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Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim
Ausgabe 23/2025
Amtliche Nachrichten
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Fälligkeit der Friedhofspflegegebühren - Fälligkeit am 17.11.2025

Am 17.11.2025 sind die Friedhofspflegegebühren zur Zahlung fällig. Es gelten hierfür die im Frühjahr 2024 versendeten Friedhofspflegegebührenbescheide.

Zahlungspflichtige, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen.

Bei Überweisungen bitten wir zu beachten, dass die fälligen Beträge unter Angabe der Finanzadresse (FAD) fristgerecht auf einem Konto der Gemeinde gutgeschrieben sind.

Wenn ein SEPA-Mandat erteilt werden soll, bitten wir folgende Kontaktdaten zu verwenden:

Frau Kaupert, 09385/971021, kasse@kolitzheim.de

Die Änderung einer Bankverbindung kann über die vorstehenden Kontaktdaten sowie über die Homepage der Gemeinde Kolitzheim erfolgen.

(Gemeinde Kolitzheim > Informationen > Kontakt > Änderung Bankverbindung).