Anpassung des Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Kolitzheim und der Solarkraftwerk Herleshof GmbH & Co.KG (3. Nachtrag)
Zu den Vertretern der Fa. Climagy, Zeilitzheim Herr Geschäftsführer Martin Zembsch, Herr Jan Lindemann, Herr Frank Kirchner und Frau Kristýna Hüttich kommt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Kai Kutzner von der Planungsgruppe Strunz, Bamberg hinzu, den der Vorsitzende ebenfalls begrüßt.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Geschäftsleiter Marcel Ritz das Wort.
Aufgrund der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarkraftwerk Oberspiesheim“ ist, ebenso durch einen Nachtrag die Anpassung des Durchführungsvertrages, zuletzt geändert durch 2. Nachtrag vom 06.04.2023, hinsichtlich des Vertragsgebietes, welches nunmehr auch die im Bebauungsplan dargestellten externen Ausgleichsflächen umfasst, und der Durchführungsverpflichtung erforderlich.
Die Durchführungsverpflichtung muss sich auf den rechtskräftigen Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung beziehen. Daneben ist die Planzeichnung des Bebauungsplanes und der Vorhaben- und Erschließungsplan anzupassen. Der Kabeltrassenplan sollte entsprechend dem seinerzeit abgeschlossenen Durchführungsvertrag nachgereicht werden, wenn dieser endgültig feststeht, was nun der Fall ist.
Vor der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2024 wurden dem Gemeinderat der Nachtrag Nr. 3 zum Durchführungsvertrag mitsamt Anlagen digital in der BayernBox gemäß E-Mail vom 28.05.2024 zur Verfügung gestellt. Den Mitgliedern des Gemeinderates wurden damit die Unterlagen sowie der Beschlussvorschlag mit der Sitzungsladung bekannt
gegeben.
Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger das Vorhaben entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes zu realisieren und alle anfallenden Kosten zu tragen.
Der Inhalt des Durchführungsvertrages wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Beschluss über die Anpassung des Durchführungsvertrag in seinem 3. Nachtrag hat vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarkraftwerk Oberspiesheim“ zu erfolgen (§ 12 BauGB.) Die Gemeinde beabsichtigt, dass hierfür erforderliche Baurecht durch den Erlass einer Satzung zu schaffen.
Der Gemeinderat stimmt dem 3. Nachtrag zum Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB vom 24.9./29.9.2010 „Sondergebiet Solarkraftwerk Oberspiesheim“, Gemeinde Kolitzheim mitsamt Anlagen unter den genannten Bedingungen zu.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarkraftwerk Oberspiesheim" in Oberspiesheim
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Anerkennungsbeschluss
Der Gemeinderat hat mit der Einladung zur heutigen Sitzung die Abwägungsvorschläge zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBBP) Sondergebiet (SO) Solarkraftwerk (SKW) Oberspiesheim digital über die BayernBox erhalten.
Nach den einleitenden Worten des Vorsitzenden zur Information über den bisherigen Sachstand erteilt er Herrn Kai Kutzner von der Planungsgruppe Strunz, Bamberg das Wort.
Herr Kutzner stellt die Stellungnahmen und die Ergebnisse der Prüfung vor.
Der Gemeinderat Kolitzheim hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarkraftwerk Oberspiesheim“ in der Gemarkung Oberspiesheim beschlossen. Der Beschluss wurde am 16.02.2024 im Amtsblatt der Gemeinde Kolitzheim Nr. 7 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB nicht erforderlich.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 06.02.2024 fand nach der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 der Gemeinde Kolitzheim am 16.02.2024 in der Zeit vom 26.02.2024 bis einschließlich 28.03.2024 statt.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23.02.2024 nach § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 28.03.2024 durchgeführt.
Vor der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2024 wurden dem Gemeinderat diese angepassten, vollständigen Planunterlagen samt Anlagen zusammen mit der fachlichen Bewertung (= Abwägungsvorschläge) des Büros der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg zu den eingegangenen Stellungnahmen digital zur Verfügung gestellt.
I. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Innerhalb der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme eingegangen.
II. Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben sich Stellen schriftlich geäußert und Hinweise gegeben.
Den Mitgliedern des Gemeinderates wurden die Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge mit der Sitzungsladung bekannt gegeben.
Die vom Büro Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg gefertigte 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarkraftwerk Oberspiesheim“ in der Gemarkung Oberspiesheim einschließlich Begründung, Umweltbericht und Anlagen in der Fassung vom 04.06.2024 enthält bereits alle Änderungen und Ergänzungen. Er entspricht den Vorstellungen des Gemeinderates und wird anerkannt.
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse, die keine erneute Auslegung bedingen, die von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitete 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarkraftwerk Oberspiesheim" mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 04.06.2024 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Änderung des Bebauungsplanes damit in Kraft zu setzen.
