Am 17.11.2025 sind folgende gemeindliche Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
| • | Grundsteuer A und B – 4. Rate |
| • | Gewerbesteuer-Vorauszahlung – 4. Rate |
| • | Abschlagszahlung für Wasser- und Kanalgebühren |
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| (Bitte beachten Sie, dass Sie darüber keinen eigenen Bescheid erhalten. Die Festsetzung dieser Abgaben ist bereits mit dem Abrechnungsbescheid vom 07.02.2025 erfolgt.) |
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, selbst keine Überweisungen vorzunehmen.
Bei Überweisungen bitten wir zu beachten, dass die fälligen Beträge unter Angabe der Finanzadresse (FAD) fristgerecht auf einem Konto der Gemeinde gutgeschrieben sind.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer oder der Vorauszahlungen für Wasser-/Kanalgebühren einen Dauerauftrag erteilt haben, vergessen Sie bitte nicht, diesen entsprechend bei Ihrer Bank abzuändern.
Wenn ein SEPA-Mandat erteilt werden soll, bitten wir folgende Kontaktdaten zu verwenden:
Frau Kaupert, 09385/971021, kasse@kolitzheim.de
Die Änderung einer Bankverbindung kann über die vorstehenden Kontaktdaten sowie über die Homepage der Gemeinde Kolitzheim erfolgen
(Gemeinde Kolitzheim > Informationen > Kontakt > Änderung Bankverbindung).