friedhofskapelle vorgenommen. Danach erfolgten keine nennenswerten Änderungen. Im gesamten Friedhof gibt es nur geschotterte Wege. Es bestehen viele Setzungen im Friedhof. Dringend wurden mangels Verfügbarkeit 4 aufgelassene Gräber zu Urnengräbern durch den gemeindlichen Bauhof umgearbeitet. Ein Einebnen von weiteren aufgelassenen Gräbern ist bisher nicht erfolgt, aber notwendig. Eine entsprechende Begrünung ist wünschenswert. Die Wege sind allesamt uneinheitlich und sehr schlecht zu begehen. Ein Wegebau wird erforderlich; der Hauptweg und der Weg zur Kreuzgruppe sollten unbedingt gepflastert werden. Eine Beschattung durch Bäume fehlt im gesamten Friedhofsbereich. Im Bestand ist lediglich ein großer Baum an der südlichen Friedhofsmauer. Die Freifläche soll als Friedwiese für Urnenbestattungen genutzt werden.
Ein Stichweg soll zur hinteren Baumreihe führen, damit Baumbestattungen möglich sind. Das Hauptanliegen ist, dringend den Hauptweg zu pflastern, damit Personen mit Rollatoren diesen problemlos nutzen können und die Verdichtung der aufgelassenen Gräber mit entsprechender Anpflanzung.
Nach Beendigung der Vorstellungsrunde durch die Arbeitskreisleiter bedankt sich der Vorsitzende für die gemachten Ausführungen und Präsentationen und bittet das Gremium um entsprechende Wortmeldungen.
Aus dem Gremium wird zunächst mitgeteilt, dass zwischen Schotterwegen und Pflasterwegen noch weitere Möglichkeiten bestehen. Entsprechende Ideen können weitergegeben werden.
Als nächsten Schritt ist vorgesehen die Vorschläge und Ideen in Kosten zu fassen. Einen oder mehrere Bäume zu pflanzen ist nicht das Problem. Die großen Maßnahmen müssen mit Kostenberechnungen für den Haushalt besprochen werden.
Der Vorsitzende stellt fest, das ihm der Blick auf die alten aufgelassenen Gräber fehlt. Diese Thematik ist seiner Ansicht nach zu kurz gekommen.
Hierzu werden aus dem Gremium Beispiele in den einzelnen Gemeindeteilen genannt.
Der Vorsitzende weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass eine Auflage des Landratsamtes Schweinfurt besteht, die Friedhofsgebühren anzupassen. Auch die Bauhofkosten müssen umgelegt werden. Der gemeindliche Bauhof kann keine leeren aufgelassenen Gräber pflegen.
Auf die Idee aus dem Gremium, den Friedhof in eine Parkanlage zu deklarieren muss der Vorsitzende eine Absage erteilen, da der Friedhof überwiegend aus Gräbern und nicht als Parkanlage besteht. Hierzu gibt es bereits richterliche Urteile.
Im Gremium wird abschließend festgestellt, dass die Kosten zu ermitteln sind und für den Haushalt 2026 festgelegt werden müssen.
Berufung einer Gemeindewahlleitung und einer Stellvertretung
Zum Wahlleiter kann der erste Bürgermeister, ein weiterer Bürgermeister, einer der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder einer der Bediensteten der Gemeinde berufen werden.
Es kann jedoch nicht berufen werden
| - | wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat aufgestellt worden ist, |
| - | wer für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat, |
| - | wer bei diesen Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertreter ist |
| oder | |
| - | wer die Tätigkeit eines sonstigen Wahlorgans ausübt (z. B. Wahlvorstand). |
Der Gemeinderat hat nach pflichtgemäßem Ermessen selbst zu entscheiden, ob er einen weiteren Bürgermeister (Art. 35 GO), einen der weiteren Stellvertreter (Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO), ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder einen geeigneten Gemeindebediensteten zum Wahlleiter beruft.
Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister Horst Herbert zum Gemeindewahlleiter und die Mitarbeiterin im Wahlamt, Frau Romy Henkel, zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahlen 2026.
Entschädigung für ehrenamtliche Wahlvorstandsmitglieder
Bei der letzten Kommunalwahl 2020 wurde eine Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 40,00 € für den Wahlsonntag und bei Bedarf für die Auszählung am Montag (Briefwahl) in Höhe von 25,00 € je Wahlvorstandsmitglied (Urnen- und Briefwahl) gewährt.
Der Landkreis wird bei der Kommunalwahl 2026 im Rahmen der Kostenerstattung 50% der entstandenen Kosten nach Art. 54 Abs. 3 GLKrWG i.V.m. § 97 GLKrWO, Nr. 90.1 Sätze 7 und 8 GLKrWBek anerkennen. Eine Pauschalierung ist nicht geplant.
Für den Montag wird eine Entschädigung im Rahmen der Kostenerstattung des Landkreises nicht anerkannt, da hier ein entsprechender Erstattungsanspruch, für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bei der Gemeinde geltend gemacht werden kann.
Der Gemeinderat beschließt für die Kommunalwahl 2026 am Wahlsonntag, 08.03.2026 eine Entschädigung in Höhe von 60,00 € je Wahlvorstandsmitglied zu gewähren. Sollte am darauffolgenden Montag, 09.03.2026 weitere Wahlauszählungen (Briefwahl) erforderlich sein, so wird hierfür eine Entschädigung in Höhe von 30,00 € je Wahlvorstandsmitglied zusätzlich zum Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gewährt.