Haushalt 2024
Der Vorsitzende teilt mit, dass sich leider derzeit noch keine Lösung für den Schulhausbau abzeichnet. Daher besteht die Alternative den Haushalt 2024 ohne Ansätze für den Schulneubau zu beschließen. Bei Klarheit über das weitere Vorgehen können dann die Kosten in einem Nachtragshaushalt bzw. im Haushalt 2025 veranschlagt werden.
Dem Gemeinderat wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung der Haushaltsplan 2024 übersandt. Den Haushaltsplanentwurf hat der Haupt- und Finanzausschuss am 16.04.2024 und am 06.05.2024 ausführlich vorberaten.
Bevor der Vorsitzende der Kämmerin Frau Jutta Martinelli das Wort erteilen kann, wird aus dem Gremium nach den Fristen für die Aufstellung des Haushalts gefragt.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass der jährliche Haushalt grundsätzlich zum 01. Januar stehen sollte, dies jedoch oft erst im Frühjahr der Fall ist. Solange kein Haushalt beschlossen ist, dürfen die Kommunen keine neuen Maßnahmen beginnen. Bestehende Maßnahmen vom Vorjahr können weitergeführt werden.
Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass der Haushalt 2024 auch ohne Schule „auf Kante genäht“ ist. Es sind in den nächsten 4 Jahren Ausgaben in Höhe von 25,5 Mio. € vorgesehen. Bei einem Rücklagenstand von 5 Mio. € müssen wir Kredite in Höhe von insgesamt 11,9 Mio. € in den nächsten 4 Jahren aufnehmen. Der Gemeinderat kann somit die Maßnahmen nicht mehr priorisieren sondern, er muss Maßnahmen streichen. In 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 6 Mio. € vorgesehen.
Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Frau Kämmerin Jutta Martinelli die Maßnahmen mit, die nicht zu verschieben sind, wie z.B. Glasfaserausbau Abschnitt 1 und 2 mit den zusätzlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gehwege bzw. Straßen, die gemeindliche Bauhoferweiterung, die Abfinanzierung der Rathauserweiterung mit Feuerwehrhaus Kolitzheim, die Feuerwehrfahrzeuge HLF 10 für Stammheim und Unterspiesheim, das Boot für Stammheim. Die Gemeinde erhält hierzu zwar teilweise Zuschüsse, die Kosten müssen aber vorfinanziert werden.
Solange der Haushalt nicht verabschiedet ist, besteht keine Möglichkeit Kredite aufzunehmen. Es müssen aber auch bisher abgeschlossene Verträge eingehalten werden.
Nach mehreren Wortmeldungen aus dem Gremium zum Haushalt 2023 stellt der Vorsitzende klar, dass der Schulbau mit 15 Mio. € eingeplant war, jedoch nicht mit 19,5 Mio. € oder noch höher. Eine Kreditaufnahme war letztes Jahr bereits vorgesehen.
Der Gemeinderat muss sich grundlegend neue Gedanken zum Schulhausbau und seiner Finanzierung machen. Der Haushalt 2024 muss verabschiedet werden. Die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes hat der Gemeinderat jeder Zeit bzw. ist eine Veranschlagung im Haushalt 2025 möglich.
Herr 3. Bürgermeister Berthold Pfaff macht den Vorschlag über den Abbruch der,Hauptschule nochmals nachzudenken. Das belastete Material wurde bereits teilweise entfernt. Sein Vorschlag ist zunächst die Sanierungskosten zu ermitteln. Wenn möglich könnte die alte Turnhalle abgerissen werden und dort für die Offene Ganztagsschule (OGTS) ein ausreichender Neubau entstehen. Evtl. wäre so ein Vorhaben inkl. Zuschuss der Regierung eher zu realisieren.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass intern darüber zwar schon gesprochen wurde, jedoch heute Nachmittag das Ingenieurbüro in einer E-Mail davon abgeraten hat. Es sind noch weitere Schadstoffe im Gebäude enthalten. Die Frist zur Vergabeentscheidung läuft in 14 Tagen aus. Bis dahin eine Lösung zu finden, wird äußerst schwierig sein. Sollte das Gebäude vorerst stehen bleiben, werden die Fledermäuse auch wieder Einzug nehmen. Laut Planer sind die Arbeiten soweit fortgeschritten, dass es keinen großen Sinn macht die Schule zu erhalten. Außerdem kann dann auch das pädagogische Schulkonzept nicht umgesetzt werden.
Aus dem Gremium werden weitere Wortmeldungen mitgeteilt, wie:
Höhere Forderungen wie die Umsetzung eines pädagogischen Konzeptes verursachen auch mehr Kosten. Aus diesem Grunde sollte die Gemeinde einen Antrag auf höhere Zuschüsse bei der Regierung stellen.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass der Freistaat Bayern bereits im letzten Jahr seine Zuschusspauschalen erhöht hat.
Bevor der Gemeinderat sich für einen Neubau entschieden hatte, wurden bereits die Kosten für eine Sanierung ermittelt; dies waren in 2019 10 Mio. €. Zwar sind diese Kosten inzwischen auch gestiegen, eine Sanierung sollte aber auch in die neuen Überlegungen einbezogen werden. Evtl. kann das Gebäude aufgestockt werden. Der Bürgerwille mit Entscheidung für Unterspiesheim wäre dann trotzdem erfüllt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass solche Überlegungen mit Kostenschätzungen mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen.
Eine Sanierung sollte mit den entsprechenden Fachleuten besprochen werden.
Sanierungsbeispiele können bestimmt auch Aufschluss geben. Die Sanierung von Betonbauten ist nicht einfach umzusetzen.
Herr 2. Bürgermeister Gerd Endres teilt mit, dass doch durch die Diskussionsbeiträge offensichtlich ist, dass die Thematik nicht schnell zu lösen ist und der Haushalt früher beschlossen werden muss. Wenn sich eine Lösung abzeichnet kann das Gremium einen Nachtragshaushalt beschließen.
Auf die Anfrage aus dem Gremium warum z.B. der Bau eines Feuerwehrhauses in Lindach und der Bau eines Dorfgemeinschaftshauses in Herlheim in voller Höhe im Haushalt stehen, obwohl ein Beschluss des Gemeinderates hierfür nicht vorliegt, teilt Frau Kämmerin Martinelli mit, dass dies vom Gemeinderat so gewünscht wurde.
Auf die weitere Anfrage, welche Maßnahmen mit der Kreditaufnahme von 6 Mio. € finanziert werden, teilt Frau Martinelli folgende mit: Die Anzahlungen für die Feuerwehrfahrzeuge HLF 10, die Glasfaserausbauten, der Bauhofneubau, die Restzahlung für den Kindergarten in Unterspiesheim, Kanalsanierungen, Straßensanierungen, Weiher in Stammheim, Abrisskosten Schule Unterspiesheim, Planungskosten neue Schule Unterspiesheim, Baugebiet Zeilitzheim. Sie erläutert nochmals, dass vieles von der Gemeinde vorfinanziert werden muss und in einem Nachtragshaushalt auch Korrekturen vorgenommen werden können.
Für ein Gremiumsmitglied ist es nicht nachvollziehbar, dass die Schule im Haushalt keine Berücksichtigung findet und überhaupt kein Geldbetrag eingestellt wird.
Der Vorsitzende hat seit 2020 das Gremium immer wieder darauf hingewiesen, dass Maßnahmen im Haushalt gestrichen werden müssen. Er bittet Frau Kämmerin Martinelli um die Erläuterung des Vermögenshaushalts und den Gemeinderat um Mitteilung welche Maßnahmen gestrichen werden können. Die Ansätze werden im Einzelnen vorgetragen.
Aus dem Gremium werden auf Nachfrage des Vorsitzenden keine Streichungen mitgeteilt.
Er weist aber nochmals ausdrücklich darauf hin, dass im Investitionsprogramm noch keine Ansätze für Radwege, Brücke über die B 286 - Grettstadter Straße (wenn der Freistaat Bayern die B 286 ausbaut, müssen wir die Kosten der Brücke teilweise tragen), Kanal- und Wasserleitungssanierung in der Hauptstraße in Unterspiesheim (wenn die Straße durch das Staatliche Bauamt in den nächsten Jahren ausgebaut wird) sind.
Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um die Einstellung von 50.000,-- € im Haushalt für die Außentreppe der ev. Kirche in Zeilitzheim gebeten wurde.
Auf die weitere Mitteilung aus dem Gremium, ob Geldanlagen früher gekündigt werden können, teilt der Vorsitzende mit, dass die nachrangigen Einlagen nicht aufgelöst werden können. Aus diesem Grunde wird zwischenfinanziert; dazu aber der Haushalt verabschiedet werden muss.
Ein Gemeinderatsmitglied stellt fest, dass nach der letzten Gemeinderatssitzung die Empfehlung ausgesprochen wurde, dass das Büro Paptistella weitere Einsparungen vorschlagen sollte. Aber nun wurden die Planungen gestoppt ohne Beschluss des Gemeinderates.
Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass er die Planungen gestoppt hat, damit keine weiteren Aufträge, die Kosten verursachen, erteilt werden. Es müssen weitere Gespräche, wie es mit der Schule weitergeht, geführt werden. Im Anschluss der nächsten Sitzung des Gemeinderates sollen die ersten Gespräche stattfinden.
Der Vorsitzende bittet nun Frau Kämmerin Martinelli um ihre Ausführungen und anschließend um ihren Vorbericht.
Kämmerin Martinelli stellt das geplante Gesamtvolumen des Haushalts 2024 und der Finanzplanjahre bis 2027, mit den notwendigen Kreditaufnahmen, wie folgt dar:
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
| Verwaltungs-HH | 14,4 | 14,5 | 14,7 | 14,7 |
| Vermögens-HH | 11,0 | 5,6 | 7,5 | 9,0 |
| Überschuss VW-HH | 0,8 | 0,7 | 0,7 | 0,6 |
| Kreditaufnahmen | 6,0 | 2,3 | 0,2 | 3,4 |
Schlüsselzuweisungen erhält die Gemeinde 1,550 Mio. € (Vorjahr 1,124 Mio. €). Die zu leistende Kreisumlage beträgt 2,88 Mio. € (Vorjahr 2,99 Mio. €). Die Gewerbesteuereinnahmen sind mit 2,0 Mio. € angesetzt (im Vorjahr wurden 2,2 Mio. € eingenommen). Bei der Einkommensteuerbeteiligung werden 4,1 Mio. €, somit 0,1 Mio. € mehr als im Vorjahr, erwartet. Es ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von 0,8 Mio. € diese wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der Kreditaufnahmen und der dadurch entstehenden Zins- und Tilgungszahlungen verringern.
Aufgrund hoher Investitionen in 2024 und den Folgejahren, wie der Erschließung der Baugebiete in Gernach und Zeilitzheim, der Dorfplatzsanierung in Stammheim, dem Ersatzbau für das Dorfgemeinschaftshaus in Herlheim, dem Neubau des Feuerwehrhauses in Lindach, der Mischwasserbehandlung in Kolitzheim, dem Gigabit-Breitbandausbau mit sehr umfangreichen gemeindlichen Infrastrukturerneuerungen und der Ersatzbeschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen und einem Rettungsboot, werden die noch vorhandenen Rücklagen aufgebraucht. Zur weiteren Finanzierung sind in 2024 bis 2027 Kreditaufnahmen von insgesamt 11,9 Mio. € nötig.
Nach dem Vorbericht verliest Frau Martinelli die Haushaltssatzung.
Bevor zum Haushalt abgestimmt werden kann, teilt ein Gremiumsmitglied noch mit, dass durch keinerlei Ansätze im Haushalt der Wille und das Signal für die Schule im Haushalt fehlt.
Auf die Anfrage aus dem Gremium was die Folge ist, wenn der Haushalt durch den Gemeinderat nicht beschlossen wird, teilt der Vorsitzende mit, dass die Gemeinde keine Kredite aufnehmen kann, eine Haushaltssperre möglicherweise ausgesprochen werden muss und die Zahlungsunfähigkeit droht. Wie bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates mitgeteilt, müssten alle freiwilligen Leistungen (z.B. an Vereine oder Altortförderung) gestrichen und die Steuerhebesätze angehoben werden um Einnahmen zu generieren.
Verwaltungshaushalt
Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 14.499.700,-- € zu.
Vermögenshaushalt mit Investitionsprogramm und Finanzplan
Der Gemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen in Einnahmen und Ausgaben mit 11.080.550,-- €, dem Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen von 6.000.000 €, dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 9.127.500,-- €, dem dargestellten Investitionsprogramm 2024 - 2027 und dem Finanzplan 2023 - 2027, der sich wie folgt darstellt, zu.
| HHJ 2023 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.304.800 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.757.400 € |
| HHJ 2024 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.499.700 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 11.080.550 € |
| HHJ 2025 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.542.600 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.668.500 € |
| HHJ 2026 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.777.100 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.516.000 € |
| HHJ 2027 | Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.785.600 € |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.057.700 € |
Stellenplan
Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf des Stellenplans werden nicht erhoben. Der Gemeinderat stimmt dem Stellenplan 2024 für Beamte und tariflich Beschäftigte zu.
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2024 wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung 2024 zu.
Aufhebung einer verkehrsrechtlichen Anordnung am Eiskellerweg in Unterspiesheim
Das Halteverbotsschild am Eiskellerweg kann vom Bauhof abgebaut werden, da der Grund für die damalige Aufstellung nicht mehr gegeben ist. Das Schild wurde 1987 aufgrund des Discobetriebs im Anwesen Kuhn aufgestellt. Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt und der Polizei Gerolzhofen soll das Schild entfernt werden.
Der Gemeinderat ist mit der verkehrsrechtliche Anordnung und der Entfernung des Schildes einverstanden.